Als Fachanwältin für Verkehrsrecht verbinde ich meine strafrechtliche Expertise mit spezialisiertem Wissen im Verkehrsrecht. Verkehrsstrafrechtliche Verfahren haben häufig weitreichende Konsequenzen: Neben Geld- oder Freiheitsstrafen drohen der Entzug der Fahrerlaubnis, Sperrfristen und nicht selten die Anordnung einer MPU.
Typische Verkehrsstraftaten
- Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB) – Absolute Fahruntüchtigkeit ab 1,1 ‰, bei alkoholbedingten Auffälligkeiten bereits ab 0,3 ‰.
- Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB) – Grob verkehrswidriges und rücksichtsloses Verhalten mit konkreter Gefährdung von Personen oder bedeutenden Sachwerten.
- Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (§ 142 StGB) – Die sogenannte „Unfallflucht“.
- Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG) – Vorsätzliches oder fahrlässiges Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis oder trotz Entziehung.
- Verbotene Kraftfahrzeugrennen (§ 315d StGB) – Teilnahme an oder Durchführung illegaler Straßenrennen.
- Fahrlässige Körperverletzung oder Tötung im Straßenverkehr – Häufig infolge überhöhter Geschwindigkeit, Ablenkung oder Missachtung von Verkehrsregeln.
Drohende Konsequenzen
- Strafrechtlich: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe.
- Fahrerlaubnisrechtlich: Entzug der Fahrerlaubnis und Sperrfristen für die Neuerteilung.
- MPU: Anordnung einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung.
- Fahreignungsregister (FAER): Eintragung von Punkten mit teils langen Tilgungsfristen.
Schnelles Handeln ist entscheidend. Kontaktieren Sie mich möglichst früh – idealerweise bevor Sie eine Aussage bei der Polizei machen. Ich sichere Ihre Rechte und entwickle eine individuelle Verteidigungsstrategie für Ihre Situation.