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Strafrecht: Die 25 häufigsten Fragen – Was tun, wenn Polizei, Staatsanwaltschaft oder Gericht gegen Sie ermitteln?

Eine Vorladung von der Polizei, eine Strafanzeige, ein Strafbefehl oder plötzlich eine Hausdurchsuchung: Was darf die Polizei? Muss ich aussagen? Brauche ich einen Anwalt? Was passiert jetzt?

Diese Fragen stellen sich Beschuldigte häufig genau dann, wenn sie zum ersten Mal mit einem Strafverfahren konfrontiert werden. Als Fachanwältin für Strafrecht und Strafverteidigerin in Hamburg erlebe ich täglich, dass Betroffene vor allem eines wissen möchten: Was muss ich jetzt tun – und was sollte ich auf keinen Fall tun?

Dieser Beitrag beantwortet die wichtigsten Fragen rund um das Strafverfahren und zeigt, wann die Einschaltung eines Strafverteidigers sinnvoll ist.

Wichtig: Dieser Beitrag gibt eine erste rechtliche Orientierung. Ein Strafverfahren ist immer vom konkreten Einzelfall abhängig. Eine individuelle Verteidigungsstrategie kann erst nach Prüfung der konkreten Situation und – soweit möglich – der Ermittlungsakte entwickelt werden.

1. Ich habe eine Vorladung von der Polizei bekommen – muss ich hingehen?

Als Beschuldigter müssen Sie einer einfachen polizeilichen Vorladung grundsätzlich nicht Folge leisten. Sie müssen sich gegenüber der Polizei auch nicht zur Sache äußern.

Eine wichtige Unterscheidung ist allerdings, in welcher Eigenschaft Sie vorgeladen wurden und von welcher Stelle die Ladung stammt. Bei einer Ladung durch Staatsanwaltschaft oder Gericht gelten andere Regeln. Deshalb sollte eine Vorladung nicht einfach ignoriert werden, ohne vorher zu prüfen, was genau darin steht.

Was sollte ich tun?

Am sichersten ist es regelmäßig, nicht spontan zur Sache auszusagen, sondern zunächst mit einem Strafverteidiger zu sprechen. Ein Verteidiger kann prüfen, ob bereits ein Ermittlungsverfahren läuft, worum es geht und ob zunächst Akteneinsicht beantragt werden sollte.

2. Muss ich bei der Polizei aussagen, wenn ich beschuldigt werde?

Nein. Als Beschuldigter haben Sie ein Schweigerecht. Sie müssen sich nicht selbst belasten.

Das Schweigerecht bedeutet nicht, dass Sie etwas „zu verbergen haben“. Es ist ein grundlegendes Recht des Beschuldigten im Strafverfahren. Gerade am Anfang eines Ermittlungsverfahrens ist häufig noch unklar, welche Beweise die Ermittlungsbehörden tatsächlich haben. Eine spontane Aussage kann deshalb problematisch sein.

Mein Rat als Strafverteidigerin: Erst die Situation klären, dann über eine Einlassung entscheiden.

3. Warum sollte ich vor einer Aussage Akteneinsicht nehmen?

Weil Sie nur dann wissen können, was die Ermittlungsbehörden tatsächlich gegen Sie in der Hand haben. Die Polizei kann Ihnen bei einer Vernehmung bestimmte Fragen stellen, ohne dass Sie wissen, welche Zeugenaussagen, Chatverläufe, Fotos, Gutachten oder sonstigen Beweismittel bereits Bestandteil der Ermittlungsakte sind.

Der Strafverteidiger kann nach der Akteneinsicht beispielsweise prüfen:

  • Was wird Ihnen konkret vorgeworfen?
  • Wer hat Sie angezeigt?
  • Welche Zeugen gibt es?
  • Welche Beweismittel liegen vor?
  • Gibt es Widersprüche?
  • Gibt es entlastende Umstände?
  • Wie ist die Beweislage einzuschätzen?
  • Ist eine Einlassung sinnvoll?
  • Kommt eine Einstellung des Verfahrens infrage?

