Die Festnahme stellt einen erheblichen Eingriff in die persönliche Freiheit dar. Untersuchungshaft kann sich über Wochen, Monate oder sogar Jahre erstrecken. Die sofortige Hinzuziehung eines Strafverteidigers ist daher von entscheidender Bedeutung.
Haftgründe nach § 112 StPO
- Fluchtgefahr: Bestehen konkrete Anhaltspunkte dafür, dass sich der Beschuldigte dem Verfahren entziehen könnte.
- Verdunkelungsgefahr: Gefahr, dass Beweismittel vernichtet oder Zeugen beeinflusst werden.
- Wiederholungsgefahr: Bei bestimmten, typischerweise fortgesetzt begangenen Straftaten (§ 112a StPO).
- Schwere der Tat: Bei besonders gravierenden Delikten, insbesondere Kapitalverbrechen (§ 112 Abs. 3 StPO).
Ihre Rechte bei Festnahme
- Schweigerecht: Machen Sie keinerlei Angaben zur Sache.
- Recht auf Verteidigung: Verlangen Sie unverzüglich die Hinzuziehung eines Strafverteidigers.
- Vorführungspflicht: Innerhalb von 48 Stunden müssen Sie einem Haftrichter vorgeführt werden.
Notfall-Hotline: Bei einer Festnahme erreichen Sie mich unter der Notfall-Nummer +49 152 28951533. Ich veranlasse umgehend die Haftprüfung und setze mich mit Nachdruck für Ihre Freilassung ein.