Kanzlei Taher – Strafverteidigung

Fachanwältin für Strafrecht · 24h erreichbar

Vorwurf sexueller Missbrauch · Fachanwältin für Strafrecht in Hamburg

Vorwurf des sexuellen Missbrauchs? Diskrete Verteidigung in Hamburg

Kaum ein Vorwurf hat so weitreichende Folgen wie der Verdacht des sexuellen Missbrauchs. Bereits der Anfangsverdacht kann zu Hausdurchsuchung, Sicherstellung elektronischer Geräte und Kontaktverboten führen. Geht es um ein Kind aus der eigenen Familie, schalten sich häufig zugleich Jugendamt und Familiengericht ein. Ich verteidige Sie diskret und entschlossen. Meine Kanzlei finden Sie am Ballindamm 39 in 20095 Hamburg.

5.0
Basierend auf 39 Bewertungen

Kostenlose Ersteinschätzung

Kontaktieren Sie mich für eine unverbindliche Ersteinschätzung Ihres Falls – ich rufe Sie zurück.

5000+

erfolgreich abgewickelte Mandate

15+

Jahre Berufserfahrung

5,0

Bewertung bei Google und anwalt.de

3

Besprechungsorte: Hamburg, Lübeck, Hannover

Bekannt aus der Presse

Typische Vorwürfe

Relevante Straftatbestände

Die Kanzlei Taher gewährleistet eine diskrete, professionelle und entschlossene Verteidigung.

Sexueller Missbrauch von Kindern

§§ 176 ff. StGB

Missbrauch von Schutzbefohlenen

§ 174 StGB

Missbrauch eines Behandlungs- oder Betreuungsverhältnisses

§ 174c StGB

Sexueller Missbrauch von Jugendlichen

§ 182 StGB

Kinder- und Jugendpornografie

§§ 184b, 184c StGB

Vorwurf im familiären Umfeld

Strafverfahren & Familiengericht

Empfehlung: Der Wunsch, den Vorwurf sofort aufzuklären, ist verständlich – aus anwaltlicher Sicht aber oft nicht der richtige Weg. Machen Sie keine Angaben gegenüber Polizei, Staatsanwaltschaft oder Jugendamt, bevor die Ermittlungsakte ausgewertet ist.

Strafverfahren und Familiengericht

Wenn Jugendamt und Familiengericht eingreifen

Geht es um einen Vorwurf zum Nachteil des eigenen Kindes, laufen Strafverfahren und familiengerichtliches Verfahren häufig parallel. Wer die Schnittstellen nicht kennt, riskiert schwerwiegende Konsequenzen.

Das Jugendamt wird informiert

Sobald Polizei oder Staatsanwaltschaft ermitteln, wird häufig auch das Jugendamt informiert. Es prüft, ob eine Kindeswohlgefährdung vorliegen könnte.

Maßnahmen schon vor der Anklage

Vom begleiteten Umgang bis zum Sorgerechtsentzug: Familiengerichtliche Maßnahmen sind möglich, bevor überhaupt Anklage erhoben wurde.

Die Anhörung vor dem Familiengericht

Alles, was dort gesagt wird, kann mittelbar Auswirkungen auf das Strafverfahren haben – und umgekehrt.

Eine Strategie für beide Verfahren

Jede Erklärung gegenüber Polizei, Staatsanwaltschaft, Jugendamt oder Familiengericht wirkt sich auf die anderen Verfahren aus. Ich stimme Ihre Verteidigung deshalb von Beginn an auf beide Bereiche ab.

So läuft es ab

In vier Schritten zu Ihrer Verteidigung

Transparent und verständlich – Sie wissen jederzeit, woran Sie sind.

01

Telefonat

Sie rufen an und werden kostenlos am Telefon persönlich beraten. In größeren Verfahren erhalten Sie umgehend einen Termin.

02

Dokumente

Sie übermitteln uns Vorladung, Anklageschrift, Strafbefehl oder Urteil – und erhalten eine Eingangsbestätigung per E-Mail.

03

Akteneinsicht

Wir zeigen Ihre Verteidigung an und beantragen Akteneinsicht – die Grundlage jeder Verteidigungsstrategie.