Deshalb ist Akteneinsicht häufig einer der wichtigsten ersten Schritte der Strafverteidigung.

4. Ich habe eine Strafanzeige bekommen – bin ich jetzt vorbestraft?

Nein. Eine Strafanzeige bedeutet nicht, dass Sie verurteilt wurden. Eine Strafanzeige ist zunächst lediglich die Mitteilung eines möglichen strafbaren Sachverhalts an die Polizei oder Staatsanwaltschaft.

Danach können Ermittlungen aufgenommen werden. Das Verfahren kann beispielsweise eingestellt werden. Es kann aber auch zu einem Strafbefehl oder einer Anklage kommen. Eine Strafanzeige ist deshalb nicht gleichbedeutend mit einer Verurteilung.

5. Was passiert nach einer Strafanzeige?

Typischerweise beginnt zunächst das Ermittlungsverfahren. Die Staatsanwaltschaft und die Polizei prüfen, ob ein ausreichender Tatverdacht besteht. Dabei können beispielsweise

  • Zeugen vernommen,
  • Unterlagen ausgewertet,
  • Mobiltelefone oder Computer untersucht,
  • Durchsuchungen durchgeführt,
  • Gutachten eingeholt oder
  • weitere Ermittlungsmaßnahmen durchgeführt werden.

Am Ende des Ermittlungsverfahrens kann es beispielsweise zu einer Einstellung, einem Strafbefehl oder einer Anklage kommen.

6. Was passiert bei einem Ermittlungsverfahren?

Ein Ermittlungsverfahren bedeutet zunächst, dass die Strafverfolgungsbehörden einen möglichen Straftatvorwurf untersuchen. Das bedeutet nicht automatisch, dass Sie schuldig sind.

Für Beschuldigte ist die frühe Phase besonders wichtig, weil hier häufig entscheidende Weichen für den weiteren Verlauf des Verfahrens gestellt werden. Ein Strafverteidiger kann bereits im Ermittlungsverfahren tätig werden und beispielsweise Akteneinsicht beantragen, mit der Staatsanwaltschaft kommunizieren und eine Verteidigungsstrategie entwickeln.

7. Polizei steht vor meiner Tür – was soll ich tun?

Wenn die Polizei mit einem Durchsuchungsbeschluss vor Ihrer Wohnung steht, sollten Sie zunächst ruhig bleiben. Sie sollten keine Gegenstände verstecken, vernichten oder verändern.

Sie sollten sich den Durchsuchungsbeschluss zeigen lassen und prüfen lassen, gegen wen und wegen welchen Vorwurfs die Maßnahme erfolgt. Vor allem sollten Sie keine spontane Aussage zum Tatvorwurf machen. Wenn möglich, kontaktieren Sie sofort einen Strafverteidiger. Weitere Hinweise finden Sie auf unserer Seite zur Hausdurchsuchung.

8. Darf die Polizei meine Wohnung durchsuchen?

Eine Wohnungsdurchsuchung unterliegt gesetzlichen Voraussetzungen. Grundsätzlich ist eine richterliche Anordnung erforderlich; unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Durchsuchung allerdings auch ohne vorherigen richterlichen Beschluss erfolgen. Entscheidend ist deshalb immer die konkrete Situation.

Bei einer Durchsuchung sollten Sie sich insbesondere nicht durch die außergewöhnliche Situation zu spontanen Erklärungen verleiten lassen. Die Hausdurchsuchung ist häufig nicht der Moment, in dem man seine Verteidigung durch eine spontane Erklärung beginnen sollte.

9. Muss ich bei einer Hausdurchsuchung die Polizei hereinlassen?

Wenn eine rechtmäßige Durchsuchungsanordnung vorliegt, können Sie die Durchsuchung grundsätzlich nicht einfach verhindern. Sie sollten aber Ihre Rechte kennen und die Maßnahme dokumentieren.

Insbesondere sollte geprüft werden:

  • Was steht im Durchsuchungsbeschluss?
  • Welche Räume dürfen durchsucht werden?
  • Welche Gegenstände werden gesucht?
  • Welche Gegenstände werden mitgenommen?
  • Wird ein Durchsuchungsprotokoll erstellt?

