Das deutsche Strafverfahren gliedert sich in mehrere aufeinander aufbauende Phasen. In jeder Phase bestehen unterschiedliche Rechte und Verteidigungsmöglichkeiten. Je früher ein Strafverteidiger eingeschaltet wird, desto größer sind die Einflussmöglichkeiten.
1. Ermittlungsverfahren (Vorverfahren)
Die Staatsanwaltschaft ermittelt den Sachverhalt bei einem Anfangsverdacht. In dieser Phase kann der Verteidiger:
- Akteneinsicht nehmen
- Auf die Ermittlungsrichtung Einfluss nehmen
- Beweisanträge stellen
- Auf Verfahrenseinstellung hinwirken
2. Zwischenverfahren
Nach Anklageerhebung prüft das Gericht, ob die Hauptverhandlung zu eröffnen ist. Der Verteidiger kann:
- Einwendungen gegen die Anklage erheben
- Beweiserhebungen beantragen
- Auf Nichteröffnung hinwirken
3. Hauptverfahren (Hauptverhandlung)
Die mündliche Verhandlung vor Gericht mit Beweisaufnahme, Plädoyers und Urteil. Hier entscheidet sich die Schuldfrage.
4. Rechtsmittelverfahren
Gegen das Urteil können Rechtsmittel eingelegt werden:
- Berufung: Vollständige Neuverhandlung vor dem Landgericht
- Revision: Überprüfung auf Rechtsfehler durch das Oberlandesgericht oder den BGH
5. Vollstreckungsverfahren
Nach Rechtskraft des Urteils vollstreckt die Staatsanwaltschaft die verhängte Strafe (Geldstrafe, Freiheitsstrafe).
Ganzheitliche Verteidigung: Ich begleite meine Mandanten durch alle Phasen des Strafverfahrens – von der ersten Vorladung bis zum rechtskräftigen Abschluss. Dabei nutze ich in jeder Phase die verfügbaren Verteidigungsinstrumente optimal aus.