Kanzlei Taher – Strafverteidigung

Fachanwältin für Strafrecht · 24h erreichbar

Geldwäsche · Strafverteidigerin in Hamburg

Vorwurf Geldwäsche, weil Geld über Ihr Konto lief? Ihre Strafverteidigerin in Hamburg

Viele Betroffene haben ihr Konto für eine vermeintliche Nebentätigkeit, einen Bekannten oder eine Online-Bekanntschaft zur Verfügung gestellt – und erhalten dann eine Vorladung wegen Geldwäsche. Schon der Verdacht kann zu Kontosperrung, Hausdurchsuchung und Beschlagnahme führen. Ich verteidige Sie diskret und entschlossen. Meine Kanzlei finden Sie am Ballindamm 39 in 20095 Hamburg.

5.0
Basierend auf 39 Bewertungen

Kostenlose Ersteinschätzung

Kontaktieren Sie mich für eine unverbindliche Ersteinschätzung Ihres Falls – ich rufe Sie zurück.

5000+

erfolgreich abgewickelte Mandate

15+

Jahre Berufserfahrung

5,0

Bewertung bei Google und anwalt.de

3

Besprechungsorte: Hamburg, Lübeck, Hannover

Bekannt aus der Presse

Typische Konstellationen

Wenn Ihr Konto im Visier der Ermittler steht

Eine strafrechtliche Verfolgung wegen Geldwäsche beruht auf dem Verdacht, dass Vermögenswerte aus illegalen Quellen stammen und verschleiert wurden. Entscheidend ist, was Sie wussten – oder hätten erkennen müssen.

Finanzagent („Money Mule“)

§ 261 StGB

Konto oder Kontodaten überlassen

§ 261 StGB

Leichtfertige Geldwäsche

§ 261 Abs. 6 StGB

Beihilfe zum Betrug

§§ 263, 27 StGB

Kontosperrung & Vermögensarrest

§§ 111b ff. StPO

Einziehung von Vermögenswerten

§§ 73 ff. StGB

Empfehlung: Machen Sie keine unüberlegten Angaben – auch nicht, um „die Sache schnell aufzuklären“. Jede Aussage kann gegen Sie verwendet werden. Erst nach Einsicht in die Ermittlungsakte lässt sich eine geeignete Verteidigungsstrategie entwickeln.

Vorladung erhalten?

Vorladung wegen Geldwäsche – so reagieren Sie richtig

Schon ein Verdacht kann zu Ermittlungsmaßnahmen führen. Wer jetzt unüberlegt handelt, erschwert die spätere Verteidigung.

Keine unüberlegten Angaben

Jede Aussage kann gegen Sie verwendet werden. Machen Sie keine Angaben, bevor Sie eine spezialisierte Strafverteidigerin kontaktiert haben.

Erst Akteneinsicht, dann Strategie

Erst nach Einsicht in die Ermittlungsakte lässt sich eine geeignete Verteidigungsstrategie entwickeln.

Mögliche Ermittlungsmaßnahmen

Hausdurchsuchungen, Beschlagnahmen oder die Sperrung von Bankkonten sind schon bei einem Verdacht möglich.

Beweislage prüfen

Ermittlungsfehler oder schwache Indizien können dazu führen, dass ein Verfahren eingestellt wird oder ein Freispruch möglich ist.

So läuft es ab

In vier Schritten zu Ihrer Verteidigung

Transparent und verständlich – Sie wissen jederzeit, woran Sie sind.

01

Telefonat

Sie rufen an und werden kostenlos am Telefon persönlich beraten. In größeren Verfahren erhalten Sie umgehend einen Termin.

02

Dokumente

Sie übermitteln uns Vorladung, Kontoauszüge, Nachrichtenverläufe oder Schreiben Ihrer Bank – und erhalten eine Eingangsbestätigung per E-Mail.

03

Akteneinsicht

Wir zeigen Ihre Verteidigung an und beantragen Akteneinsicht – die Grundlage jeder Verteidigungsstrategie.

04

Verteidigungsstrategie

Nach Analyse der Akte entwickeln wir gemeinsam Ihre individuelle Strategie – bis zur Einstellung oder vor Gericht.

