Hannover, den 27. September 2024 –

Im Namen meines Mandanten, E. C., möchte ich zu dem Urteil im sogenannten „Spanner-Fall“ Stellung nehmen, das derzeit in der Öffentlichkeit große Aufmerksamkeit erregt. Mein Mandant bedauert die begangenen Taten zutiefst und hat die Verantwortung für sein Verhalten während des gesamten Prozesses anerkannt. Er hat sich freiwillig umfassend geäußert und die Vorwürfe eingeräumt, um sowohl den Opfern als auch der Gesellschaft gegenüber Reue zu zeigen.

Zurecht hat das Gericht eine Bewährungsstrafe erlassen, auch wenn die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von mehr als 5 Jahren und 6 Monaten beantragte. Es ist zu berücksichtigen, dass mein Mandant aktiv an seiner Resozialisierung arbeitet und sein Verhalten nachhaltig verändert hat. Er hat ein Studium aufgenommen, ist seit der Aufdeckung der Taten nicht mehr strafrechtlich in Erscheinung getreten und hat sich intensiv um seine Besserung bemüht. Diese Umstände rechtfertigen die Entscheidung des Gerichts, ihm eine zweite Chance zu gewähren.

Für weitere Fragen stehen wir der Presse gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,
Taher
Rechtsanwältin und Strafverteidigerin

Wirtschaftskriminalität ist ein komplexes und vielschichtiges Rechtsgebiet, das fundiertes juristisches Wissen, strategisches Denken und umfassende Erfahrung erfordert. Wenn Sie in den Fokus strafrechtlicher Ermittlungen geraten sind, ist die Wahl des richtigen Rechtsanwalts für Wirtschaftskriminalität entscheidend. In diesem Beitrag erläutern wir die verschiedenen Delikte der Wirtschaftskriminalität, erklären die damit verbundenen Probleme und zeigen auf, worauf Sie bei der Suche nach einem spezialisierten Strafverteidiger für Wirtschaftskriminalität achten sollten.

1. Betrug und Untreue im Wirtschaftsrecht

Betrug zählt zu den häufigsten Delikten in der Wirtschaftskriminalität. Dieser umfasst die absichtliche Täuschung mit dem Ziel, sich oder Dritten einen finanziellen Vorteil zu verschaffen, oft durch Manipulation von Bilanzen oder Anlagebetrug. Die Untreue betrifft dagegen die Verletzung von Vermögensbetreuungspflichten, die zu einem Schaden für den Eigentümer führen. Beide Delikte erfordern eine präzise juristische Verteidigung.

Typische Probleme bei Betrug und Untreue:

  • Schwieriger Nachweis der Täuschungsabsicht.
  • Komplexe wirtschaftliche Sachverhalte.
  • Hoher medialer Druck und Reputationsverluste.

2. Korruption und Bestechung im Wirtschaftssektor

Korruption und Bestechung sind gravierende Vorwürfe in der Wirtschaft, die nicht nur strafrechtliche Konsequenzen, sondern auch erhebliche Reputationsschäden nach sich ziehen können. Diese Delikte betreffen oft den Missbrauch von Positionen zum eigenen Vorteil oder zum Vorteil Dritter. Ein erfahrener Anwalt für Wirtschaftskriminalität ist hier unerlässlich, um eine wirksame Verteidigungsstrategie zu entwickeln.

Typische Probleme bei Korruption und Bestechung:

  • Internationale Verflechtungen, die die Verteidigung erschweren.
  • Zusammenarbeit mit internationalen Behörden.
  • Abgrenzung zwischen legalen Geschäftsbeziehungen und strafbarer Bestechung.

3. Insolvenzstraftaten: Gefahren für Unternehmer

Insolvenzstraftaten wie InsolvenzverschleppungBankrott und Gläubigerbegünstigung betreffen häufig Unternehmer, die in eine finanzielle Schieflage geraten sind. Diese Delikte werden oft im Nachhinein erhoben, wenn ein Unternehmen in die Insolvenz geht und es Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Handlungen gibt.

Typische Probleme bei Insolvenzstraftaten:

  • Schwierige Beweislage bei rückwirkenden wirtschaftlichen Entscheidungen.
  • Persönliche Haftung und emotionale Belastung.
  • Verhandlungen mit Insolvenzverwaltern und Gläubigern.

