·
·

Sexualstrafrecht

Das Sexualstrafrecht umfasst einige der schwersten und persönlich belastendsten Vorwürfe im deutschen Strafrecht. Bereits die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens kann existenzbedrohende Auswirkungen haben – unabhängig vom späteren Ausgang. Die Kanzlei Taher gewährleistet eine diskrete, professionelle und entschlossene Verteidigung.

Relevante Straftatbestände

  • Sexueller Übergriff und sexuelle Nötigung (§ 177 StGB)
  • Vergewaltigung (§ 177 Abs. 6 StGB)
  • Sexueller Missbrauch von Kindern (§§ 176, 176a StGB)
  • Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen (§ 174 StGB)
  • Exhibitionistische Handlungen (§ 183 StGB)
  • Verbreitung pornografischer Inhalte (§§ 184 ff. StGB)

Besonderheiten des Sexualstrafrechts

Sexualstrafverfahren sind häufig durch Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen geprägt. Eine sorgfältige Analyse der Aussagepsychologie, die Überprüfung der Glaubhaftigkeit von Belastungszeugen und die kritische Bewertung des gesamten Verfahrensstoffs sind zentrale Elemente einer effektiven Verteidigung.

Empfehlung: Bei Vorwürfen im Sexualstrafrecht sollten Sie keinerlei Angaben gegenüber Polizei oder Staatsanwaltschaft machen. Schweigen schützt. Ziehen Sie sofort einen erfahrenen Strafverteidiger hinzu, um Ihre Rechte frühzeitig und wirksam zu sichern.

Kostenlose Ersteinschätzung

Kontaktieren Sie mich für eine unverbindliche Ersteinschätzung Ihres Falls.