Die Cyberkriminalität ist eines der am dynamischsten wachsenden Rechtsgebiete. Straftaten im digitalen Raum werden von den Ermittlungsbehörden mit zunehmender technischer Ausstattung und hoher Priorität verfolgt. Die Kanzlei Taher bietet eine technisch versierte und rechtlich fundierte Verteidigung bei sämtlichen Formen internetbezogener Straftaten.
Relevante Straftatbestände
- Computerbetrug (§ 263a StGB)
- Ausspähen von Daten (§ 202a StGB) – sogenanntes Hacking.
- Datenveränderung (§ 303a StGB)
- Computersabotage (§ 303b StGB)
- Fälschung beweiserheblicher Daten (§ 269 StGB)
- Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs (§ 201a StGB)
- Verbreitung oder Besitz inkriminierter Inhalte im Internet
Besonderheiten bei Cyberkriminalität
Verfahren im Bereich der Cyberkriminalität erfordern ein tiefes Verständnis technischer Abläufe, digitaler Infrastrukturen und forensischer Methoden. Die präzise Analyse elektronischer Spuren, Logdaten, Netzwerkaktivitäten und Gutachten der digitalen Forensik bildet einen zentralen Bestandteil einer erfolgreichen Verteidigung.
Empfehlung: Bei Vorwürfen im Bereich der Cyberkriminalität sollten Sie keinerlei Angaben gegenüber Polizei oder Staatsanwaltschaft machen. Digitale Beweismittel können rasch gesichert werden – daher ist eine unverzügliche anwaltliche Verteidigung entscheidend, um Ihre Rechte wirksam zu schützen.