Allgemeines Strafrecht

Kanzlei Taher berät und verteidigt Sie kompetent und durchsetzungsstark in allen Belangen des allgemeinen Strafrechts.

Dazu gehören unter anderem Körperverletzungsdelikte nach § 223, 224 und 229 StGB, Diebstahl nach § 242 StGB, Betrug nach § 263 StGB , Sachbeschädigung nach § 303 StGB, Raub nach 249 StGB, Mord und Totschlag u.v.m.

Haben Sie eine polizeiliche Vorladung aus diesen Bereichen erhalten? Dann nehmen Sie Kontakt auf zur Kanzlei Taher. Hier bekommen Sie noch heute ein Gespräch mit einem Strafverteidiger.