Viele Personen fragen sich, wo und ob ihre Vorstrafen zu sehen sind. Um diese Frage beantworten zu können, muss man zunächst wissen, was das Bundeszentralregister ist.
1. Bundeszentralregister
Das Bundeszentralregister wird in Bonn vom Bundesamt für Justiz geführt. Es besteht auch einem Zentralregister und einem Erziehungsregister. In das Erziehungsregister werden die Entscheidungen eingetragen, die nach Jugendstrafrecht ergangen sind und keinen Strafcharakter aufweisen.
2. Polizeiliches Führungszeugnis
Der Inhalt des polizeilichen Führungszeugnisses ist nicht unbedingt deckungsgleich mit dem Bundeszentralregisterauszug. Nur diesen man von der Behörde verlangen. Geldstrafen, die unter 91 Tagessätzen betragen sowie Freiheitsstrafen von weniger als 3 Monaten, werden nicht in das polizeiliche Führungszeugnis eingetragen, vorausgesetzt, dass im Register keine weiteren Straftaten enthalten sind.
3. Einstellungen nach § 153 f. StPO
Wird ein eingeleitetes Ermittlungsverfahren aus Ermessensgründen eingestellt, so taucht es natürlich weder im Bundeszentralregisterauszug, noch im polizeilichen Führungszeugnis auf.
4. Zusammenfassung
Nicht alles, was im Bundeszentralregister auftaucht, taucht auch im polizeilichen Führungszeugnis auf.