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Spezialproblem der Untreue: Die Abgrenzung zwischen unternehmerischem Risiko und strafbarer Pflichtverletzung

Spezialproblem der Untreue: Die Abgrenzung zwischen unternehmerischem Risiko und strafbarer Pflichtverletzung

Die Untreue (§ 266 StGB) zählt zu den komplexesten Straftatbeständen des Wirtschaftsstrafrechts. Unternehmer, Geschäftsführer, Prokuristen und leitende Angestellte geraten schnell in den Fokus der Ermittlungsbehörden – oft schon bei wirtschaftlichen Entscheidungen, die im Nachhinein ungünstig ausgefallen sind.

Eines der zentralen Spezialprobleme dabei ist die Frage:

Wann ist eine riskante oder wirtschaftlich nachteilige Entscheidung noch von der unternehmerischen Freiheit gedeckt – und ab wann wird sie zur strafbaren Untreue?

Genau an dieser Stelle entstehen die meisten Ermittlungsverfahren.

1. Das Kernproblem: Erlaubtes unternehmerisches Risiko vs. strafbare Pflichtverletzung

Warum ist diese Abgrenzung so schwierig?

In modernen Unternehmen müssen Führungskräfte täglich Entscheidungen unter Risiko treffen. Nicht jede Investition läuft positiv, nicht jeder Vertrag ist wirtschaftlich optimal.

Doch: Eine wirtschaftlich schlechte Entscheidung ist nicht automatisch strafbar.

Für eine Untreue braucht es:

  • Pflichtverletzung (z. B. Verstoß gegen Gesellschafterinteressen, Compliance, interne Richtlinien)
  • Vermögensnachteil
  • Vorsatz des Täters

Besonders die Pflichtverletzung ist das Spezialproblem. Denn nicht klar definiert ist, wo die Grenze verläuft, ab der eine Entscheidung nicht mehr vertretbar ist.

2. Die Rechtsprechung schafft neue Maßstäbe – aber keine Klarheit

Gerade im Wirtschaftsstrafrecht arbeitet die Rechtsprechung mit offenen Begriffen:

  • „gravierende Pflichtverletzung“
  • „schwerwiegende Außerachtlassung“
  • „eindeutig unvertretbare Entscheidung“

Diese Begriffe sind auslegungsbedürftig – und damit gefährlich für Entscheidungsträger, denn sie eröffnen einen großen Spielraum für Ermittlungsbehörden.

3. Beispiele aus der Praxis

Typische Konstellationen, in denen das Spezialproblem auftritt:

✔ Bonuszahlungen oder Geschäftsführerbezüge

War die Zahlung im Interesse der Gesellschaft oder bereits pflichtwidrig?

✔ Fehlgeschlagene Investitionen

War das Risiko nachvollziehbar? Gab es Alternativen? Wurden Experten konsultiert?

✔ Kreditvergaben oder Bürgschaften

War der Schuldner kreditwürdig? Gab es eine wirtschaftliche Grundlage?

✔ Zahlungen an verbundene Unternehmen (Konzerneingriffe)

Diente die Maßnahme dem Gesamtinteresse oder nur einem Konzernteil?

In all diesen Fällen können wirtschaftlich vernünftige Entscheidungen im Nachhinein wie Pflichtverletzungen aussehen.

4. Warum Ermittlungen oft früh eingeleitet werden

Staatsanwaltschaften tendieren dazu, im Zweifel früh Ermittlungen einzuleiten, weil:

  • Nachteil eingetreten ist
  • Rechnungen nicht richtig dokumentiert sind
  • Compliance-Vorgaben verletzt wurden
  • Externe Prüfberichte Unklarheiten finden

Gerade fehlende Dokumentation wird häufig als Pflichtverstoß gewertet.

Das macht die Beratung und Verteidigung im Wirtschaftsstrafrecht besonders anspruchsvoll.

5. Was hilft Mandanten? Dokumentation & frühzeitige Strafverteidigung

Für Unternehmen und Führungskräfte ist entscheidend:

  • Klare Entscheidungsprozesse
  • Transparente Risikobewertungen
  • Dokumentation von Alternativen
  • Externe Beratung sichtbar machen

Bei Ermittlungen sollte die Strafverteidigung sofort eingreifen, um das wirtschaftliche Entscheidungsrisiko klar herauszuarbeiten.

Fazit

Das größte Spezialproblem bei der Untreue ist die Abgrenzung zwischen erlaubtem unternehmerischem Risiko und strafbarer Pflichtverletzung. Da die Grenzen fließend sind, sind Unternehmer und Geschäftsführer besonders gefährdet, selbst wenn sie verantwortungsbewusst handeln.

Eine erfahrene Strafverteidigung kann hier entscheidend sein, um die unternehmerische Freiheit hervorzuheben und strafrechtliche Verantwortlichkeit abzuwehren.

Sie benötigen Unterstützung?

Sie benötigen Unterstützung bei einem Untreue-Vorwurf oder einer wirtschaftsstrafrechtlichen Fragestellung?

Ariana Taher – Fachanwältin für Strafrecht, spezialisiert auf Wirtschafts- und Steuerstrafrecht – berät und verteidigt bundesweit.

Rechtsanwältin Taher - Hamburg

Autorin

Ariana Taher

Fachanwältin für Strafrecht, Kanzlei Taher, Ballindamm 39, 20095 Hamburg. Verteidigt seit über 14 Jahren bundesweit in Wirtschafts-, Steuer- und allgemeinem Strafrecht. Interviews unter anderem bei NDR, MoPo, BILD und Focus.

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