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Arzneimittelstrafrecht

Das Arzneimittelstrafrecht gewinnt zunehmend an Bedeutung. Verstöße gegen das Arzneimittelgesetz (AMG) und das Anti-Doping-Gesetz (AntiDopG) können erhebliche strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Die Kanzlei Taher verteidigt sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen in diesem anspruchsvollen und regulierungsintensiven Rechtsgebiet.

Relevante Straftatbestände

  • Unerlaubtes Inverkehrbringen von Arzneimitteln (§ 96 AMG)
  • Handel mit gefälschten Arzneimitteln (§ 95 AMG)
  • Dopingmittel-Vergehen (§ 2 AntiDopG)
  • Selbstdoping (§ 3 AntiDopG)
  • Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz im Zusammenhang mit Arzneimitteln

Besonderheiten im Arzneimittelstrafrecht

Arzneimittelstrafverfahren erfordern neben juristischer Expertise auch vertiefte Kenntnisse pharmazeutischer und medizinischer Zusammenhänge. Die Kanzlei arbeitet bei Bedarf eng mit Sachverständigen zusammen, um die Sachlage präzise zu bewerten und eine optimale Verteidigungsstrategie zu entwickeln.

Empfehlung: Wenn gegen Sie wegen eines Arzneimitteldelikts ermittelt wird oder eine Durchsuchung oder Vorladung erfolgt ist, sollten Sie keine Angaben zur Sache machen. Kontaktieren Sie unverzüglich einen Strafverteidiger, um Ihre Rechte zu wahren und strategisch auf das Verfahren einzuwirken.

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