Polizeiliche Vorladung im Strafrecht

Wenn Sie eine Ladung von der Polizei erhalten, bedeutet es, dass gegen Sie bereits ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde. Wenn die Ladung von der Polizei kommt, können Sie diese ignorieren. Kommt die Ladung von der Staatsanwaltschaft, müssen Sie ihr Folge leisten. Die Staatsanwaltschaft ist dazu befugt, ihre Anwesenheit zu erzwingen, wenn Sie der Ladung nicht freiwillig folgen. Die Polizei verfügt nicht über derartige Befugnisse, wenn Sie der Ladung nicht nachkommen.

Empfehlung Ihrer Strafverteidigerin:

Erhalten Sie eine polizeiliche Ladung, so gehen Sie nicht hin, ohne einen Strafverteidiger konsultiert zu haben! Machen Sie keine Angaben vor der Polizei, ohne mit Ihrem Strafverteidiger gesprochen zu haben.