4. Geldwäsche: Wenn illegale Gelder in den legalen Kreislauf gelangen

Geldwäsche ist ein schwerwiegendes Delikt, bei dem illegal erwirtschaftete Gelder in den legalen Finanzkreislauf eingeschleust werden. Ein Spezialist für Wirtschaftskriminalität kann entscheidend dazu beitragen, die komplexen finanziellen Strukturen zu durchleuchten und eine effektive Verteidigung zu gewährleisten.

Typische Probleme bei Geldwäsche:

  • Umfangreiche und grenzüberschreitende Ermittlungen.
  • Verwicklungen in internationale Netzwerke.
  • Komplexe finanzielle Konstruktionen, die eine tiefgehende Analyse erfordern.

5. Steuerstraftaten: Wenn das Finanzamt genauer hinsieht

Steuerstraftaten wie Steuerhinterziehung oder Umsatzsteuerbetrug gehören ebenfalls zur Wirtschaftskriminalität. Diese Delikte können durch Selbstanzeige gemildert werden, jedoch sind die strafrechtlichen Konsequenzen oft gravierend. Ein erfahrener Rechtsanwalt für Wirtschaftskriminalität kann Sie hier umfassend beraten und verteidigen.

Typische Probleme bei Steuerstraftaten:

  • Risiko einer strafbefreienden Selbstanzeige.
  • Umfangreiche Ermittlungen durch spezialisierte Steuerfahnder.
  • Hohe Rückforderungen und mögliche Insolvenzen durch Nachzahlungen.

6. Kartellrechtliche Verstöße: Wenn Absprachen zur Straftat werden

Verstöße gegen das Kartellrecht sind ein weiterer zentraler Bereich der Wirtschaftskriminalität. Preisabsprachen, Marktaufteilungen oder die Absprache von Angebotsabgaben sind typische Delikte, die in diesem Zusammenhang zur Sprache kommen.

Typische Probleme bei Verstößen gegen das Kartellrecht:

  • Existenzbedrohende Bußgelder.
  • Kronzeugenregelungen, die den Druck auf Beteiligte erhöhen.
  • Komplexe rechtliche und wirtschaftliche Fragen in langwierigen Verfahren.

Die Kanzlei Taher: Ihre Top-Adresse für Strafverteidigung in der Wirtschaftskriminalität

Wenn Sie in eine rechtliche Auseinandersetzung im Bereich Wirtschaftskriminalität geraten, brauchen Sie einen Rechtsanwalt, der nicht nur rechtlich versiert ist, sondern auch die wirtschaftlichen Zusammenhänge durchdringt. Die Kanzlei Taher bietet Ihnen genau diese Expertise.

Als erfahrene Strafverteidigerin für Wirtschaftskriminalität stehe ich Ihnen zur Seite, um Ihre Interessen zu verteidigen. Ich analysiere Ihren Fall umfassend, entwickle maßgeschneiderte Verteidigungsstrategien und vertrete Sie kompetent vor Gericht und gegenüber den Ermittlungsbehörden.

Vertrauen Sie auf meine langjährige Erfahrung und mein Engagement für Ihre Sache. Kontaktieren Sie die Kanzlei Taher jetzt, um eine Erstberatung zu vereinbaren und den ersten Schritt zu einer starken Verteidigung zu machen.

Wenn Sie in Hamburg auf der Suche nach einem erfahrenen Anwalt für Strafrecht sind, ist eine der ersten Fragen, die Sie sich stellen werden: „Wie viel kostet ein Anwalt im Strafrecht?“ Die Kosten für eine rechtliche Vertretung in strafrechtlichen Angelegenheiten können stark variieren und hängen von verschiedenen Faktoren ab. In diesem Blogbeitrag möchten wir Ihnen einen detaillierten Überblick darüber geben, was Sie bei den Kosten für einen Strafverteidiger in Hamburg erwarten können und welche Abrechnungsmöglichkeiten es gibt.

