Steuerhinterziehung durch fehlerhafte Steuererklärung – Ein häufiger Grund für Steuerstrafverfahren

In unserer Kanzlei Taher, Ihrer spezialisierten Strafrechtskanzlei für Selbstanzeige Steuerhinterziehung, vertreten wir zahlreiche Mandanten, die mit einem Steuerstrafverfahren konfrontiert sind. Ein besonders häufiges Problem, das zu Ermittlungen und Anklagen im Bereich des Steuerstrafrechts führt, ist die fehlerhafte oder unvollständige Steuererklärung.

Wann liegt eine Steuerhinterziehung vor?

Gemäß § 370 Abgabenordnung (AO) begeht Steuerhinterziehung, wer gegenüber den Finanzbehörden unrichtige oder unvollständige Angaben macht oder steuerlich erhebliche Tatsachen verschweigt, wodurch Steuern verkürzt werden oder unrechtmäßig Steuervorteile erlangt werden. Dies kann bewusst oder auch aufgrund von Fahrlässigkeit geschehen, wobei Letzteres in der Regel nur als leichtfertige Steuerverkürzung geahndet wird.

Häufige Fehler in der Steuererklärung

Viele Mandanten machen sich oft gar nicht bewusst, dass sie durch scheinbar harmlose Fehler in ihrer Steuererklärung eine Steuerstraftat begehen können. Besonders typische Fälle sind:

  • Nicht deklarierte Nebeneinkünfte: Viele Steuerpflichtige vergessen, Einkünfte aus Vermietung, Kapitalerträge oder aus selbständiger Tätigkeit korrekt anzugeben.
  • Fehlende oder falsche Angaben bei Betriebsprüfungen: Unternehmer und Freiberufler sind häufig von Steuerstrafverfahren betroffen, wenn Betriebsprüfungen Unregelmäßigkeiten aufdecken.
  • Nicht oder falsch geltend gemachte Betriebsausgaben: Hierunter fallen z. B. private Kosten, die unzulässigerweise als Betriebsausgaben angesetzt werden.
  • Steuerhinterziehung durch Scheinrechnungen: Die Nutzung von Fake-Rechnungen, um Vorsteuererstattungen oder unrechtmäßige Betriebsausgaben zu erlangen, kann schnell zu strafrechtlichen Konsequenzen führen.

Folgen einer Steuerhinterziehung in Hamburg

Das Finanzamt Hamburg geht entschlossen gegen Steuerhinterziehung vor. Je nach Schwere des Falls drohen:

  • Geldstrafen oder
  • Freiheitsstrafen bis zu 5 Jahren (in schweren Fällen bis zu 10 Jahren),
  • Steuernachzahlungen inklusive Zinsen,
  • Zusätzliche Strafzuschläge und erhebliche finanzielle Belastungen.

Insbesondere Unternehmer und Selbstständige sollten sich der Risiken bewusst sein, da bei einer Steuerprüfung schnell Verdachtsmomente entstehen können.

Wie kann eine Selbstanzeige helfen?

Falls bereits Fehler in der Steuererklärung unterlaufen sind, kann eine strafbefreiende Selbstanzeige nach § 371 AO eine sinnvolle Lösung sein. Eine solche muss jedoch vollständig, rechtzeitig und korrekt erfolgen. Unsere Kanzlei in Hamburg unterstützt Mandanten dabei, eine wirksame Selbstanzeige zu erstellen und so eine strafrechtliche Verfolgung zu vermeiden.

Ihr Ansprechpartner für Steuerstrafrecht in Hamburg

Unsere erfahrenen Strafverteidiger stehen Ihnen zur Seite, wenn Sie eine Selbstanzeige Steuerhinterziehung Hamburg in Betracht ziehen. Wir unterstützen Sie dabei, alle gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen, um eine strafbefreiende Wirkung zu erzielen.

Kontaktieren Sie uns noch heute für eine Erstberatung!

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