Ariana Taher, Fachanwältin für Strafrecht

Ihre Strafverteidigerin

Ariana Taher – Fachanwältin für Strafrecht

Wer sein Konto zur Verfügung gestellt hat, war oft selbst Teil einer Täuschung. Ich prüfe sorgfältig, ob die Beweise tatsächlich für eine Verurteilung ausreichen – Ermittlungsfehler oder schwache Indizien können zur Einstellung des Verfahrens oder zum Freispruch führen. Ich verteidige Sie diskret und entschlossen – seit mehr als 15 Jahren, von Hamburg aus und bundesweit.

Mandantenstimmen

Das sagen Mandanten über Frau Taher

Bewertet mit 5,0 von 5 Sternen bei Google und anwalt.de.

Bewertet mit 5 von 5

Hat für mich gekämpft

„Hat sich so sehr für mich eingesetzt und gekämpft.“

Bewertet mit 5 von 5

Gute Anwältin!

„Die Frau hat mega Biss. Beste Verteidigung vor Gericht!“
Bewertet mit 5 von 5

Freispruch bekommen

„Danke für Ihre ganze Arbeit, Frau Taher. Im gesamten Verfahren habe ich mich gut gefühlt.“

Bewertungen sind für uns sehr wichtig. Sie geben uns Feedback über unsere täglichen Anstrengungen. Besonders freuen wir uns natürlich über 5 Sterne. Kunden haben die Möglichkeit, die Kanzlei auf Google oder anderen Plattformen zu bewerten. Eine Überprüfung der Bewertungen durch uns im Hinblick darauf, ob die Bewertung von einem Mandanten stammt, findet vor der Veröffentlichung nicht statt.

FAQ

Häufig gestellte Fragen

Ich habe nur mein Konto zur Verfügung gestellt – mache ich mich strafbar?

Möglicherweise. Geldwäsche kann nicht nur vorsätzlich, sondern auch leichtfertig begangen werden – wenn sich die illegale Herkunft des Geldes geradezu aufdrängen musste. Ob das in Ihrem Fall zutrifft, lässt sich erst nach Akteneinsicht beurteilen. Machen Sie bis dahin keine Angaben zur Sache.

Für vorsätzliche Geldwäsche sieht § 261 StGB Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe vor, in besonders schweren Fällen bis zu zehn Jahren. Leichtfertige Geldwäsche wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe bestraft. Zusätzlich können Vermögenswerte eingezogen und Konten eingefroren werden.

Als Beschuldigter sind Sie nicht verpflichtet, einer polizeilichen Vorladung zu folgen oder Angaben zur Sache zu machen. Ich zeige Ihre Verteidigung an, beantrage Akteneinsicht und kümmere mich um die Kommunikation mit den Behörden.

Kontosperrungen und Vermögensarreste sind häufige Ermittlungsmaßnahmen. Ich prüfe, ob die Voraussetzungen vorliegen, und gehe gegebenenfalls dagegen vor.

Die erste Einschätzung Ihres Falls am Telefon ist kostenlos. Die Kosten der Verteidigung besprechen wir im Besprechungstermin und halten sie in einer Honorarvereinbarung fest.

In meiner Kanzlei am Ballindamm 39, 20095 Hamburg. Die erste Einschätzung erfolgt kostenlos am Telefon; in größeren Verfahren erhalten Sie umgehend einen persönlichen Termin. Weitere Besprechungsorte sind Lübeck und Hannover.

Kostenlose Ersteinschätzung – jetzt handeln

Je früher Sie professionelle Hilfe in Anspruch nehmen, desto besser lässt sich Ihre Verteidigung aufbauen. Schildern Sie mir Ihre Situation vertraulich – telefonisch oder über das Formular. Ich melde mich schnellstmöglich bei Ihnen zurück. Die persönliche Besprechung findet in meiner Kanzlei am Ballindamm 39 in Hamburg statt.

© 2026 Kanzlei Taher · Ariana Taher, Fachanwältin für Strafrecht · Ballindamm 39, 20095 Hamburg