Bei einer Durchsuchung kann es sinnvoll sein, sofort einen Strafverteidiger einzuschalten.

10. Darf die Polizei mein Handy mitnehmen?

Das hängt von den Umständen und der konkreten Rechtsgrundlage der Maßnahme ab. Ein Mobiltelefon kann im Strafverfahren ein wichtiges Beweismittel sein. Das gilt insbesondere bei Vorwürfen, bei denen Kommunikation, Fotos, Videos oder Chatverläufe eine Rolle spielen.

Deshalb sollte bei einer Sicherstellung oder Beschlagnahme geprüft werden, auf welcher Grundlage das Gerät mitgenommen wurde und welche weiteren Maßnahmen geplant sind.

11. Muss ich der Polizei mein Passwort geben?

Hier ist besondere Vorsicht geboten. Ob und unter welchen Voraussetzungen Ermittlungsbehörden Zugriff auf ein Gerät oder bestimmte Daten erhalten dürfen, hängt von der konkreten Situation und der jeweiligen Maßnahme ab.

Machen Sie in einer solchen Situation keine vorschnellen Angaben und lassen Sie sich anwaltlich beraten. Gerade bei Smartphones, Computern und Cloud-Daten können digitale Beweismittel für ein Strafverfahren erhebliche Bedeutung haben.

12. Ich habe einen Strafbefehl bekommen – was muss ich jetzt tun?

Ein Strafbefehl sollte niemals einfach beiseitegelegt werden. Der Strafbefehl enthält eine konkrete Entscheidung und eine Frist für einen möglichen Einspruch. Die Frist ist besonders wichtig.

Wer einen Strafbefehl erhält, sollte deshalb möglichst schnell prüfen lassen:

  • Was wird mir vorgeworfen?
  • Welche Strafe wurde festgesetzt?
  • Welche Rechtsfolgen drohen?
  • Ist ein Einspruch sinnvoll?
  • Welche Auswirkungen hätte ein Einspruch?
  • Gibt es Möglichkeiten, das Verfahren anders zu beenden?

Bei einem Strafbefehl zählt schnelles Handeln.

13. Was passiert, wenn ich gegen einen Strafbefehl Einspruch einlege?

Ein Einspruch kann dazu führen, dass es zu einer Hauptverhandlung kommt. Ob ein Einspruch sinnvoll ist, hängt deshalb vom konkreten Fall ab.

Es sollte nicht nur die Frage gestellt werden: „Kann ich Einspruch einlegen?“ – sondern: „Welche Strategie ist für mich die beste?“

Das kann beispielsweise bedeuten, den Strafbefehl zu akzeptieren, teilweise anzugreifen oder umfassend Einspruch einzulegen.

14. Wann brauche ich einen Strafverteidiger?

Ein Strafverteidiger kann grundsätzlich bereits im Ermittlungsverfahren eingeschaltet werden. Besonders sinnvoll ist eine frühe Beratung häufig bei:

  • schwerwiegenden Tatvorwürfen
  • Hausdurchsuchungen
  • Vorwürfen im Sexualstrafrecht
  • Wirtschafts- und Steuerstrafverfahren
  • Körperverletzung
  • Betäubungsmittelstrafrecht
  • Betrug
  • Untreue
  • Vorwürfen gegen Unternehmer und Geschäftsführer
  • Untersuchungshaft
  • Strafbefehl
  • Anklage
  • drohendem Verlust des Arbeitsplatzes oder der beruflichen Existenz

Je früher die Verteidigung beginnt, desto früher können mögliche Fehler vermieden und die Verteidigungsstrategie geplant werden.

15. Kann ein Strafverteidiger ein Strafverfahren einstellen lassen?

Eine Garantie für eine Einstellung gibt es nicht. Ein Strafverteidiger kann aber prüfen, ob eine Einstellung des Ermittlungsverfahrens rechtlich und tatsächlich erreichbar ist.

