Fachanwältin für Strafrecht
Sexualstrafrecht · Fachanwältin für Strafrecht
Ein Vorwurf im Sexualstrafrecht kann existenzbedrohende Folgen haben – unabhängig vom Ausgang des Verfahrens. Als Fachanwältin für Strafrecht verteidige ich Sie diskret, entschlossen und von Beginn an.
Kontaktieren Sie mich für eine unverbindliche Ersteinschätzung Ihres Falls – ich rufe Sie zurück.
5000+
erfolgreich abgewickelte Mandate
15+
Jahre Berufserfahrung
5,0
Bewertung bei Google und anwalt.de
3
Besprechungsorte: Hamburg, Lübeck, Hannover
Bekannt aus der Presse
Typische Vorwürfe
Empfehlung: Bei Vorwürfen im Sexualstrafrecht ist sofortiges Schweigen gegenüber den Ermittlungsbehörden und die Hinzuziehung einer erfahrenen Strafverteidigerin unerlässlich.
So läuft es ab
Transparent und verständlich – Sie wissen jederzeit, woran Sie sind.
01
Sie rufen an und werden kostenlos am Telefon persönlich beraten. In größeren Verfahren erhalten Sie umgehend einen Termin.
02
Sie übermitteln uns Vorladung, Anklageschrift, Strafbefehl oder Urteil – und erhalten eine Eingangsbestätigung per E-Mail.
03
Wir zeigen Ihre Verteidigung an und beantragen Akteneinsicht – die Grundlage jeder Verteidigungsstrategie.
04
Nach Analyse der Akte entwickeln wir gemeinsam Ihre individuelle Strategie – bis zur Einstellung oder vor Gericht.
Ihre Strafverteidigerin
Verfahren im Sexualstrafrecht sind häufig von Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen geprägt. Eine fundierte Analyse der Aussagepsychologie und die kritische Würdigung von Zeugenaussagen sind essenziell. Ich verteidige Sie diskret und entschlossen – seit mehr als 15 Jahren und bundesweit.
Mandantenstimmen
Bewertet mit 5,0 von 5 Sternen bei Google und anwalt.de.
„Frau Taher hat mich in einer sehr schwierigen Situation hervorragend vertreten. Ihre Kompetenz und ihr Engagement haben mir sehr geholfen. Absolute Empfehlung!“
Stefanie B. · Google
V. W. · anwalt.de
„Danke für Ihre ganze Arbeit, Frau Taher. Im gesamten Verfahren habe ich mich gut gefühlt.“
A. N. · anwalt.de
Bewertungen sind für uns sehr wichtig. Sie geben uns Feedback über unsere täglichen Anstrengungen. Besonders freuen wir uns natürlich über 5 Sterne. Kunden haben die Möglichkeit, die Kanzlei auf Google oder anderen Plattformen zu bewerten. Eine Überprüfung der Bewertungen durch uns im Hinblick darauf, ob die Bewertung von einem Mandanten stammt, findet vor der Veröffentlichung nicht statt.
FAQ
Nein. Machen Sie gegenüber Polizei und Staatsanwaltschaft keine Angaben zur Sache, bevor Sie mit Ihrer Verteidigerin gesprochen haben. Unbedachte Aussagen lassen sich später kaum korrigieren.
Die Strafandrohung hängt vom konkreten Vorwurf ab. Bei einer Vergewaltigung liegt sie bei nicht unter zwei Jahren Freiheitsstrafe. Umso wichtiger ist eine frühe Verteidigung.
Schildern Sie mir Ihre Situation vertraulich – telefonisch oder über das Formular. Ich melde mich schnellstmöglich bei Ihnen zurück.
© 2026 Kanzlei Taher · Ariana Taher, Fachanwältin für Strafrecht · Ballindamm 39, 20095 Hamburg