Beamtenstrafrecht

Die Kanzlei Taher verfügt über viele Jahre Erfahrung im Bereich des Beamtenstrafrechts. Sie kennt sich mit den Fallstricken bestens aus. Insbesondere weiß die Kanzlei auch um die Probleme und die Mitteilungen an den Dienstherren. Auch ist der Kanzlei bekannt, dass eine Einstellung des Strafverfahrens nicht zwangsläufig vor disziplinarrechtlichen Folgen schützt. Die Kanzlei berät und vertritt sie auch im Disziplinarrecht oder stellt ihnen den Kontakt zu einem fachlich versierten Anwalt her. Disziplinarrecht ist eine eigene Materie, die eine besondere fachliche Kompetenz des Anwalts erfordert.

Im Bereich des Beamtenstrafrechts, z.B. wegen einer Vorladung als Beschuldigter durch die Polzei können Sie sich vertrauensvoll an die Kanzlei Taher wenden. Die Kanzlei verfügt über die notwendige fachliche Kompetenz, um ihnen optimal weiterzuhelfen.