Die Untreue (§ 266 StGB) zählt zu den komplexesten Straftatbeständen des Wirtschaftsstrafrechts. Unternehmer, Geschäftsführer, Prokuristen und leitende Angestellte geraten schnell in den Fokus der Ermittlungsbehörden – oft schon bei wirtschaftlichen Entscheidungen, die im Nachhinein ungünstig ausgefallen sind.
Eines der zentralen Spezialprobleme dabei ist die Frage:
Wann ist eine riskante oder wirtschaftlich nachteilige Entscheidung noch von der unternehmerischen Freiheit gedeckt – und ab wann wird sie zur strafbaren Untreue?
Genau an dieser Stelle entstehen die meisten Ermittlungsverfahren.
1. Das Kernproblem: Erlaubtes unternehmerisches Risiko vs. strafbare Pflichtverletzung
Warum ist diese Abgrenzung so schwierig?
In modernen Unternehmen müssen Führungskräfte täglich Entscheidungen unter Risiko treffen. Nicht jede Investition läuft positiv, nicht jeder Vertrag ist wirtschaftlich optimal.
Doch: Eine wirtschaftlich schlechte Entscheidung ist nicht automatisch strafbar.
Für eine Untreue braucht es:
- Pflichtverletzung (z. B. Verstoß gegen Gesellschafterinteressen, Compliance, interne Richtlinien)
- Vermögensnachteil
- Vorsatz des Täters
Besonders die Pflichtverletzung ist das Spezialproblem. Denn nicht klar definiert ist, wo die Grenze verläuft, ab der eine Entscheidung nicht mehr vertretbar ist.
2. Die Rechtsprechung schafft neue Maßstäbe – aber keine Klarheit
Gerade im Wirtschaftsstrafrecht arbeitet die Rechtsprechung mit offenen Begriffen:
- „gravierende Pflichtverletzung“
- „schwerwiegende Außerachtlassung“
- „eindeutig unvertretbare Entscheidung“
Diese Begriffe sind auslegungsbedürftig – und damit gefährlich für Entscheidungsträger, denn sie eröffnen einen großen Spielraum für Ermittlungsbehörden.
3. Beispiele aus der Praxis
Typische Konstellationen, in denen das Spezialproblem auftritt:
✔ Bonuszahlungen oder Geschäftsführerbezüge
War die Zahlung im Interesse der Gesellschaft oder bereits pflichtwidrig?
✔ Fehlgeschlagene Investitionen
War das Risiko nachvollziehbar? Gab es Alternativen? Wurden Experten konsultiert?
✔ Kreditvergaben oder Bürgschaften
War der Schuldner kreditwürdig? Gab es eine wirtschaftliche Grundlage?
✔ Zahlungen an verbundene Unternehmen (Konzerneingriffe)
Diente die Maßnahme dem Gesamtinteresse oder nur einem Konzernteil?
In all diesen Fällen können wirtschaftlich vernünftige Entscheidungen im Nachhinein wie Pflichtverletzungen aussehen.
4. Warum Ermittlungen oft früh eingeleitet werden
Staatsanwaltschaften tendieren dazu, im Zweifel früh Ermittlungen einzuleiten, weil:
- Nachteil eingetreten ist
- Rechnungen nicht richtig dokumentiert sind
- Compliance-Vorgaben verletzt wurden
- Externe Prüfberichte Unklarheiten finden
Gerade fehlende Dokumentation wird häufig als Pflichtverstoß gewertet.
Das macht die Beratung und Verteidigung im Wirtschaftsstrafrecht besonders anspruchsvoll.
5. Was hilft Mandanten? Dokumentation & frühzeitige Strafverteidigung
Für Unternehmen und Führungskräfte ist entscheidend:
- Klare Entscheidungsprozesse
- Transparente Risikobewertungen
- Dokumentation von Alternativen
- Externe Beratung sichtbar machen
Bei Ermittlungen sollte die Strafverteidigung sofort eingreifen, um das wirtschaftliche Entscheidungsrisiko klar herauszuarbeiten.
Fazit
Das größte Spezialproblem bei der Untreue ist die Abgrenzung zwischen erlaubtem unternehmerischem Risiko und strafbarer Pflichtverletzung. Da die Grenzen fließend sind, sind Unternehmer und Geschäftsführer besonders gefährdet, selbst wenn sie verantwortungsbewusst handeln.
Eine erfahrene Strafverteidigung kann hier entscheidend sein, um die unternehmerische Freiheit hervorzuheben und strafrechtliche Verantwortlichkeit abzuwehren.
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Ariana Taher – Fachanwältin für Strafrecht, spezialisiert auf Wirtschafts- und Steuerstrafrecht – berät und verteidigt bundesweit.