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Verkehrsstrafrecht

Als Fachanwältin für Verkehrsrecht verbinde ich meine strafrechtliche Expertise mit spezialisiertem Wissen im Verkehrsrecht. Verkehrsstrafrechtliche Verfahren haben häufig weitreichende Konsequenzen: Neben Geld- oder Freiheitsstrafen drohen der Entzug der Fahrerlaubnis, Sperrfristen und nicht selten die Anordnung einer MPU.

Typische Verkehrsstraftaten

  • Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB) – Absolute Fahruntüchtigkeit ab 1,1 ‰, bei alkoholbedingten Auffälligkeiten bereits ab 0,3 ‰.
  • Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB) – Grob verkehrswidriges und rücksichtsloses Verhalten mit konkreter Gefährdung von Personen oder bedeutenden Sachwerten.
  • Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (§ 142 StGB) – Die sogenannte „Unfallflucht“.
  • Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG) – Vorsätzliches oder fahrlässiges Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis oder trotz Entziehung.
  • Verbotene Kraftfahrzeugrennen (§ 315d StGB) – Teilnahme an oder Durchführung illegaler Straßenrennen.
  • Fahrlässige Körperverletzung oder Tötung im Straßenverkehr – Häufig infolge überhöhter Geschwindigkeit, Ablenkung oder Missachtung von Verkehrsregeln.

Drohende Konsequenzen

  • Strafrechtlich: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe.
  • Fahrerlaubnisrechtlich: Entzug der Fahrerlaubnis und Sperrfristen für die Neuerteilung.
  • MPU: Anordnung einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung.
  • Fahreignungsregister (FAER): Eintragung von Punkten mit teils langen Tilgungsfristen.

Schnelles Handeln ist entscheidend. Kontaktieren Sie mich möglichst früh – idealerweise bevor Sie eine Aussage bei der Polizei machen. Ich sichere Ihre Rechte und entwickle eine individuelle Verteidigungsstrategie für Ihre Situation.

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