Der Strafbefehl ist ein vereinfachtes Verfahren zur Ahndung von Vergehen. Er ermöglicht eine Verurteilung ohne mündliche Hauptverhandlung. Ein rechtskräftiger Strafbefehl steht einem Urteil gleich und führt regelmäßig zu einer Eintragung im Führungszeugnis.
Die Zwei-Wochen-Frist
Gegen einen Strafbefehl kann innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch eingelegt werden. Wird diese Frist versäumt, wird der Strafbefehl rechtskräftig – mit allen damit verbundenen Folgen.
Handlungsmöglichkeiten nach Erhalt
- Einspruch einlegen: Führt zur Durchführung einer Hauptverhandlung, in der der Vorwurf umfassend geprüft wird.
- Beschränkter Einspruch: Beschränkt auf den Rechtsfolgenausspruch, wenn die Tat als solche unstreitig ist.
- Akzeptanz: Erfolgt keine Reaktion, tritt Rechtskraft ein.
Sofortige Prüfung: Wenn Sie einen Strafbefehl erhalten haben, sollten Sie unverzüglich anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen. Die Zwei-Wochen-Frist ist kurz bemessen. Ich prüfe den Strafbefehl zeitnah und lege bei entsprechenden Erfolgsaussichten fristgerecht Einspruch ein.