Fachanwältin für Strafrecht
Fachanwältin für Strafrecht · Hamburg · Lübeck · Hannover
Ermittlungsverfahren eingeleitet? Als Fachanwältin für Strafrecht verteidige ich Sie in sämtlichen Phasen des Strafverfahrens – von der ersten Beschuldigtenvernehmung bis zur Revision. Engagiert, erfahren und bundesweit.
Kontaktieren Sie mich für eine unverbindliche Ersteinschätzung Ihres Falls – ich rufe Sie zurück.
5000+
erfolgreich abgewickelte Mandate
15+
Jahre Berufserfahrung
5,0
Bewertung bei Google und anwalt.de
3
Besprechungsorte: Hamburg, Lübeck, Hannover
Bekannt aus der Presse
Wann Sie mich brauchen
Je früher eine Strafverteidigerin eingeschaltet wird, desto größer sind die Einflussmöglichkeiten auf das Verfahren.
Als Beschuldigter müssen Sie keine Angaben machen. Sprechen Sie mit mir, bevor Sie zur Polizei gehen.
Bleiben Sie ruhig, machen Sie keine Angaben zur Sache und rufen Sie mich sofort an.
Ich komme, wenn nötig, sofort zu Ihnen in die Haftanstalt und setze mich für Ihre Freilassung ein.
Die Fristen sind kurz. Lassen Sie Anklageschrift oder Strafbefehl umgehend prüfen.
Dringender Rat: Machen Sie bei einer Festnahme, Durchsuchung oder Vorladung keine Angaben zur Sache. Berufen Sie sich auf Ihr Schweigerecht und verlangen Sie unverzüglich eine Strafverteidigerin.
So läuft es ab
Transparent und verständlich – Sie wissen jederzeit, woran Sie sind.
01
Sie rufen an und werden kostenlos am Telefon persönlich beraten. In größeren Verfahren erhalten Sie umgehend einen Termin.
02
Sie übermitteln uns Vorladung, Anklageschrift, Strafbefehl oder Urteil – und erhalten eine Eingangsbestätigung per E-Mail.
03
Wir zeigen Ihre Verteidigung an und beantragen Akteneinsicht – die Grundlage jeder Verteidigungsstrategie.
04
Nach Analyse der Akte entwickeln wir gemeinsam Ihre individuelle Strategie – bis zur Einstellung oder vor Gericht.
Ihre Strafverteidigerin
Die Verteidigung in Strafsachen erfordert nicht nur fundierte Rechtskenntnisse, sondern vor allem Erfahrung, strategisches Geschick und Vertrauen. Seit mehr als 15 Jahren verteidige ich bundesweit – im allgemeinen Strafrecht ebenso wie im Wirtschafts-, Steuer-, Betäubungsmittel- und Verkehrsstrafrecht.
Mandantenstimmen
Bewertet mit 5,0 von 5 Sternen bei Google und anwalt.de.
„Frau Taher hat mich in einer sehr schwierigen Situation hervorragend vertreten. Ihre Kompetenz und ihr Engagement haben mir sehr geholfen. Absolute Empfehlung!“
Stefanie B. · Google
V. W. · anwalt.de
„Danke für Ihre ganze Arbeit, Frau Taher. Im gesamten Verfahren habe ich mich gut gefühlt.“
A. N. · anwalt.de
Bewertungen sind für uns sehr wichtig. Sie geben uns Feedback über unsere täglichen Anstrengungen. Besonders freuen wir uns natürlich über 5 Sterne. Kunden haben die Möglichkeit, die Kanzlei auf Google oder anderen Plattformen zu bewerten. Eine Überprüfung der Bewertungen durch uns im Hinblick darauf, ob die Bewertung von einem Mandanten stammt, findet vor der Veröffentlichung nicht statt.
FAQ
Als Beschuldigter sind Sie nicht verpflichtet, einer Vorladung der Polizei zu folgen, und Sie haben das Recht zu schweigen. Machen Sie keine Angaben, bevor Sie mit Ihrer Verteidigerin gesprochen haben.
Die erste Einschätzung Ihres Falls am Telefon ist kostenlos. Die Kosten der Verteidigung besprechen wir transparent und halten sie in einer Honorarvereinbarung fest.
Sie erhalten einen Direktkontakt zur Anwältin binnen 2 Stunden. In dringenden Fällen rufen Sie direkt an.
Ja. Die Kanzlei Taher verteidigt Mandanten bundesweit vor Staatsanwaltschaften und Gerichten. Besprechungen sind in Hamburg, Lübeck und Hannover möglich.
In allen Bereichen des Strafrechts – u. a. allgemeines Strafrecht, Wirtschafts- und Steuerstrafrecht, Betäubungsmittel-, Verkehrs-, Sexual- und Jugendstrafrecht sowie Cyberkriminalität.
Schildern Sie mir Ihren Fall – telefonisch oder über das Formular. Ich melde mich schnellstmöglich bei Ihnen zurück.
© 2026 Kanzlei Taher · Ariana Taher, Fachanwältin für Strafrecht · Ballindamm 39, 20095 Hamburg