04

Verteidigungsstrategie

Nach Analyse der Akte entwickeln wir gemeinsam Ihre individuelle Strategie – bis zur Einstellung oder vor Gericht.

Ariana Taher, Fachanwältin für Strafrecht

Ihre Strafverteidigerin

Ariana Taher – Fachanwältin für Strafrecht

Verfahren wegen sexuellen Missbrauchs sind häufig von Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen geprägt – gerade in Trennungssituationen und Sorgerechtsstreitigkeiten. Ich analysiere die Aussagepsychologie, prüfe die Glaubhaftigkeit von Belastungszeugen und stimme Strafverteidigung und familiengerichtliches Verfahren von Beginn an aufeinander ab. Diskret und entschlossen – seit mehr als 15 Jahren, von Hamburg aus und bundesweit.

Mandantenstimmen

Das sagen Mandanten über Frau Taher

Bewertet mit 5,0 von 5 Sternen bei Google und anwalt.de.

Bewertet mit 5 von 5

Hat für mich gekämpft

„Hat sich so sehr für mich eingesetzt und gekämpft.“

Bewertet mit 5 von 5

Gute Anwältin!

„Die Frau hat mega Biss. Beste Verteidigung vor Gericht!“
Bewertet mit 5 von 5

Freispruch bekommen

„Danke für Ihre ganze Arbeit, Frau Taher. Im gesamten Verfahren habe ich mich gut gefühlt.“

Bewertungen sind für uns sehr wichtig. Sie geben uns Feedback über unsere täglichen Anstrengungen. Besonders freuen wir uns natürlich über 5 Sterne. Kunden haben die Möglichkeit, die Kanzlei auf Google oder anderen Plattformen zu bewerten. Eine Überprüfung der Bewertungen durch uns im Hinblick darauf, ob die Bewertung von einem Mandanten stammt, findet vor der Veröffentlichung nicht statt.

FAQ

Häufig gestellte Fragen

Soll ich mich zu den Vorwürfen äußern?

Nein. Bevor die Ermittlungsakte ausgewertet ist, lässt sich nicht beurteilen, welche Aussagen und Beweismittel bereits vorliegen und welche Gutachten geplant sind. Unüberlegte Angaben können sowohl das Strafverfahren als auch ein familiengerichtliches Verfahren erheblich erschweren.

Parallel zum Strafverfahren kann das Familiengericht Maßnahmen anordnen – vom begleiteten Umgang über den Entzug des Aufenthaltsbestimmungsrechts bis zum vollständigen Sorgerechtsentzug. Diese Maßnahmen sind möglich, bevor überhaupt Anklage erhoben wurde. Beide Verfahren müssen deshalb strategisch aufeinander abgestimmt werden.

Ja. Ihre Angaben werden vertraulich behandelt und unterliegen der anwaltlichen Schweigepflicht. Ich verteidige Sie diskret.

Nein. Ein Ermittlungsverfahren bedeutet nicht, dass der Vorwurf zutrifft. Gerade in familieninternen Konflikten, Trennungssituationen oder Sorgerechtsstreitigkeiten entstehen immer wieder komplexe Beweislagen. Umso wichtiger ist eine frühzeitige und durchdachte Verteidigung.

Die erste Einschätzung Ihres Falls am Telefon ist kostenlos. Die Kosten der Verteidigung besprechen wir im Besprechungstermin und halten sie in einer Honorarvereinbarung fest.

In meiner Kanzlei am Ballindamm 39, 20095 Hamburg. Die erste Einschätzung erfolgt kostenlos am Telefon; in größeren Verfahren erhalten Sie umgehend einen persönlichen Termin. Weitere Besprechungsorte sind Lübeck und Hannover.

Kostenlose Ersteinschätzung – jetzt handeln

Schildern Sie mir Ihre Situation vertraulich – telefonisch oder über das Formular. Ich melde mich schnellstmöglich bei Ihnen zurück. Die persönliche Besprechung findet in meiner Kanzlei am Ballindamm 39 in Hamburg statt.

© 2026 Kanzlei Taher · Ariana Taher, Fachanwältin für Strafrecht · Ballindamm 39, 20095 Hamburg