Anzeige wegen Beleidigung, übler Nachrede oder Verleumdung?

Illustration eines traurigen Jugendlichen im Hoodie, der auf dem Boden sitzt. Ein Laptop zeigt beleidigende Nachrichten und eine Hand, die auf die Person zeigt, symbolisiert Cybermobbing.

Eine Anzeige wegen Beleidigung kann schneller im Briefkasten landen, als man denkt – ob im privaten Streit, im Straßenverkehr oder im Internet. Auch üble Nachrede und Verleumdung gehören zu den häufigsten Gründen für Strafanzeigen in Deutschland. Wer andere Personen herabwürdigt, falsche Tatsachen behauptet oder gezielt Lügen verbreitet, riskiert eine Strafverfolgung. Doch was ist wirklich strafbar? Welche Strafen drohen? Und welche Verteidigungsstrategien gibt es?

Anzeige wegen Beleidigung – Was ist eine Beleidigung nach § 185 StGB?

Eine Beleidigung liegt vor, wenn jemand die Ehre einer anderen Person verletzt – sei es durch Worte, Gesten oder schriftliche Aussagen. Beispiele sind:

  • Beschimpfungen wie „Idiot“ oder „Dummkopf“
  • Beleidigende Gesten wie der ausgestreckte Mittelfinger
  • Diffamierende Kommentare in sozialen Netzwerken
  • Herabwürdigende Aussagen im Straßenverkehr („Blindgänger“)

Die Strafe für eine Beleidigung kann eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr betragen. Bei öffentlicher Demütigung sind bis zu zwei Jahre Haft möglich.

Üble Nachrede und Verleumdung – die Unterschiede

Üble Nachrede (§ 186 StGB) bedeutet, über jemanden ehrenrührige Behauptungen aufzustellen, ohne deren Wahrheit beweisen zu können. Beispiele:

  • „Der Kollege ist ein Betrüger“ – ohne Nachweis
  • „Sie hat ihr Examen gekauft“ – ohne Beweise

Verleumdung (§ 187 StGB) geht einen Schritt weiter: Hier wird bewusst eine Lüge verbreitet, um dem anderen zu schaden. Etwa:

  • „Mein Konkurrent verkauft Fälschungen“, obwohl das nicht stimmt

Für üble Nachrede drohen Geldstrafen oder Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr. Bei öffentlicher Verbreitung sind bis zu zwei Jahre möglich. Verleumdung kann mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden, wenn sie öffentlich erfolgt.

Digitale Gefahren: Beleidigung und Verleumdung im Internet

Im Internet verbreiten sich Beleidigungen und Verleumdungen schnell – oft anonym. Dazu gehören:

  • Hasskommentare in sozialen Medien
  • Falsche Google-Bewertungen
  • Cybermobbing in Foren und WhatsApp-Gruppen

Einmal gepostete Inhalte bleiben oft lange sichtbar und führen schnell zu strafrechtlichen Konsequenzen.

Was tun bei einer Anzeige wegen Beleidigung?

Wer eine Anzeige wegen Beleidigung, übler Nachrede oder Verleumdung erhält, sollte keine übereilten Aussagen machen. Unsere erfahrenen Strafverteidiger prüfen Ihren Fall gründlich und erarbeiten eine individuelle Strategie. Möglichkeiten sind:

  • Nachweis, dass es sich um eine Meinungsäußerung handelt
  • Wahrheitsbeweis bei Tatsachenbehauptungen
  • Antrag auf Verfahrenseinstellung

Fazit: Eine Anzeige wegen Beleidigung ist ernst zu nehmen. Unsere Kanzlei verteidigt Sie diskret und professionell.

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1 Kommentar
  1. Sonja Fischer sagte:

    Meine sowie die meines Lebensgefährten haben sich in einer extremen Lage als Mieter, bei dem aus Marokko zugewanderten Vermieter.Die Wohnung des Vermieters war darüber im 1.OG, unsere im EG. Komplette Überwachung der Wohnung und Außenanlage. Die Anzahl der Kameras und Bewegungssensoren lagen um circa 20 mit allen neuen technischen Futures. Um einen Überblick zu bekommen, nehmen wir einen beispielhaften Verleumdungsangriff in Textform vom Vermieter inszeniert und gegen den Mietern an verschiedene Personen übermittelt. Auch zu einem Landgericht für den eigenen Zweck als Wahrheit und Tatsachen durchzusetzen.
    Wir wurden von dem Vermieter in einem sehr schlechten Licht verleumdet. Das war eine Katastrophe für uns, der Vermieter hatte ganz viele Rechtsradikalen Szenen aufgelistet und sogar die Bedeutung nicht verstanden. Die anschuldigenden der Worte seines Rechtsanwalts waren komplett gelogen und es wurden aus dem Internet Fotos heraus gesucht, von dem Yakuza Label, und die dazu Gehörigen von Yakuza 893 Japan sind. Dafür hat er von hinten eine Person mit der gleichen Haarfarbe wie mein Lebensgefährte genommen mit Jahrgang von 2015.
    dann hat er weiter gemacht mit Punisher Anhänger als Vollstrecker. Dazu kam dann noch die Reichsbürger Zugehörigkeit und der Personal Union Zugehörigkeit dazu noch weitere Verleumdungen. Wie die französische Flagge die wir aufgestellt hatten, gleich zur Reichsflagge ihren Platz einnahm. Der Richter beim Landgericht und die Staatsanwaltschaft durch die gestellte Strafanzeige wurde eingestellt. Die Info zur Einstellung der Strafanzeige und Strafverfolgung der Staatsanwaltschaft wurde erst preisgegeben als wir schriftlich anfragten. Solche Fälle haben wir mehrfach angedichtet bekommen . Auch körperliche Schäden durch KO Gas wurden wir angegriffen dies führte zur Strafanzeige mit gefährlicher Körperverletzung Vorort mit der Polizei. Diese Taten sowie viele weitere vor der gleichen Person ausgeführt wurden. Keine weiteren Ermittlungen und Einstellung der Ermittlungen. Eine informelle Stellungnahme wäre daher sinnvoll, wenn Sie möchten.
    Mit freundlichen Grüßen

    Sonja Fischer

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