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Sexsomnia im Strafrecht: BGH hebt Urteil gegen Ex-Staatsanwalt auf

Sexsomnia im Strafrecht: BGH hebt Urteil gegen Ex-Staatsanwalt auf

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat ein viel beachtetes Urteil aufgehoben: Ein ehemaliger Lübecker Staatsanwalt wurde wegen Vergewaltigung und schwerem sexuellen Missbrauch verurteilt, doch der BGH verlangt eine neue Verhandlung. Im Mittelpunkt steht die seltene Schlafstörung Sexsomnia – und damit die Frage, wie Schuldfähigkeit im Schlaf juristisch zu bewerten ist.

Sexsomnia als Verteidigungsstrategie im Strafrecht

Das Landgericht Lübeck hatte den Angeklagten Anfang 2024 zu sieben Jahren Haft verurteilt. Laut Anklage missbrauchte er 2021 seinen 13-jährigen Sohn. Der Mann erklärte, er habe unter Sexsomnia gelitten – einer seltenen Schlafstörung, bei der Betroffene im Schlaf sexuelle Handlungen ausführen, ohne es zu merken. Er betonte, dass ihm die Tat nicht bewusst gewesen sei.

BGH kritisiert Lücken in der Beweiswürdigung

Der BGH bemängelte insbesondere die Bewertung einer Schlüsselaussage. Die damalige Partnerin des Angeklagten, ebenfalls Juristin, schilderte, dass er auch bei ihr im Schlaf sexuelle Handlungen vorgenommen habe. Diese Aussage stütze die These einer eingeschränkten Schuldfähigkeit. Laut BGH habe das Landgericht die Aussage dieser Zeugin nicht sorgfältig genug geprüft.

Neue Verhandlung in Lübeck: Schuldfähigkeit im Fokus

Das Verfahren geht zurück an das Landgericht Lübeck. Dort muss das Gericht neu bewerten, ob die Sexsomnia die Schuldfähigkeit zum Tatzeitpunkt ausschloss. Die Aussage der Zeugin rückt dabei in den Mittelpunkt. Juristen und Strafverteidiger beobachten den Fall aufmerksam.

Sexsomnia im Strafrecht: Medizin trifft Justiz

Fälle wie dieser zeigen, wie komplex die Schnittstelle zwischen Medizin und Strafrecht sein kann. Wer im Zustand der Bewusstlosigkeit handelt, kann laut § 20 StGB schuldunfähig sein. Doch ob und wie Sexsomnia im Strafrecht zu berücksichtigen ist, bleibt eine juristische Herausforderung.

Fazit: Neue Maßstäbe für die Bewertung von Schuldfähigkeit

Der BGH macht deutlich: Auch seltene medizinische Zustände wie Sexsomnia verdienen eine gründliche Prüfung im Strafprozess. Strafverteidiger sollten medizinische Gutachten ernst nehmen und frühzeitig in die Verteidigungsstrategie einbeziehen. Die Neuverhandlung wird zeigen, wie deutsche Gerichte künftig mit Sexsomnia im Strafrecht umgehen.

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Rechtsanwältin Taher - Hamburg

Autorin

Ariana Taher

Fachanwältin für Strafrecht, Kanzlei Taher, Ballindamm 39, 20095 Hamburg. Verteidigt seit über 14 Jahren bundesweit in Wirtschafts-, Steuer- und allgemeinem Strafrecht. Regelmäßige Interviews bei NDR, MoPo, BILD und Focus.

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