Aktuelles zum G 20 Gipfel aus Hamburg
Am 7. und 8. Juli 2017 findet das 12. Gipfeltreffen der Gruppe der 20 wichtigsten Industrie- und Schwellenländer statt. Dieses Treffen wirkt sich auch auf die Justiz in Hamburg aus.
I. Der Zugang zur Gemeinsamen Annahmestelle im Ziviljustizgebäude kann erschwert sein. Aus diesem Grund hat sich das Amtsgericht Hamburg bereit erklärt, dass die Annahmestellen der Amtsgerichte in den Stadtteilen in der Zeit vom 5.-9. Juli 2017 ebenso Schriftstücke fristwahrend annehmen, die für die am Sieveking ansässigen Gerichte vorgesehen sind. Es gibt Einschränkungen. Nähere Angaben findet man in der Allgemeinen Verfügung der Justizbehörde Nr. 9/2017 vom 3.5.2017 (Az. 1400/2).
II. In den Gebäuden der Staatsanwaltschaft Hamburg findet am Donnerstag den 06.07.2017 und am Freitag den 07.07.2017 kein Besucherverkehr statt. Von dieser Regelung sind auch die Anwälte betroffen.
III. Teile des Amtsgerichts Hamburg werden nach Harburg verlegt. Das gilt insbesondere für die Haftabteilungen. Der Zugang wird sich in Harburg in der Neuländer Straße/Ecke Schlachthofstraße befinden- über den Eingang und die Pforte an der Neuländer Straße.
Die von der Polizei betriebene Gefangenensammelstelle wird in der Schlachthofstraße 1-3 sein. Der Anwaltsausweis sollte mitgeführt werden.
Achtung, zweifelhafte Maßnahme: Es erfolgt auch bei den Anwälten eine Befragung, ob Waffen oder gefährliche Gegenstände mitgeführt werden. Die Anwälte werden stichprobenartig abgescannt und in Einzelfällen durchsucht.
Außerhalb der Beratungsräume gibt es Schränke, in denen die Anwälte ihre Sachen einschließen können. Wenn die Polizei es wegen der Sicherheitslage für erforderlich erachtet, kann der Besuch des Mandanten unterbunden werden.
IV. Das Landgericht und das Oberlandesgericht werden auch während des Gipfels besetzt sein und können erreicht werden- etwa wg. Beschwerden in Freiheitsentziehungssachen.
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