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Pflichtverteidiger im Ermittlungsverfahren

Pflichtverteidiger im Ermittlungsverfahren

Wann hat ein Beschuldigter im Ermittlungsverfahren Anspruch auf einen Pflichtverteidiger? Diese Frage ist von erheblicher Bedeutung, da viele Beschuldigte sich keinen Wahlverteidiger leisten können.

Die notwendige Verteidigung ist in § 140 StPO geregelt. Danach liegt ein Fall der notwendigen Verteidigung vor, wenn:

  • die Hauptverhandlung im ersten Rechtszug vor dem Oberlandesgericht oder dem Landgericht stattfindet
  • dem Beschuldigten ein Verbrechen zur Last gelegt wird
  • das Verfahren zu einem Berufsverbot führen kann
  • gegen einen Beschuldigten Untersuchungshaft vollstreckt wird

Empfehlung der Strafverteidigerin

Kontaktieren Sie mich frühzeitig, damit wir prüfen können, ob ein Fall der notwendigen Verteidigung vorliegt.

Rechtsanwältin Taher - Hamburg

Autorin

Ariana Taher

Fachanwältin für Strafrecht, Kanzlei Taher, Ballindamm 39, 20095 Hamburg. Verteidigt seit über 14 Jahren bundesweit in Wirtschafts-, Steuer- und allgemeinem Strafrecht. Regelmäßige Interviews bei NDR, MoPo, BILD und Focus.

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