Wirtschaftsstrafrechtliche Verfahren gehören zu den anspruchsvollsten und umfangreichsten Bereichen des Strafrechts. Sie erfordern neben juristischer Expertise ein tiefes Verständnis wirtschaftlicher Strukturen und Abläufe. Die Kanzlei Taher verfügt über langjährige Erfahrung in der Verteidigung gegen wirtschaftsstrafrechtliche Vorwürfe.
Zentrale Delikte des Wirtschaftsstrafrechts
- Untreue (§ 266 StGB) – Verletzung von Vermögensbetreuungspflichten, eines der praxisrelevantesten Wirtschaftsdelikte.
- Betrug (§ 263 StGB) – insbesondere Anlagebetrug, Kreditbetrug und Abrechnungsbetrug.
- Korruptionsdelikte (§§ 299 ff. StGB) – Bestechung und Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr.
- Insolvenzverschleppung (§ 15a InsO) – verspätete Stellung des Insolvenzantrags.
- Bankrott (§ 283 StGB) – pflichtwidrige Vermögensverschiebungen in der Unternehmenskrise.
- Vorenthalten von Arbeitsentgelt (§ 266a StGB) – Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen.
- Subventionsbetrug (§ 264 StGB) – unrechtmäßige Erlangung staatlicher Fördermittel.
Besonderheiten wirtschaftsstrafrechtlicher Verfahren
Wirtschaftsstrafverfahren sind geprägt von umfangreichen Aktenbeständen, komplexen wirtschaftlichen Sachverhalten und häufig langen Ermittlungs- und Gerichtsphasen. Eine erfolgreiche Verteidigung erfordert:
- Gründliche Aktenanalyse und wirtschaftliche Bewertung,
- enge Zusammenarbeit mit Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern,
- frühzeitige Einflussnahme auf den Gang des Ermittlungsverfahrens,
- strategisch geführte Gespräche und Verhandlungen mit der Staatsanwaltschaft.
Frühzeitige Verteidigung ist entscheidend: In Wirtschaftsstrafsachen werden entscheidende Weichen häufig bereits im Ermittlungsverfahren gestellt. Kontaktieren Sie mich daher sofort, sobald Sie erste Hinweise auf ein mögliches Ermittlungsverfahren erhalten – nicht erst mit Zugang einer Anklageschrift.