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Wenn in Deutschland der Führerschein entzogen wurde, muss die Fahrerlaubnis zunächst wiedererteilt werden, um wieder ein Kraftfahrzeug fahren zu dürfen. Der Ablauf und die Voraussetzungen für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis können je nach Grund des Führerscheinentzugs und individuellen Umständen unterschiedlich sein. Im Folgenden sind jedoch einige allgemeine Schritte beschrieben, die in den meisten Fällen erforderlich sind:

Abstinenznachweis: Wenn der Führerscheinentzug aufgrund von Drogen- oder Alkoholmissbrauch erfolgt ist, muss zunächst eine Abstinenzzeit von mindestens sechs Monaten nachgewiesen werden. Der Nachweis kann durch regelmäßige Tests oder ärztliche Atteste erbracht werden.

Medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU): In einigen Fällen kann eine MPU erforderlich sein, um die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen nachzuweisen. Die MPU ist eine psychologische Untersuchung, die dazu dient, die körperliche und geistige Tauglichkeit des Fahrers zu prüfen.

Nachschulung: In einigen Fällen kann eine Nachschulung oder eine verkehrspsychologische Beratung erforderlich sein, um die Eignung des Fahrers zum Führen von Kraftfahrzeugen zu verbessern.

Antragstellung: Nachdem alle erforderlichen Schritte abgeschlossen wurden, muss ein Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde gestellt werden.

Prüfung: Die Fahrerlaubnisbehörde prüft den Antrag und entscheidet über die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis. In einigen Fällen kann eine Fahrprüfung erforderlich sein, um die Fahrtüchtigkeit des Fahrers zu überprüfen.

Es ist wichtig zu beachten, dass die genauen Anforderungen und Voraussetzungen für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis je nach individueller Situation und Grund des Führerscheinentzugs unterschiedlich sein können. Es wird empfohlen, sich von einem Fachanwalt oder einer spezialisierten Beratungsstelle beraten zu lassen, um den Prozess der Wiedererteilung der Fahrerlaubnis zu erleichtern.

Welche Folgen drohen bei Drogen am Steuer?

Wer sich berauscht ans Steuer setzt, dem drohen ernste Folgen für Führerschein und Fahrerlaubnis. 

Führerscheinentzug und Fahrverbot

Ein Fahrverbot wird für einen festgelegten Zeitraum ausgesprochen, bei einem Führerscheinentzug ist die Fahrerlaubnis nicht mehr gültig. Eine zeitliche Beschränkung gibt es nicht. Das Fahrverbot wird für einen Zeitraum von 1-3 Monaten verhängt. Die Ungültigkeit des Führerscheins wird bei einem Führerscheinentzug aus dem Dokument vermerkt oder es wird separat eingezogen. Zugleich wird eine mindestens halbjährige Sperrfrist verhängt. In dieser Zeit darf kein neuer Führerschein ausgestellt werden. Nach der Sperrfrist muss die Fahrerlaubnis neu beantragt und neu erteilt werden. Eine Fahrprüfung ist dazu in der Regel nicht abzulegen. Die Fahrerlaubnisbehörde kann den Nachweis fordern, dass die Gründe für den ursprünglichen Führerscheinentzug nicht mehr vorhanden sind. Die Fahrerlaubnisbehörde kann dazu Auflagen erteilen, sie kann z.B. eine medizinisch psychologische Untersuchung (MPU) oder den ärztlichen Abstinzenznachweis fordern.

Unterschiedliche Drogen

Für Alkohol hat der Gesetzgeber klar Grenzwerte festgeschrieben. Bei anderen berauschenden Mitteln gibt es keine Grenzwerte. Es muss der Konsum nachgewiesen werden und es ist zu prüfen ob es infolge der Einnahme von Betäubungsmitteln zu konkreten Ausfallerscheinungen kam.

