Wirtschaftsstrafrecht

Kanzlei Taher berät und verteidigt sie erfolgreich und kompetent in allen Belangen des Wirschaftsstrafrechts. Wirschaftstrafrecht ist der Sammelbegriff für alle Strafvorschriften im Bereich der Wirtschaft. Dabei handelt es sich um staatliche Reglementierungen im Bereich der Wirtschaftskriminalität. Ob eine Vorschrift inhaltlich dem Wirtschaftstrafrecht zuzuordnen ist, ist nicht gesetzlich definiert. Ob eine Vorschrift dem Wirtschaftsstrafrecht zuzuordnen ist, ergibt sich aus ihrem Schutzzweck. Die Reglementierungen im Bereich der Wirtschaftskriminalität dienen dem Schutz der Struktur der Wirtschaftsverfassung.

Zum Bereich des Wirtschaftsstrafrechts gehören insbesondere Insolvenzdelikte, Steuerstrafrecht, Untreue, Diebstahl geistigen Eigentums, Verstöße gegen das Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen, Verstöße gegen das Außenwirtschaftsgesetz, Betrug und Korruption.

Die Kanzlei Taher verteidigt mit langjähriger Erfahrung im Bereich der Wirtschaftskriminalität. Wenden Sie sich bei einer Vorladung aus diesem Bereich an die Kanzlei Taher.