Das Sexualstrafrecht umfasst einige der schwersten und persönlich belastendsten Vorwürfe im deutschen Strafrecht. Bereits die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens kann existenzbedrohende Auswirkungen haben – unabhängig vom späteren Ausgang. Die Kanzlei Taher gewährleistet eine diskrete, professionelle und entschlossene Verteidigung.
Relevante Straftatbestände
- Sexueller Übergriff und sexuelle Nötigung (§ 177 StGB)
- Vergewaltigung (§ 177 Abs. 6 StGB)
- Sexueller Missbrauch von Kindern (§§ 176, 176a StGB)
- Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen (§ 174 StGB)
- Exhibitionistische Handlungen (§ 183 StGB)
- Verbreitung pornografischer Inhalte (§§ 184 ff. StGB)
Besonderheiten des Sexualstrafrechts
Sexualstrafverfahren sind häufig durch Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen geprägt. Eine sorgfältige Analyse der Aussagepsychologie, die Überprüfung der Glaubhaftigkeit von Belastungszeugen und die kritische Bewertung des gesamten Verfahrensstoffs sind zentrale Elemente einer effektiven Verteidigung.
Empfehlung: Bei Vorwürfen im Sexualstrafrecht sollten Sie keinerlei Angaben gegenüber Polizei oder Staatsanwaltschaft machen. Schweigen schützt. Ziehen Sie sofort einen erfahrenen Strafverteidiger hinzu, um Ihre Rechte frühzeitig und wirksam zu sichern.