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Allgemeines Strafrecht

Das allgemeine Strafrecht umfasst die klassischen Kerndelikte des Strafgesetzbuches. Diese Bereiche machen einen erheblichen Teil sämtlicher staatsanwaltschaftlicher Ermittlungsverfahren aus. Gerade deshalb ist eine erfahrene, frühzeitig ansetzende und strategisch durchdachte Verteidigung entscheidend.

Typische Deliktsbereiche

  • Körperverletzungsdelikte (§§ 223–227 StGB) – Von der einfachen Körperverletzung über die gefährliche und schwere Körperverletzung bis hin zur Körperverletzung mit Todesfolge.
  • Vermögensdelikte: Diebstahl und Unterschlagung (§§ 242, 246 StGB) – Einschließlich besonders schwerer Fälle, etwa gewerbsmäßiges oder bandenmäßiges Vorgehen.
  • Betrug (§ 263 StGB) – In sämtlichen Erscheinungsformen – vom einfachen Betrug bis hin zu komplexen, wirtschaftsbezogenen Konstellationen.
  • Sachbeschädigung (§ 303 StGB) – Beschädigung oder Zerstörung fremder Sachen, inklusive qualifizierter oder wiederholter Begehungsformen.
  • Raub und räuberische Erpressung (§§ 249, 255 StGB) – Vermögensdelikte, die mit Gewalt oder Gewaltandrohung einhergehen und regelmäßig erhebliches strafrechtliches Gewicht besitzen.
  • Tötungsdelikte (§§ 211, 212 StGB) – Mord und Totschlag – Verfahren mit außerordentlicher Tragweite und entsprechend hohen Anforderungen an die Verteidigung.
  • Nötigung und Bedrohung (§§ 240, 241 StGB) – Straftaten, bei denen die freie Willensentschließung einer Person unter Druck gesetzt oder beeinträchtigt wird.

Verteidigungsstrategie

Jeder strafrechtliche Vorwurf verlangt eine individuelle, auf den konkreten Sachverhalt abgestimmte Verteidigung. Nach erfolgter Akteneinsicht prüfe ich insbesondere:

  • Tatbestandsvoraussetzungen: Entspricht der Vorwurf tatsächlich den gesetzlichen Anforderungen?
  • Rechtfertigungs- und Entschuldigungsgründe: Bestehen Ansätze wie Notwehr, Notstand oder andere strafmildernde Umstände?
  • Verfahrensrechtliche Fehler: Wurden Ihre Rechte im Ermittlungsverfahren gewahrt?
  • Beweisverwertung: Sind die Beweise ordnungsgemäß, rechtmäßig und verwertbar erhoben worden?

Frühzeitig handeln: Bei einer polizeilichen Vorladung, Anklage oder Festnahme aufgrund eines allgemeinen Strafdelikts sollten Sie unverzüglich anwaltliche Unterstützung in Anspruch nehmen. Eine frühzeitig eingeleitete Verteidigung verbessert regelmäßig die Chancen auf eine Einstellung des Verfahrens oder eine deutliche Strafmilderung.

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