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Unterzeichnung einer falschen eidesstattlichen Versicherung – missbräuchliche einstweilige Verfügung im Wettbewerbsrecht

Strafanzeige bei missbräuchlicher einstweiliger Verfügung im Wettbewerbsrecht – falsche eidesstattliche Versicherung und Prozessbetrug?

Einstweilige Verfügungen im Wettbewerbsrecht sind ein scharfes Schwert. Unternehmen können damit innerhalb weniger Tage gerichtliche Verbote gegen Wettbewerber durchsetzen – oft sogar ohne mündliche Verhandlung. Voraussetzung ist insbesondere die sogenannte „Eilbedürftigkeit“. Wer diese bewusst falsch darstellt oder mit einer falschen eidesstattlichen Versicherung untermauert, riskiert erhebliche strafrechtliche Konsequenzen.

Wenn aus Wettbewerbsrecht Strafrecht wird

In der Praxis kommt es immer wieder vor, dass Antragsteller gegenüber dem Gericht erklären, ein Wettbewerbsverstoß müsse „sofort“ gestoppt werden. Gleichzeitig ist intern häufig längst bekannt, dass der angeblich dringende Verstoß bereits seit Wochen oder Monaten beobachtet wird.

Wird dennoch eine besondere Dringlichkeit behauptet und sogar mit einer eidesstattlichen Versicherung untermauert, kann schnell der Verdacht entstehen:

  • falsche Versicherung an Eides statt (§ 156 StGB),
  • versuchter oder vollendeter Prozessbetrug (§ 263 StGB),
  • vorsätzliche sittenwidrige Schädigung,
  • Missbrauch des Verfügungsverfahrens.

Gerade im Wettbewerbsrecht sind Gerichte auf wahrheitsgemäße Angaben angewiesen. Die Dringlichkeit ist oft entscheidend dafür, ob überhaupt ohne Anhörung des Gegners entschieden wird.

Täuschung über die Eilbedürftigkeit

Viele Gerichte verlangen, dass Antragsteller nach Kenntnis eines Wettbewerbsverstoßes „zügig“ handeln. Wer zu lange wartet, verliert regelmäßig den Verfügungsgrund.

Typische problematische Konstellationen

Problematisch wird es insbesondere dann, wenn:

  • frühere Kenntnis verschwiegen wird,
  • interne Korrespondenz eine längere Vorbefassung zeigt,
  • bereits Vergleichsverhandlungen liefen,
  • identische Vorwürfe schon früher bekannt waren,
  • bewusst ein falscher Zeitablauf dargestellt wird.

Wird in diesem Zusammenhang eine eidesstattliche Versicherung abgegeben, obwohl die Angaben objektiv falsch sind, kann dies strafrechtlich relevant sein.

Falsche eidesstattliche Versicherung (§ 156 StGB)

Die eidesstattliche Versicherung spielt im einstweiligen Rechtsschutz eine zentrale Rolle. Gerichte stützen Entscheidungen häufig maßgeblich auf diese Glaubhaftmachung.

Voraussetzungen der Strafbarkeit

Wer dabei vorsätzlich falsche Tatsachen versichert, macht sich unter Umständen strafbar. Entscheidend ist:

  • Die Erklärung muss objektiv falsch sein,
  • sie muss vor einer zuständigen Stelle abgegeben werden,
  • und der Erklärende muss vorsätzlich oder wissentlich falsch handeln.

Häufig betroffene Angaben

Im Wettbewerbsrecht betrifft dies typischerweise Angaben zur:

  • erstmaligen Kenntnis,
  • angeblichen Dringlichkeit,
  • Marktbeobachtung,
  • Wettbewerbsbeziehung,
  • Umsatz- oder Reichweitenbehauptungen.

Prozessbetrug durch missbräuchliche Verfügung?

Neben § 156 StGB kann auch ein Prozessbetrug im Raum stehen. Dieser wird angenommen, wenn ein Gericht durch bewusst falsche Tatsachen zu einer Entscheidung veranlasst werden soll, die Vermögensschäden verursacht.

Typische wirtschaftliche Auswirkungen

Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn durch eine erschlichene Unterlassungsverfügung:

  • Umsätze blockiert werden,
  • Produkte vom Markt genommen werden,
  • Konten oder Listings gesperrt werden,
  • hohe Abmahn- und Gerichtskosten entstehen.

Gerade bei Sperrungen auf Plattformen wie Amazon, eBay oder Google können die wirtschaftlichen Schäden enorm sein – bis hin zur Existenzbedrohung.

Strafanzeige als Reaktion?

Betroffene Unternehmen prüfen in solchen Fällen häufig mehrere parallele Schritte:

  • Strafanzeige wegen falscher Versicherung an Eides statt,
  • Strafanzeige wegen Prozessbetrugs,
  • Schadensersatzansprüche,
  • Aufhebung der Verfügung,
  • Gegenansprüche wegen Rechtsmissbrauchs.

Ob tatsächlich eine Strafbarkeit vorliegt, hängt immer vom konkreten Einzelfall und der Beweislage ab. Nicht jede unzutreffende Darstellung ist automatisch strafbar – entscheidend ist insbesondere der Vorsatz.

Beweisprobleme in der Praxis

Die größte Herausforderung liegt meist im Nachweis. Zentrale Fragen sind:

  • Wann bestand tatsächlich Kenntnis?
  • Welche internen Informationen lagen vor?
  • Wurden bewusst falsche Angaben gemacht?
  • Gibt es E-Mails, Screenshots oder frühere Abmahnungen?

Oft ergeben sich Widersprüche erst im späteren Hauptsacheverfahren oder durch interne Dokumente, die im Rahmen weiterer Verfahren offengelegt werden.

Fazit

Das einstweilige Verfügungsverfahren im Wettbewerbsrecht lebt von Schnelligkeit – aber auch von Wahrheitspflichten. Wer Gerichte bewusst über die Dringlichkeit täuscht oder falsche eidesstattliche Versicherungen einreicht, setzt sich erheblichen Risiken aus.

Für Betroffene kann eine genaue Prüfung sinnvoll sein, ob neben wettbewerbsrechtlichen Abwehrmaßnahmen auch strafrechtliche Schritte in Betracht kommen. Gerade bei wirtschaftlich existenzbedrohenden Verfügungen gewinnt die Frage des möglichen Prozessbetrugs zunehmend an Bedeutung.

Rechtsanwältin Taher - Hamburg

Autorin

Ariana Taher

Fachanwältin für Strafrecht, Kanzlei Taher, Ballindamm 39, 20095 Hamburg. Verteidigt seit über 14 Jahren bundesweit in Wirtschafts-, Steuer- und allgemeinem Strafrecht. Interviews unter anderem bei NDR, MoPo, BILD und Focus.

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