Steuerhinterziehung – Was tun bei einer Vorladung oder Anklage?

Illustration eines Geschäftsmannes, der eine große Münze mit Dollarzeichen hält und sich an ein Klemmbrett mit der Aufschrift "TAX" lehnt. Daneben steht ein Taschenrechner. Der Hintergrund ist blau.

Eine Anklage wegen Steuerhinterziehung ist kein Kavaliersdelikt. Steuerhinterziehung zählt zu den häufigsten Wirtschaftsdelikten in Deutschland und wird nach § 370 der Abgabenordnung (AO) bestraft. Doch nicht jede fehlerhafte Steuererklärung ist automatisch strafbar. Wenn Ihnen eine Vorladung vom Finanzamt, eine Maßnahme der Steuerfahndung oder eine Anklage wegen Steuerhinterziehung droht, ist schnelles, aber überlegtes Handeln gefragt. Unsere erfahrenen Strafverteidiger stehen Ihnen diskret und kompetent zur Seite.

Was gilt als Steuerhinterziehung?

Laut § 370 AO macht sich strafbar, wer dem Finanzamt Steuern verkürzt oder falsche Angaben macht, um Steuervorteile zu erlangen. Typische Fälle einer Steuerhinterziehung sind unter anderem:

  • Nicht deklarierte Einkünfte, z. B. Schwarzgeld oder unversteuerte Nebeneinnahmen
  • Unrichtige Steuererklärungen durch manipulierte Buchführung oder falsche Angaben
  • Nicht abgeführte Umsatzsteuer, besonders im E-Commerce oder bei Scheinfirmen
  • Verstöße gegen die Pflicht zur Steueranmeldung, etwa verspätete oder unterlassene Meldungen
  • Cum-Ex- oder Cum-Cum-Geschäfte zur Steuervermeidung durch komplexe Finanztransaktionen

Strafen und Konsequenzen bei Steuerhinterziehung

Die Höhe der Strafen bei einer Anklage wegen Steuerhinterziehung richtet sich nach dem hinterzogenen Betrag:

Hinterziehungsbetrag Strafe
Bis 50.000 € Geldstrafe möglich
50.000 € – 100.000 € Hohe Geldstrafe, in Einzelfällen Freiheitsstrafe
Über 100.000 € Freiheitsstrafe möglich (Bewährung denkbar)
Über 1.000.000 € Freiheitsstrafe ohne Bewährung wahrscheinlich

Zusätzlich drohen hohe Nachzahlungen, Zinsen sowie ein Eintrag ins Strafregister. Besonders gravierend: Das Finanzamt kann eine Vermögensabschöpfung anordnen oder Bankkonten einfrieren.

Steuerfahndung, Vorladung, Hausdurchsuchung – was tun?

Wenn gegen Sie ein Ermittlungsverfahren läuft oder Sie eine Vorladung wegen Steuerhinterziehung erhalten haben, beachten Sie diese Grundregeln:

  • Keine Aussagen ohne Anwalt! Selbst vermeintlich harmlose Angaben können Ihre Lage verschärfen.
  • Akteneinsicht beantragen: Erst nach vollständiger Akteneinsicht lässt sich eine fundierte Verteidigungsstrategie entwickeln.
  • Hausdurchsuchung? Bleiben Sie ruhig! Fordern Sie ein Durchsuchungsprotokoll und rufen Sie sofort Ihren Strafverteidiger an.

Verteidigungsstrategien bei einer Anklage wegen Steuerhinterziehung

Unsere Kanzlei bietet Ihnen individuelle Verteidigungsstrategien, um die bestmöglichen Ergebnisse zu erzielen:

  1. Anfechtung der Steuerforderung: Viele Verfahren beruhen auf Schätzungen oder fehlerhaften Berechnungen der Finanzbehörden. Eine genaue Prüfung kann den Vorwurf widerlegen oder die Forderung reduzieren.
  2. Nachweis von Irrtum oder Fahrlässigkeit: Wer glaubhaft erklären kann, dass es sich um ein Versehen handelt, kann auf eine milde Strafe oder die Einstellung des Verfahrens hoffen.
  3. Selbstanzeige als letzter Ausweg: Ist die Tat noch nicht entdeckt, ermöglicht eine wirksame Selbstanzeige nach § 371 AO eine strafbefreiende Lösung. Die Selbstanzeige muss allerdings fehlerfrei und vollständig erfolgen.

Fazit: Professionelle Hilfe bei Anklage wegen Steuerhinterziehung

Eine Anklage wegen Steuerhinterziehung kann drastische Folgen haben. Doch mit der richtigen Verteidigung lassen sich Strafen häufig mindern oder Verfahren sogar einstellen. Unsere erfahrenen Strafverteidiger sind spezialisiert auf Wirtschaftsstrafrecht und vertreten Sie engagiert und diskret.

Wenn Sie eine Vorladung, eine Anklage wegen Steuerhinterziehung oder eine Maßnahme der Steuerfahndung erhalten haben, zögern Sie nicht: Jetzt kostenlose Ersteinschätzung anfordern.

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