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Vorstrafen, Bundeszentralregisterauszug und polizeiliches Führungszeugnis

Vorstrafen, Bundeszentralregisterauszug und polizeiliches Führungszeugnis

Viele Personen fragen sich, wo und ob ihre Vorstrafen zu sehen sind. Um diese Frage beantworten zu können, muss man zunächst wissen, was das Bundeszentralregister ist.

1. Bundeszentralregister

Das Bundeszentralregister wird in Bonn vom Bundesamt für Justiz geführt. Es besteht auch einem Zentralregister und einem Erziehungsregister. In das Erziehungsregister werden die Entscheidungen eingetragen, die nach Jugendstrafrecht ergangen sind und keinen Strafcharakter aufweisen.

2. Polizeiliches Führungszeugnis

Der Inhalt des polizeilichen Führungszeugnisses ist nicht unbedingt deckungsgleich mit dem Bundeszentralregisterauszug. Nur diesen man von der Behörde verlangen. Geldstrafen, die unter 91 Tagessätzen betragen sowie Freiheitsstrafen von weniger als 3 Monaten, werden nicht in das polizeiliche Führungszeugnis eingetragen, vorausgesetzt, dass im Register keine weiteren Straftaten enthalten sind.

3. Einstellungen nach § 153 f. StPO

Wird ein eingeleitetes Ermittlungsverfahren aus Ermessensgründen eingestellt, so taucht es natürlich weder im Bundeszentralregisterauszug, noch im polizeilichen Führungszeugnis auf.

4. Zusammenfassung

Nicht alles, was im Bundeszentralregister auftaucht, taucht auch im polizeilichen Führungszeugnis auf.

Rechtsanwältin Taher - Hamburg

Autorin

Ariana Taher

Fachanwältin für Strafrecht, Kanzlei Taher, Ballindamm 39, 20095 Hamburg. Verteidigt seit über 14 Jahren bundesweit in Wirtschafts-, Steuer- und allgemeinem Strafrecht. Regelmäßige Interviews bei NDR, MoPo, BILD und Focus.

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