Fachanwältin für Strafrecht · 24h erreichbar
Verkehrsstrafrecht Hamburg · Fachanwältin für Strafrecht
Ein Verfahren wegen Unfallflucht oder Trunkenheit im Verkehr hat oft weitreichende Folgen: Neben Geld- oder Freiheitsstrafe drohen der Entzug der Fahrerlaubnis, Sperrfristen und nicht selten eine MPU. Als Fachanwältin für Strafrecht verteidige ich Sie – idealerweise, bevor Sie eine Aussage bei der Polizei machen. Meine Kanzlei finden Sie am Ballindamm 39 in 20095 Hamburg.
Kontaktieren Sie mich für eine unverbindliche Ersteinschätzung Ihres Falls – ich rufe Sie zurück.
5000+
erfolgreich abgewickelte Mandate
15+
Jahre Berufserfahrung
5,0
Bewertung bei Google und anwalt.de
3
Besprechungsorte: Hamburg, Lübeck, Hannover
Bekannt aus der Presse
Typische Vorwürfe
§ 142 StGB
§ 316 StGB
§ 315c StGB
§§ 69, 69a StGB
§ 44 StGB
§ 21 StVG
Empfehlung: Machen Sie keine Angaben zur Sache und lassen Sie sich nicht gegenüber der Polizei ein – auch wenn Ihnen der Vorwurf wie eine Lappalie erscheint. Geben Sie nur Ihre Personalien an und ziehen Sie unverzüglich eine Strafverteidigerin hinzu.
Führerschein in Gefahr
Bleiben Sie ruhig, freundlich und kooperativ, geben Sie aber nur Ihre Personalien an. Machen Sie von Ihrem Recht Gebrauch, die Aussage zu verweigern.
Bei Trunkenheitsfahrten gehen der Entziehung der Fahrerlaubnis im Normalfall die Beschlagnahme des Führerscheins und/oder eine vorläufige Entziehung nach § 111a StPO voraus.
Mit der Rechtskraft des Urteils erlischt die Fahrerlaubnis. Nach Ablauf der Sperrfrist muss sie neu beantragt werden – der Antrag wird wie ein Erstantrag behandelt.
Neben Strafe und Entzug der Fahrerlaubnis kann eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung angeordnet werden. Eine frühe Verteidigung kann auf eine Verkürzung der Sperrfrist hinwirken.
So läuft es ab
Transparent und verständlich – Sie wissen jederzeit, woran Sie sind.
01
Sie rufen an und werden kostenlos am Telefon persönlich beraten. In größeren Verfahren erhalten Sie umgehend einen Termin.
02
Sie übermitteln uns Anhörungsbogen, Vorladung, Strafbefehl oder die Bescheinigung über die Sicherstellung Ihres Führerscheins – und erhalten eine Eingangsbestätigung per E-Mail.
03
Wir zeigen Ihre Verteidigung an und beantragen Akteneinsicht – die Grundlage jeder Verteidigungsstrategie.
04
Nach Analyse der Akte entwickeln wir gemeinsam Ihre individuelle Strategie – bis zur Einstellung oder vor Gericht.
Ihre Strafverteidigerin
Als Fachanwältin für Strafrecht habe ich dabei auch die verkehrsrechtlichen Folgen im Blick. Bei Unfallflucht und Trunkenheitsfahrten prüfe ich jedes Detail – von der Atem- und Blutalkoholmessung bis zur Frage, ob im konkreten Fall eine Ausnahme vom Regelentzug der Fahrerlaubnis greift. Ich verteidige Sie entschlossen – seit mehr als 15 Jahren, von Hamburg aus und bundesweit.
Mandantenstimmen
Bewertet mit 5,0 von 5 Sternen bei Google und anwalt.de.
„Hat sich so sehr für mich eingesetzt und gekämpft.“
„Danke für Ihre ganze Arbeit, Frau Taher. Im gesamten Verfahren habe ich mich gut gefühlt.“
Bewertungen sind für uns sehr wichtig. Sie geben uns Feedback über unsere täglichen Anstrengungen. Besonders freuen wir uns natürlich über 5 Sterne. Kunden haben die Möglichkeit, die Kanzlei auf Google oder anderen Plattformen zu bewerten. Eine Überprüfung der Bewertungen durch uns im Hinblick darauf, ob die Bewertung von einem Mandanten stammt, findet vor der Veröffentlichung nicht statt.
FAQ
Nein. Machen Sie gegenüber Polizei und Staatsanwaltschaft keine Angaben zur Sache, bevor Sie mit Ihrer Verteidigerin gesprochen haben. Geben Sie nur Ihre Personalien an. Unbedachte Aussagen lassen sich später kaum korrigieren.
Ja. Für § 142 StGB ist nicht einmal eine Berührung der Fahrzeuge erforderlich – es reicht, wenn eine Mitverursachung des Unfalls möglich ist. Die Probleme im § 142 StGB sind vielfältig, deshalb sollten Sie immer eine Strafverteidigerin hinzuziehen.
Ab 1,1 Promille gilt ein Autofahrer als absolut fahruntüchtig (Radfahrer ab 1,6 Promille). Bei alkoholbedingten Auffälligkeiten oder einem Unfall ist eine Strafbarkeit bereits ab 0,3 Promille möglich. Zwischen 0,5 und 1,09 Promille ohne Ausfallerscheinungen liegt in der Regel eine Ordnungswidrigkeit vor.
Wird die Fahrerlaubnis entzogen, legt das Gericht eine Sperrfrist fest. Danach muss sie neu beantragt werden – anders als beim Fahrverbot lebt sie nicht von selbst wieder auf. Ausnahmen vom Regelentzug sind denkbar; Aufgabe der Verteidigung ist es, sie im konkreten Fall herauszuarbeiten oder auf eine Verkürzung der Sperrfrist hinzuwirken.
In meiner Kanzlei am Ballindamm 39, 20095 Hamburg. Die erste Einschätzung erfolgt kostenlos am Telefon; in größeren Verfahren erhalten Sie umgehend einen persönlichen Termin. Weitere Besprechungsorte sind Lübeck und Hannover.
Je früher, desto besser – idealerweise bevor Sie eine Aussage bei der Polizei machen. Schildern Sie mir Ihre Situation vertraulich – telefonisch oder über das Formular. Ich melde mich schnellstmöglich bei Ihnen zurück. Die persönliche Besprechung findet in meiner Kanzlei am Ballindamm 39 in Hamburg statt.
© 2026 Kanzlei Taher · Ariana Taher, Fachanwältin für Strafrecht · Ballindamm 39, 20095 Hamburg