Je nach Fall kommen unterschiedliche Möglichkeiten in Betracht, beispielsweise Einstellungen mangels hinreichenden Tatverdachts oder Einstellungen unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen. Entscheidend ist die konkrete Aktenlage.

16. Muss ich als Beschuldigter mit einer Verurteilung rechnen?

Nein. Ein Ermittlungsverfahren bedeutet nicht automatisch eine Verurteilung. Die entscheidende Frage lautet vielmehr: Welche Beweise liegen vor und reichen diese für eine Verurteilung aus?

Genau deshalb ist die Prüfung der Ermittlungsakte so wichtig.

17. Was kostet ein Strafverteidiger?

Die Kosten einer Strafverteidigung hängen unter anderem von der Art und dem Umfang des Verfahrens, dem Tatvorwurf, dem Verfahrensstadium und dem tatsächlichen Arbeitsaufwand ab.

Bei bestimmten Tätigkeiten gelten die gesetzlichen Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Darüber hinaus können individuelle Honorarvereinbarungen getroffen werden. Bei einem ersten Gespräch sollte deshalb möglichst früh geklärt werden, welche Kosten voraussichtlich entstehen.

18. Was ist ein Pflichtverteidiger?

Ein Pflichtverteidiger wird nicht deshalb bestellt, weil sich ein Beschuldigter den Anwalt finanziell nicht leisten kann. Die Pflichtverteidigung ist an die gesetzlichen Voraussetzungen der notwendigen Verteidigung geknüpft.

Sie kann beispielsweise bei besonders schwerwiegenden Tatvorwürfen oder bestimmten Verfahrenssituationen relevant werden. Pflichtverteidiger und Wahlverteidiger sind deshalb rechtlich nicht einfach dasselbe.

19. Was passiert bei einer Festnahme?

Bei einer Festnahme ist die Situation besonders ernst. Bleiben Sie ruhig und leisten Sie keinen Widerstand. Machen Sie keine Angaben zum Tatvorwurf, bevor Sie sich anwaltlich beraten lassen.

Bei einer Freiheitsentziehung können die Fragen der Untersuchungshaft, des Haftbefehls und der Haftprüfung eine zentrale Rolle spielen. In einer solchen Situation sollte unverzüglich ein Strafverteidiger eingeschaltet werden.

20. Was passiert bei Untersuchungshaft?

Untersuchungshaft ist keine vorweggenommene Strafe. Sie setzt besondere gesetzliche Voraussetzungen voraus. Wenn ein Haftbefehl erlassen wurde oder Untersuchungshaft droht, muss schnell gehandelt werden.

Der Verteidiger prüft unter anderem:

  • die Voraussetzungen des Haftbefehls,
  • den Haftgrund,
  • die Beweislage,
  • mögliche Haftverschonung,
  • gegebenenfalls Haftprüfung oder Haftbeschwerde.

21. Was ist bei einem Vorwurf im Sexualstrafrecht besonders wichtig?

Vorwürfe im Sexualstrafrecht können für Beschuldigte erhebliche strafrechtliche und persönliche Folgen haben. Neben einer möglichen Strafe können auch Familie, Beruf, Reputation und soziale Beziehungen betroffen sein.

Gerade deshalb sollte bei einem entsprechenden Vorwurf keine spontane Aussage gegenüber Polizei oder anderen Ermittlungsbehörden erfolgen, bevor die Verteidigung die Situation geprüft hat.

22. Was passiert bei einer Strafanzeige wegen Betrug?

Beim Betrug kommt es entscheidend auf die konkrete Vorgeschichte und die Beweislage an. Nicht jede finanzielle Streitigkeit ist automatisch ein Betrug.

Zu prüfen sind unter anderem:

  • Was wurde vereinbart?
  • Was wurde tatsächlich getan?
  • Welche Kommunikation gibt es?
  • Welche Vermögensverfügung soll erfolgt sein?
  • Welche Täuschung wird behauptet?
  • Welche Beweise liegen vor?

Gerade bei wirtschaftlichen Sachverhalten ist eine frühzeitige strafrechtliche Prüfung häufig besonders wichtig.

