Presseerklärung von Rechtsanwältin Taher im Fall des ehemaligen Polizisten E. C. wegen der Spanner und Missbrauchsvorwürfe
Hannover, den 27. September 2024 –
Im Namen meines Mandanten, E. C., möchte ich zu dem Urteil im sogenannten „Spanner-Fall“ Stellung nehmen, das derzeit in der Öffentlichkeit große Aufmerksamkeit erregt. Mein Mandant bedauert die begangenen Taten zutiefst und hat die Verantwortung für sein Verhalten während des gesamten Prozesses anerkannt. Er hat sich freiwillig umfassend geäußert und die Vorwürfe eingeräumt, um sowohl den Opfern als auch der Gesellschaft gegenüber Reue zu zeigen.
Zurecht hat das Gericht eine Bewährungsstrafe erlassen, auch wenn die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von mehr als 5 Jahren und 6 Monaten beantragte. Es ist zu berücksichtigen, dass mein Mandant aktiv an seiner Resozialisierung arbeitet und sein Verhalten nachhaltig verändert hat. Er hat ein Studium aufgenommen, ist seit der Aufdeckung der Taten nicht mehr strafrechtlich in Erscheinung getreten und hat sich intensiv um seine Besserung bemüht. Diese Umstände rechtfertigen die Entscheidung des Gerichts, ihm eine zweite Chance zu gewähren.
Für weitere Fragen stehen wir der Presse gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Taher
Rechtsanwältin und Strafverteidigerin