Alkohol am Steuer

Es wird zwischen relativer und absoluter Fahruntüchtigkeit unterschieden. Absolute liegt vor ab 1,1 Promille. Relative Fahruntüchtigkeit liegt vor bei 0,3 bis 1,1 Promille. Bei absoluter Fahruntüchtigkeit ab 1,1 Promille ist mit einer Verurteilung wegen Trunkenheit im Verkehr zu rechnen. Bei einer Blutalkoholkonzentration von 0,3 bis 1,1 müssen zusätzliche Fahrfehler auftreten, sog. Ausfallerscheinungen. Bei einer Verurteilung ist auch mit dem Entzug der Fahrerlaubnis zu rechnen. Zudem ist jeder, der mit mindestens 0,5 Promille am Straßenverkehr teilnimmt, wegen einer Ordnungswidrigkeit nach dem StVG zu bestrafen. Es droht eine Geldstrafe und Punkte in Flensburg sowie ein Fahrverbot von 1-3 Monaten. 

Für Alkohol am Steuer wurden gesetzlich so genannte Promille-Grenzen festgelegt. Diese ergeben sich aus dem Straßenverkehrsgesetz (StVG) und dem Bußgeldkatalog. Mehr dazu lesen Sie in diesem Beitrag.

Weiche Drogen Cannabis

Für den Fall des Konsums von Cannabis gilt, dass neben des Konsums auch die konkrete Fahruntüchtigkeit nachgewiesen werden muss. Es drohen sodann Fahrverbot, Punkte in Flensburg sowie ein Bußgeld. Wer regelmäßig Cannabis konsumiert gilt nicht mehr als fahrtüchtig. Bei gelegentlichem Konsum ist danach zu differenzieren, ob eine Trennung von Autofahren und Konsum erfolgt ist. Über Blut- und Urinuntersuchungen erfolgt der Nachweis des Konsums. Ein Langzeitkonsum ist über die Haarprobe feststellbar.

Harte Drogen

Wer harte Drogen wie Kokain und Heroin konsumiert und in eine Verkehrskontrolle gerät verliert nach der FeV seinen Führerschein wenn er erwischt wird. Dies gilt auch dann, wenn der nachgewiesene Konsum mehrere Tage zurückliegt. Die Gerichte gehen dann von der Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen aus. Dies gelte selbst dann wenn der Betreffende zur Zeit des Fahrt gar nicht mehr unter Drogeneinfluss gestanden habe und diese sich weitgehend abgebaut habe.

Neuerteilung der Fahrerlaubnis

Wenn Drogen Grund für den Entzug der Fahrerlaubnis waren, so ist oft ein medizinisches Gutachten oder eine MPU Voraussetzung für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis. Bei Alkohol kann ebenfalls ein Abstinenznachweis erbracht werden. Waren Drogen im Spiel, so wird oft ein medizinisches Gutachten oder eine MPU zur Voraussetzung für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis gemacht. Nicht immer ist die Anordnung der MPU korrekt.

Praxistipp: So verhalten Sie sich richtig

Bei der Verkehrskontrolle sollten sie keine Angaben zu ihrem Konsum zu machen. Test zu Ausfallerscheinungen müssen sie auch nicht zustimmen. Bei Drogenfahrten sollten Sie den Konsum vollständig einstellen. Gerichtliche Anordnungen von Blutproben können Sie nicht verweigern. Einen Schnelltest für Drogen müssen sie nicht einwilligen. Wenn ihrer Führerschein vorläufig beschlagnahmt wird, nehmen sie Kontakt zu einem Fachanwalt für Straf- und Verkehrsrecht auf. Erhalten Sie einen Bußgeldbescheid, so lassen sie durch einen Anwalt Einspruch einlegen oder legen selbst Einspruch ein. Beachten Sie die Frist. Bei der vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis steht ihnen das Rechtsmittel der Beschwerde offen. Die endgültige Entziehung der Fahrerlaubnis können sie mit einem Widerspruch angreifen. Wenn dieser erfolglos bleibt, mit einer Klare. Für Rechtsmittel gelten Fristen, die rechtzeitige Einholung anwaltlichen Rats ist deshalb sehr wichtig. Nehmen Sie bei entsprechenden Bescheiden sofort Kontakt mit einem Anwalt auf.