Fachanwältin für Strafrecht

Sexualstrafrecht · Fachanwältin für Strafrecht

Vorwurf im Sexualstrafrecht? Diskrete und entschlossene Verteidigung

Ein Vorwurf im Sexualstrafrecht kann existenzbedrohende Folgen haben – unabhängig vom Ausgang des Verfahrens. Als Fachanwältin für Strafrecht verteidige ich Sie diskret, entschlossen und von Beginn an.

Kostenlose Ersteinschätzung

Kontaktieren Sie mich für eine unverbindliche Ersteinschätzung Ihres Falls – ich rufe Sie zurück.

5000+

erfolgreich abgewickelte Mandate

15+

Jahre Berufserfahrung

5,0

Bewertung bei Google und anwalt.de

3

Besprechungsorte: Hamburg, Lübeck, Hannover

Bekannt aus der Presse

Typische Vorwürfe

Relevante Straftatbestände

Die Kanzlei Taher gewährleistet eine diskrete, professionelle und entschlossene Verteidigung.

Sexueller Übergriff & sexuelle Nötigung

§ 177 StGB

Vergewaltigung

§ 177 Abs. 6 StGB

Sexueller Missbrauch von Kindern

§§ 176, 176a StGB

Missbrauch von Schutzbefohlenen

§ 174 StGB

Exhibitionistische Handlungen

§ 183 StGB

Verbreitung pornografischer Inhalte

§§ 184 ff. StGB

Empfehlung: Bei Vorwürfen im Sexualstrafrecht ist sofortiges Schweigen gegenüber den Ermittlungsbehörden und die Hinzuziehung einer erfahrenen Strafverteidigerin unerlässlich.

So läuft es ab

In vier Schritten zu Ihrer Verteidigung

Transparent und verständlich – Sie wissen jederzeit, woran Sie sind.

01

Telefonat

Sie rufen an und werden kostenlos am Telefon persönlich beraten. In größeren Verfahren erhalten Sie umgehend einen Termin.

02

Dokumente

Sie übermitteln uns Vorladung, Anklageschrift, Strafbefehl oder Urteil – und erhalten eine Eingangsbestätigung per E-Mail.

03

Akteneinsicht

Wir zeigen Ihre Verteidigung an und beantragen Akteneinsicht – die Grundlage jeder Verteidigungsstrategie.

04

Verteidigungsstrategie

Nach Analyse der Akte entwickeln wir gemeinsam Ihre individuelle Strategie – bis zur Einstellung oder vor Gericht.

Ariana Taher, Fachanwältin für Strafrecht

Ihre Strafverteidigerin

Ariana Taher – Fachanwältin für Strafrecht

Verfahren im Sexualstrafrecht sind häufig von Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen geprägt. Eine fundierte Analyse der Aussagepsychologie und die kritische Würdigung von Zeugenaussagen sind essenziell. Ich verteidige Sie diskret und entschlossen – seit mehr als 15 Jahren und bundesweit.

Mandantenstimmen

Das sagen Mandanten über Frau Taher

Bewertet mit 5,0 von 5 Sternen bei Google und anwalt.de.

Bewertet mit 5 von 5

Kompetent und engagiert

„Frau Taher hat mich in einer sehr schwierigen Situation hervorragend vertreten. Ihre Kompetenz und ihr Engagement haben mir sehr geholfen. Absolute Empfehlung!“

Stefanie B. · Google

Bewertet mit 5 von 5

Gute Anwältin!

„Die Frau hat mega Biss. Beste Verteidigung vor Gericht!“

V. W. · anwalt.de

Bewertet mit 5 von 5

Freispruch bekommen

„Danke für Ihre ganze Arbeit, Frau Taher. Im gesamten Verfahren habe ich mich gut gefühlt.“

A. N. · anwalt.de

Bewertungen sind für uns sehr wichtig. Sie geben uns Feedback über unsere täglichen Anstrengungen. Besonders freuen wir uns natürlich über 5 Sterne. Kunden haben die Möglichkeit, die Kanzlei auf Google oder anderen Plattformen zu bewerten. Eine Überprüfung der Bewertungen durch uns im Hinblick darauf, ob die Bewertung von einem Mandanten stammt, findet vor der Veröffentlichung nicht statt.

FAQ

Häufig gestellte Fragen

Soll ich mich zu den Vorwürfen äußern?

Nein. Machen Sie gegenüber Polizei und Staatsanwaltschaft keine Angaben zur Sache, bevor Sie mit Ihrer Verteidigerin gesprochen haben. Unbedachte Aussagen lassen sich später kaum korrigieren.

Die Strafandrohung hängt vom konkreten Vorwurf ab. Bei einer Vergewaltigung liegt sie bei nicht unter zwei Jahren Freiheitsstrafe. Umso wichtiger ist eine frühe Verteidigung.

Ja. Ihre Angaben werden vertraulich behandelt und unterliegen der anwaltlichen Schweigepflicht. Ich verteidige Sie diskret.
Verfahren im Sexualstrafrecht sind häufig von Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen geprägt. Eine fundierte Analyse der Aussagepsychologie, die Überprüfung der Glaubhaftigkeit von Belastungszeugen und die kritische Würdigung von Zeugenaussagen sind zentrale Elemente einer effektiven Verteidigung.
Die erste Einschätzung Ihres Falls am Telefon ist kostenlos. Die Kosten der Verteidigung besprechen wir im Besprechungstermin und halten sie in einer Honorarvereinbarung fest.

Kostenlose Ersteinschätzung – jetzt handeln

Schildern Sie mir Ihre Situation vertraulich – telefonisch oder über das Formular. Ich melde mich schnellstmöglich bei Ihnen zurück.

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