Zunächst wird ein Ermittlungsverfahren betrieben. Dies kann auf eine Anzeige hin erfolgen oder bei hinreichendem Tatverdacht. Die Staatsanwaltschaft ist für das Ermittlungsverfahren zuständig, bedient sich aber der Hilfe der Polizeibehörden.
Das Strafverfahren unterteilt sich in 5 Bereiche:
- Das Ermittlungsverfahren
- Das Zwischenverfahren
- Das Hauptverfahren
- Das Rechtsmittelverfahren
- Das Vollstreckungsverfahren
1. Das Ermittlungsverfahren
Der Strafverteidiger wird in diesem Verfahrensstadium in geeigneten Fällen mit der Staatsanwaltschaft Kontakt aufnehmen und die Möglichkeiten eines Strafbefehls oder einer Einstellung besprechen.
2. Das Zwischenverfahren nach Anklage
Das Zwischenverfahren beginnt mit der Erhebung der öffentlichen Anklage. In diesem Verfahrensstadium kann der Strafverteidiger noch darauf hinwirken, die Eröffnung des Hauptverfahrens zu verhindern.