23. Was bedeutet Strafverteidigung im Wirtschaftsstrafrecht?

Im Wirtschaftsstrafrecht können strafrechtliche Ermittlungen schnell auch wirtschaftliche und berufliche Konsequenzen haben. Betroffen sein können beispielsweise:

  • Geschäftsführer
  • Unternehmer
  • Selbstständige
  • Vorstände
  • leitende Mitarbeiter
  • Gesellschafter
  • Steuerpflichtige

Typische Vorwürfe sind beispielsweise Betrug, Untreue, Steuerhinterziehung, Insolvenzstraftaten, Subventionsbetrug und Korruptionsdelikte. Hier ist neben der strafrechtlichen Bewertung häufig auch ein Verständnis für die wirtschaftlichen Abläufe erforderlich.

24. Kann ich selbst zur Polizei gehen und meine Sicht erklären?

Rein praktisch stellt sich häufig eine andere Frage: Ist es strategisch sinnvoll?

Eine Aussage kann entlastend sein – sie kann aber auch Widersprüche erzeugen oder Ermittlungsbehörden auf Umstände aufmerksam machen, die vorher keine Rolle gespielt haben. Deshalb sollte eine Einlassung nicht aus dem Gefühl heraus erfolgen, man müsse „nur einmal alles erklären“.

Zuerst die Akte. Dann die Strategie. Dann gegebenenfalls die Aussage.

25. Was ist der wichtigste erste Schritt bei einem Strafverfahren?

Nicht in Panik geraten und nicht vorschnell handeln. Eine Strafanzeige, Vorladung oder Hausdurchsuchung bedeutet nicht automatisch, dass Sie verurteilt werden. Die ersten Schritte sollten vielmehr darauf ausgerichtet sein, die eigene Situation zu verstehen und keine vermeidbaren Fehler zu machen.

Die wichtigsten Grundregeln:

  1. Keine vorschnellen Aussagen.
  2. Fristen sofort prüfen.
  3. Schreiben von Polizei, Staatsanwaltschaft oder Gericht aufbewahren.
  4. Bei einer Durchsuchung oder Festnahme möglichst sofort einen Strafverteidiger kontaktieren.
  5. Akteneinsicht prüfen lassen.
  6. Erst danach die Verteidigungsstrategie festlegen.

Strafverteidigerin in Hamburg – Kanzlei Taher

Wenn Sie Beschuldigter in einem Strafverfahren sind, müssen Sie die Situation nicht allein bewältigen. Rechtsanwältin Ariana Taher ist Fachanwältin für Strafrecht und auf Strafverteidigung spezialisiert.

Die Kanzlei verteidigt Beschuldigte in unterschiedlichen Bereichen des Strafrechts, unter anderem im:

  • allgemeinen Strafrecht
  • Wirtschaftsstrafrecht
  • Steuerstrafrecht
  • Sexualstrafrecht
  • Betrugsstrafrecht
  • Untreuestrafrecht
  • Körperverletzungsstrafrecht
  • Betäubungsmittelstrafrecht

Der Schwerpunkt der Verteidigung liegt auf einer frühzeitigen, konsequenten und individuell auf den konkreten Fall abgestimmten Strafverteidigung.

Sie haben eine Vorladung, Strafanzeige, einen Strafbefehl oder eine Hausdurchsuchung? Warten Sie nicht erst ab, bis aus einem Ermittlungsverfahren eine Anklage wird. Je früher ein Strafverteidiger eingeschaltet wird, desto früher kann die Verteidigung prüfen, welche Maßnahmen sinnvoll sind.

Kanzlei Taher – Fachanwältin für Strafrecht in Hamburg.

Jetzt strafrechtliche Beratung anfragen oder telefonisch unter 040 / 334 24569.

Rechtsanwältin Taher - Hamburg

Autorin

Ariana Taher

Fachanwältin für Strafrecht, Kanzlei Taher, Ballindamm 39, 20095 Hamburg. Verteidigt seit über 14 Jahren bundesweit in Wirtschafts-, Steuer- und allgemeinem Strafrecht. Regelmäßige Interviews bei NDR, MoPo, BILD und Focus.

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