Betäubungsmittel-Strafrecht

Kanzlei Taher berät und verteidigt seit vielen Jahren erfolgreich im Betäubungsmittelstrafrecht. Egal ob es um § 29 BtMG oder § 29 a BtMG geht, die Kanzlei kennt sich mit den Fallstricken im Betäubungsmittelstrafrecht bestens aus. Geringe Mengen, nicht geringe Mengen, Feinwaage, gestückeltes Geld, Abpackmaterial und minder schwerer Fall sind Fachbegriffe, mit denen sich die Kanzlei täglich auseinandersetzt. Auch die Strafrahmenverschiebung nach § 49 StGB wird hier regelmäßig geprüft.

Wenn Sie eine Vorladung wegen einer Straftat im Betäubungsmittelstrafrecht haben können Sie sich vertrauensvoll an die Fachanwaltskanzlei für Strafrecht- Kanzlei Taher wenden.