Mit diesem Beitrag möchten wir uns heute einem Thema widmen, dass unserer Meinung im Strafverfahren viel zu kurz kommt: Die besondere Belastung der Psyche durch ein eingeleitetes Strafverfahren.
Wie fühlt ein Betroffener sich, der erstmalig eine polizeiliche Vorladung in den Händen hält? Wie hat es sich für ihn angefühlt, die Post zu öffnen und darauf zu lesen „Beschuldiger eines Strafverfahrens- kommen Sie dann und dann zur Polizei“. Was geht in einem solchen Menschen vor, wenn er die Tat tatsächlich begangen hat und was geht in ihm vor, wenn er die Tat nicht begangen hat?
Jeder kann einer Straftat bezichtigt werden, wirklich ausnahmslos JEDER. Warum gibt es keine Beratungsstelle, die den Menschen zuhört, kostenlos, ohne Rechtsrat aber mit weiterführenden Hinweisen zur Erlangung emotionaler Stabilität.
Im Übrigen ist ein Strafverteidiger kein Psychologe und ist nur dafür ausgebildet, die juristische Angelegenheit zu klären- nicht zuständig und nicht ausgebildet ist er für die Sorge um das seelische Wohlbefinden seiner Mandanten.
Wir teilen diese Auffassung nicht und sprechen uns dringend dafür aus, den Beschuldigten kostenlose und einfach zu erreichende Erstanlaufstellen zur Verfügung zu stellen, die den Beschuldigten psychologischen Halt geben.