Eine polizeiliche Vorladung löst bei vielen Menschen Angst und Unsicherheit aus. Fachanwältin für Strafrecht Ariana Taher erklärt, was Betroffene wissen müssen.
Keine Pflicht zur Aussage
Das Wichtigste zuerst: Als Beschuldigter müssen Sie einer polizeilichen Vorladung nicht folgen und Sie müssen keine Aussage machen.
Erst Anwalt, dann Aussage
Kontaktieren Sie zunächst einen Strafverteidiger. Dieser wird Akteneinsicht beantragen und sich einen Überblick über die Vorwürfe verschaffen.