Insolvenzverschleppung: Ein Rechtstipp für Unternehmer und Geschäftsführer

Insolvenzverschleppung

Die Insolvenzverschleppung zählt zu den häufigsten strafrechtlichen Vorwürfen gegenüber Geschäftsführern und Unternehmern. Wird eine Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung nicht rechtzeitig angezeigt, drohen nicht nur Freiheitsstrafen, sondern auch erhebliche persönliche Haftungsrisiken. Ein spezialisierter Anwalt für Insolvenzverschleppung hilft Ihnen dabei, Ihre rechtlichen Pflichten zu verstehen und rechtzeitig zu handeln.

Was ist Insolvenzverschleppung?

Von einer Insolvenzverschleppung spricht man, wenn ein Unternehmen zahlungsunfähig oder überschuldet ist und der gesetzlich vorgeschriebene Insolvenzantrag nicht innerhalb von drei Wochen gestellt wird. Diese Pflicht ist in § 15a Insolvenzordnung (InsO) geregelt.

Verstöße gegen diese Vorschrift führen zu Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren oder Geldstrafen. Darüber hinaus drohen zivilrechtliche Konsequenzen – etwa persönliche Haftung gegenüber Gläubigern.

Wie ein Anwalt für Insolvenzverschleppung helfen kann

Ein Rechtsanwalt für Insolvenzverschleppung unterstützt Sie dabei, Anzeichen einer drohenden Insolvenz frühzeitig zu erkennen und rechtssicher zu handeln. Er prüft Ihre finanzielle Situation, hilft bei der Antragstellung und vertritt Sie im Ernstfall auch im Strafverfahren.

Typische Leistungen:

  • Analyse der Unternehmensliquidität
  • Bewertung der Insolvenzantragspflicht
  • Erstellung rechtssicherer Dokumentationen
  • Vertretung bei staatsanwaltlichen Ermittlungen

Rechtstipps zur Vermeidung von Insolvenzverschleppung

1. Liquidität regelmäßig prüfen

Führen Sie laufende Liquiditätskontrollen durch. So erkennen Sie Engpässe frühzeitig und vermeiden einen verspäteten Insolvenzantrag. Eine ordnungsgemäße Buchhaltung ist dafür unerlässlich.

2. Frühzeitig rechtlichen Rat einholen

Bei ersten Anzeichen finanzieller Schwierigkeiten sollten Sie umgehend einen Anwalt für Insolvenzrecht konsultieren. So sichern Sie sich rechtzeitig ab und dokumentieren Ihre Sorgfaltspflicht als Geschäftsführer.

3. Sorgfaltspflicht ernst nehmen

Sie tragen als Geschäftsführer die volle Verantwortung für die wirtschaftliche Lage Ihres Unternehmens. Handeln Sie daher nicht aus Hoffnung, sondern auf Basis von Zahlen – und immer rechtlich beraten.

4. Entscheidungen lückenlos dokumentieren

Protokollieren Sie regelmäßig Ihre Geschäftsentscheidungen, insbesondere bei Finanzierungsfragen, Zahlungen oder Sanierungsbemühungen. Diese Nachweise können Ihnen helfen, im Ernstfall Ihre Unschuld zu belegen.

Was tun bei Verdacht auf Insolvenzverschleppung?

Wenn gegen Sie als Geschäftsführer der Verdacht der Insolvenzverschleppung im Raum steht, handeln Sie sofort. Reden Sie nicht mit Behörden, bevor Sie mit einem Anwalt gesprochen haben. Nur ein erfahrener Verteidiger kann verhindern, dass Sie sich selbst belasten.

Ihre Schritte im Ernstfall:

  • Schweigen Sie gegenüber Polizei oder Staatsanwaltschaft
  • Kontaktieren Sie einen spezialisierten Strafverteidiger
  • Bereiten Sie mit Ihrem Anwalt eine Verteidigungsstrategie vor

Unsere Kanzlei Taher – erfahrene Verteidigung bei Insolvenzverschleppung

Unsere Kanzlei Taher vertritt seit Jahren Geschäftsführer, Vorstände und Unternehmer, denen Insolvenzverschleppung vorgeworfen wird. Wir prüfen Ihre Unterlagen, werten Buchhaltung und Zahlungsströme aus und entwickeln gemeinsam mit Ihnen eine rechtlich fundierte Strategie – gerichtlich wie außergerichtlich.

Rechtsanwältin Ariana Taher ist als Strafverteidigerin spezialisiert auf Insolvenzdelikte und verfügt über tiefgreifende Erfahrung in der strafrechtlichen und zivilrechtlichen Verteidigung.

Fazit: Frühzeitig handeln – rechtlich sicher bleiben

Insolvenzverschleppung ist kein Kavaliersdelikt – aber sie ist in vielen Fällen vermeidbar. Wer sich rechtzeitig mit einem erfahrenen Anwalt für Insolvenzverschleppung berät, schützt sich vor empfindlichen Strafen und bewahrt unter Umständen sogar sein Unternehmen.

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