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Rechtsanwältin Ariana-Taher

Was tun bei polizeilicher Vorladung? Expertin klärt auf

Eine polizeiliche Vorladung löst bei vielen Menschen Angst und Unsicherheit aus. Fachanwältin für Strafrecht Ariana Taher erklärt, was Betroffene wissen müssen.

Keine Pflicht zur Aussage

Das Wichtigste zuerst: Als Beschuldigter müssen Sie einer polizeilichen Vorladung nicht folgen und Sie müssen keine Aussage machen.

Erst Anwalt, dann Aussage

Kontaktieren Sie zunächst einen Strafverteidiger. Dieser wird Akteneinsicht beantragen und sich einen Überblick über die Vorwürfe verschaffen.

Rechtsanwältin Taher - Hamburg

Autorin

Ariana Taher

Fachanwältin für Strafrecht, Kanzlei Taher, Ballindamm 39, 20095 Hamburg. Verteidigt seit über 14 Jahren bundesweit in Wirtschafts-, Steuer- und allgemeinem Strafrecht. Regelmäßige Interviews bei NDR, MoPo, BILD und Focus.

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