Steuerhinterziehung ist kein Kavaliersdelikt. Fachanwältin für Strafrecht Ariana Taher erklärt, wann ein Steuerstrafverfahren droht.
Wann liegt Steuerhinterziehung vor?
Steuerhinterziehung liegt vor, wenn jemand vorsätzlich unrichtige oder unvollständige Angaben gegenüber dem Finanzamt macht.
Die strafbefreiende Selbstanzeige
Eine vollständige und rechtzeitige Selbstanzeige kann Straffreiheit bringen. Eine Selbstanzeige sollte niemals ohne anwaltliche Beratung erfolgen.