Unschuldsvermutung im Strafrecht

Die Straftat muss dem Angeklagten nachgewiesen werden, damit er gemäß der ihm vorgeworfenen Straftat verurteilt werden kann. Der berühmte Satz „In dubio pro reo“ gilt im Strafrecht sowie das Prinzip der Unschuldsvermutung. Eine Verurteilung darf danach nicht erfolgen, solange den Gerichten nicht die Tatsachengrundlage vorliegt.

Die Richter müssen die Tatsachengrundlage ermitteln. Die Erforschung nach der Wahrheit ist das wichtigste Prinzip. Die umfassende Beweiswürdigung dient dem Zweck, dass die Wahrheit gefunden wird und keine falsche Verurteilung erfolgt. Die Gerichte sind bei dem „Griff nach der Wahrheit“ leider nicht selten sehr voreilig. Dadurch kommt es oft auch zur Verurteilung von Unschuldigen.

Empfehlung Ihrer Strafverteidigerin:

Beauftragen Sie mich oder einen Strafverteidiger Ihrer Wahl spätestens vor dem Hauptverfahren. Es ist zwar viel besser, den Strafverteidiger zu Beginn der Ermittlungen zu beauftragen. Dennoch sollten Sie spätestens zu Beginn der Hauptverhandlung einen Strafverteidiger konsultieren, wenn Sie dies bisher versäumt haben.