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Strafrechtliche Ermittlungen und Fahren ohne Fahrerlaubnis

Strafrechtliche Ermittlungen und Fahren ohne Fahrerlaubnis

Der Straftatbestand des Fahrens ohne Fahrerlaubnis ist in § 21 StVG normiert und eine sehr häufige Straftat. Wer auf öffentlichem Grund ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dafür erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

Fahren ohne Fahrerlaubnis ist ein Vergehen. Fahren ohne Fahrerlaubnis liegt auch vor, wenn jemand mit dem Motorroller ohne entsprechende Prüfbescheinigung herumfährt. Allerdings muss zu dem Tatvorwurf des Fahrens ohne Fahrerlaubnis Vorsatz vorliegen.

Empfehlung der Strafverteidigerin

Fahren Sie nicht, wenn Sie nicht die erforderliche Fahrerlaubnis haben. Wenden Sie sich umgehend an einen Strafverteidiger, wenn Sie eine Vorladung wegen des Tatvorwurfs erhalten haben.

Rechtsanwältin Taher - Hamburg

Autorin

Ariana Taher

Fachanwältin für Strafrecht, Kanzlei Taher, Ballindamm 39, 20095 Hamburg. Verteidigt seit über 14 Jahren bundesweit in Wirtschafts-, Steuer- und allgemeinem Strafrecht. Regelmäßige Interviews bei NDR, MoPo, BILD und Focus.

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