Fachanwältin für Strafrecht · 24h erreichbar
Vorwurf sexueller Missbrauch · Fachanwältin für Strafrecht in Hamburg
Kaum ein Vorwurf hat so weitreichende Folgen wie der Verdacht des sexuellen Missbrauchs. Bereits der Anfangsverdacht kann zu Hausdurchsuchung, Sicherstellung elektronischer Geräte und Kontaktverboten führen. Geht es um ein Kind aus der eigenen Familie, schalten sich häufig zugleich Jugendamt und Familiengericht ein. Ich verteidige Sie diskret und entschlossen. Meine Kanzlei finden Sie am Ballindamm 39 in 20095 Hamburg.
Kontaktieren Sie mich für eine unverbindliche Ersteinschätzung Ihres Falls – ich rufe Sie zurück.
5000+
erfolgreich abgewickelte Mandate
15+
Jahre Berufserfahrung
5,0
Bewertung bei Google und anwalt.de
3
Besprechungsorte: Hamburg, Lübeck, Hannover
Bekannt aus der Presse
Typische Vorwürfe
§§ 176 ff. StGB
§ 174 StGB
§ 174c StGB
§ 182 StGB
§§ 184b, 184c StGB
Strafverfahren & Familiengericht
Empfehlung: Der Wunsch, den Vorwurf sofort aufzuklären, ist verständlich – aus anwaltlicher Sicht aber oft nicht der richtige Weg. Machen Sie keine Angaben gegenüber Polizei, Staatsanwaltschaft oder Jugendamt, bevor die Ermittlungsakte ausgewertet ist.
Strafverfahren und Familiengericht
Sobald Polizei oder Staatsanwaltschaft ermitteln, wird häufig auch das Jugendamt informiert. Es prüft, ob eine Kindeswohlgefährdung vorliegen könnte.
Vom begleiteten Umgang bis zum Sorgerechtsentzug: Familiengerichtliche Maßnahmen sind möglich, bevor überhaupt Anklage erhoben wurde.
Alles, was dort gesagt wird, kann mittelbar Auswirkungen auf das Strafverfahren haben – und umgekehrt.
Jede Erklärung gegenüber Polizei, Staatsanwaltschaft, Jugendamt oder Familiengericht wirkt sich auf die anderen Verfahren aus. Ich stimme Ihre Verteidigung deshalb von Beginn an auf beide Bereiche ab.
So läuft es ab
Transparent und verständlich – Sie wissen jederzeit, woran Sie sind.
01
Sie rufen an und werden kostenlos am Telefon persönlich beraten. In größeren Verfahren erhalten Sie umgehend einen Termin.
02
Sie übermitteln uns Vorladung, Anklageschrift, Strafbefehl oder Urteil – und erhalten eine Eingangsbestätigung per E-Mail.
03
Wir zeigen Ihre Verteidigung an und beantragen Akteneinsicht – die Grundlage jeder Verteidigungsstrategie.
04
Nach Analyse der Akte entwickeln wir gemeinsam Ihre individuelle Strategie – bis zur Einstellung oder vor Gericht.
Ihre Strafverteidigerin
Verfahren wegen sexuellen Missbrauchs sind häufig von Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen geprägt – gerade in Trennungssituationen und Sorgerechtsstreitigkeiten. Ich analysiere die Aussagepsychologie, prüfe die Glaubhaftigkeit von Belastungszeugen und stimme Strafverteidigung und familiengerichtliches Verfahren von Beginn an aufeinander ab. Diskret und entschlossen – seit mehr als 15 Jahren, von Hamburg aus und bundesweit.
Mandantenstimmen
Bewertet mit 5,0 von 5 Sternen bei Google und anwalt.de.
„Hat sich so sehr für mich eingesetzt und gekämpft.“
„Danke für Ihre ganze Arbeit, Frau Taher. Im gesamten Verfahren habe ich mich gut gefühlt.“
Bewertungen sind für uns sehr wichtig. Sie geben uns Feedback über unsere täglichen Anstrengungen. Besonders freuen wir uns natürlich über 5 Sterne. Kunden haben die Möglichkeit, die Kanzlei auf Google oder anderen Plattformen zu bewerten. Eine Überprüfung der Bewertungen durch uns im Hinblick darauf, ob die Bewertung von einem Mandanten stammt, findet vor der Veröffentlichung nicht statt.
FAQ
Nein. Bevor die Ermittlungsakte ausgewertet ist, lässt sich nicht beurteilen, welche Aussagen und Beweismittel bereits vorliegen und welche Gutachten geplant sind. Unüberlegte Angaben können sowohl das Strafverfahren als auch ein familiengerichtliches Verfahren erheblich erschweren.
Parallel zum Strafverfahren kann das Familiengericht Maßnahmen anordnen – vom begleiteten Umgang über den Entzug des Aufenthaltsbestimmungsrechts bis zum vollständigen Sorgerechtsentzug. Diese Maßnahmen sind möglich, bevor überhaupt Anklage erhoben wurde. Beide Verfahren müssen deshalb strategisch aufeinander abgestimmt werden.
Nein. Ein Ermittlungsverfahren bedeutet nicht, dass der Vorwurf zutrifft. Gerade in familieninternen Konflikten, Trennungssituationen oder Sorgerechtsstreitigkeiten entstehen immer wieder komplexe Beweislagen. Umso wichtiger ist eine frühzeitige und durchdachte Verteidigung.
In meiner Kanzlei am Ballindamm 39, 20095 Hamburg. Die erste Einschätzung erfolgt kostenlos am Telefon; in größeren Verfahren erhalten Sie umgehend einen persönlichen Termin. Weitere Besprechungsorte sind Lübeck und Hannover.
Schildern Sie mir Ihre Situation vertraulich – telefonisch oder über das Formular. Ich melde mich schnellstmöglich bei Ihnen zurück. Die persönliche Besprechung findet in meiner Kanzlei am Ballindamm 39 in Hamburg statt.
© 2026 Kanzlei Taher · Ariana Taher, Fachanwältin für Strafrecht · Ballindamm 39, 20095 Hamburg