Wann hat ein Beschuldigter im Ermittlungsverfahren Anspruch auf einen Pflichtverteidiger? Diese Frage ist von erheblicher Bedeutung, da viele Beschuldigte sich keinen Wahlverteidiger leisten können.
Die notwendige Verteidigung ist in § 140 StPO geregelt. Danach liegt ein Fall der notwendigen Verteidigung vor, wenn:
- die Hauptverhandlung im ersten Rechtszug vor dem Oberlandesgericht oder dem Landgericht stattfindet
- dem Beschuldigten ein Verbrechen zur Last gelegt wird
- das Verfahren zu einem Berufsverbot führen kann
- gegen einen Beschuldigten Untersuchungshaft vollstreckt wird
Empfehlung der Strafverteidigerin
Kontaktieren Sie mich frühzeitig, damit wir prüfen können, ob ein Fall der notwendigen Verteidigung vorliegt.