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Rechtsanwältin Ariana-Taher

Opferanwalt im Strafrecht

Die Nebenklage bietet dem Opfer die Möglichkeit, sich dem Strafverfahren gegen den potentiellen Täter der Staatsanwaltschaft anzuschließen. Zu dem möglichen Personenkreis, die sich der Staatsanwaltschaft als Nebenkläger anschließen können, gehören auch die Angehörigen des Getöteten. Als Opfer steht einem unter bestimmten Voraussetzungen auch ein Schadenersatzanspruch zu. Wenn der Streitgegenstand noch nicht in einem anderen Prozess anhängig gemacht wurde, kann er im Strafprozess unmittelbar mit beansprucht werden. Im Adhäsionsverfahen können somit zivilrechtliche Ansprüche, die aus einer Straftat folgen, in einem Strafprozess mit geltend gemacht werden, anstatt diese in einem eigenen zivilgerichtlichen Verfahren geltend machen zu müssen.

Empfehlung Ihrer Strafverteidigerin:
Sprechen Sie mich als Opfer einer Straftat gerne an. Ich übernehme Ihr Mandat sehr gerne.

Rechtsanwältin Taher - Hamburg

Autorin

Ariana Taher

Fachanwältin für Strafrecht, Kanzlei Taher, Ballindamm 39, 20095 Hamburg. Verteidigt seit über 14 Jahren bundesweit in Wirtschafts-, Steuer- und allgemeinem Strafrecht. Regelmäßige Interviews bei NDR, MoPo, BILD und Focus.

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