Auslieferung in die Türkei: Ablauf, rechtliche Hürden & Verteidigungsstrategien

Comicartige Illustration einer Auslieferung von Deutschland in die Türkei mit Gerichtsgebäude, Gefängnis, einer gefesselten Person und Pfeil zur Überstellung

Die Auslieferung in die Türkei zählt zu den rechtlich und politisch sensibelsten Verfahren im deutschen Auslieferungsrecht. Für Betroffene stellt sich schnell die Frage: Unter welchen Voraussetzungen liefert Deutschland überhaupt aus? Und welche Verteidigungsstrategien bestehen? In diesem Beitrag erfahren Sie, wie ein Auslieferungsverfahren in die Türkei abläuft und wie Sie sich bestmöglich verteidigen können.

Auslieferung Türkei – Wann ist sie möglich?

Deutschland liefert Personen nur dann an die Türkei aus, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Nicht jede Anfrage aus der Türkei führt zu einer Auslieferung. Eine Auslieferung scheidet insbesondere aus, wenn:

  • die Tat in Deutschland nicht strafbar ist (Grundsatz der beiderseitigen Strafbarkeit),
  • politische Verfolgung droht,
  • Folter oder menschenrechtswidrige Haftbedingungen in türkischen Gefängnissen zu erwarten sind,
  • eine Doppelbestrafung (ne bis in idem) vorliegt, also bereits ein Urteil in Deutschland oder einem EU-Staat existiert.

Ablauf des Auslieferungsverfahrens in die Türkei

Schritt 1: Internationaler Haftbefehl und erste Festnahme

Die Türkei leitet meist über eine Interpol Red Notice oder ein bilaterales Rechtshilfeersuchen die Fahndung ein. Wird die betroffene Person in Deutschland angetroffen, erfolgt die Festnahme durch die Polizei.

Schritt 2: Prüfung durch die Generalstaatsanwaltschaft im Auslieferungsverfahren Türkei

Die zuständige Generalstaatsanwaltschaft prüft anschließend, ob die rechtlichen Voraussetzungen für eine Auslieferung in die Türkei vorliegen.

Schritt 3: Entscheidung über die Auslieferung durch das Oberlandesgericht

Sofern die Generalstaatsanwaltschaft die Auslieferung befürwortet, entscheidet das Oberlandesgericht (OLG) über die Zulässigkeit der Überstellung.

Schritt 4: Endgültige Entscheidung zur Auslieferung Türkei durch das Justizministerium

Selbst wenn das OLG die Auslieferung für zulässig erklärt, kann das Justizministerium Hamburg (bzw. das jeweils zuständige Landesjustizministerium) die Auslieferung aus politischen oder humanitären Gründen ablehnen.

Rechtsmittel gegen eine drohende Auslieferung

Gegen eine drohende Auslieferung Türkei können Betroffene verschiedene Rechtsmittel einsetzen:

  • Beschwerde zum Bundesverfassungsgericht
  • Beschwerde zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR)
  • Rüge von Menschenrechtsverletzungen in der Türkei (Folter, politische Haft, faire Verfahrensgarantien)
  • Berufung auf ne bis in idem (Schutz vor Doppelbestrafung)

Wie lange dauert eine Auslieferung in die Türkei?

Die Dauer eines Auslieferungsverfahrens hängt vom konkreten Fall ab:

  • Ohne Rechtsmittel: meist 3 bis 6 Monate
  • Mit Rechtsmitteln: oft 6 bis 18 Monate oder länger

In Fällen der Auslieferungshaft drängen die Behörden auf Beschleunigung, dennoch lässt sich das Verfahren durch gut begründete Anträge oft verzögern.

Verteidigungsstrategien im Auslieferungsverfahren Türkei

Eine drohende Auslieferung in die Türkei verlangt eine gezielte Verteidigungsstrategie. Folgende Maßnahmen sind in der Praxis besonders wirksam:

  • Frühzeitige Beauftragung einer erfahrenen Strafverteidigerin mit Auslieferungsexpertise
  • Prüfung, ob bereits in Deutschland oder einem EU-Staat über die Tat entschieden wurde
  • Dokumentation drohender Menschenrechtsverletzungen in der Türkei
  • Einlegung nationaler und internationaler Rechtsmittel

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