1. Kostenfaktoren im Strafrecht

Die Gebühren für einen Anwalt im Strafrecht in Hamburg sind nicht pauschal festgelegt, sondern setzen sich aus verschiedenen Faktoren zusammen:

  • Komplexität des Falls: Die Art und Schwere des Vorwurfs spielen eine entscheidende Rolle. Ein einfacher Fall, der außergerichtlich geklärt werden kann, ist in der Regel kostengünstiger als ein komplexes Verfahren, das sich über mehrere Instanzen erstreckt.
  • Erfahrung des Anwalts: Die Erfahrung und der Ruf des Strafverteidigers beeinflussen ebenfalls die Kosten. Ein erfahrener Anwalt, der viele ähnliche Fälle erfolgreich vertreten hat, wird in der Regel höhere Honorare verlangen. Diese Erfahrung kann jedoch entscheidend für den Ausgang Ihres Falls sein.
  • Zeitaufwand: Der Zeitaufwand, den der Anwalt für Ihren Fall aufwendet, ist ein weiterer wesentlicher Kostenfaktor. Dies umfasst die Beratung, die Akteneinsicht, die Erstellung von Schriftsätzen und die Vertretung vor Gericht.

2. Honorarmodelle im Strafrecht

Bei der Beauftragung eines Anwalts im Strafrecht in Hamburg gibt es verschiedene Modelle der Abrechnung, die sich an den individuellen Bedürfnissen und den Besonderheiten des Falls orientieren:

  • Pauschalhonorar: In einigen Fällen wird ein Pauschalbetrag für die gesamte Vertretung vereinbart. Dies gibt Ihnen die Möglichkeit, von Anfang an eine klare Vorstellung von den Gesamtkosten zu haben. Ein Pauschalhonorar ist insbesondere bei weniger komplexen Fällen eine gängige Praxis.
  • Stundenhonorar: Bei dieser Abrechnungsform wird nach der tatsächlichen Arbeitszeit des Anwalts abgerechnet. Der Stundensatz variiert je nach Erfahrung des Anwalts und dem Schwierigkeitsgrad des Falls. Dieses Modell ist häufig bei komplexeren oder zeitaufwändigeren Verfahren üblich.
  • Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG): In vielen Fällen richtet sich die Vergütung nach dem RVG, das eine standardisierte Abrechnung für verschiedene Tätigkeiten des Anwalts festlegt. Diese gesetzliche Regelung sorgt für Transparenz und bietet Ihnen eine gewisse Planungssicherheit.

3. Pflichtverteidigung: Kostenübernahme durch den Staat

Unter bestimmten Voraussetzungen haben Sie Anspruch auf eine Pflichtverteidigung. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn es um schwerwiegende Straftaten geht oder wenn die Schwere der Sanktionen eine professionelle Verteidigung erfordert. Die Kosten für einen Pflichtverteidiger werden in diesen Fällen vom Staat übernommen. Ihr Recht auf eine Pflichtverteidigung kann entscheidend sein, wenn Sie nicht in der Lage sind, die Anwaltskosten selbst zu tragen.

4. Unverbindliche Erstberatung in Hamburg

Viele Strafverteidiger in Hamburg bieten eine unverbindliche Erstberatung an. In diesem ersten Gespräch können Sie Ihren Fall schildern und eine erste Einschätzung sowie eine Kostenvorstellung erhalten. Eine solche Erstberatung ist oft kostengünstig oder sogar kostenlos und bietet Ihnen die Möglichkeit, die Erfolgsaussichten Ihrer Verteidigung abzuwägen und sich über die möglichen Kosten zu informieren.

5. Kostenübernahme durch Rechtsschutzversicherung

Falls Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, sollten Sie prüfen, ob diese die Kosten für die Verteidigung in strafrechtlichen Angelegenheiten abdeckt. Nicht alle Rechtsschutzversicherungen decken strafrechtliche Fälle ab, daher ist es wichtig, dies im Vorfeld zu klären. Wenn Ihre Versicherung die Kosten übernimmt, können Sie sich auf die Verteidigung konzentrieren, ohne sich über die finanziellen Belastungen sorgen zu müssen.

6. Unsere Kanzlei in Hamburg: Expertise und transparente Kosten

Unsere Kanzlei für Strafrecht in Hamburg steht Ihnen in allen strafrechtlichen Belangen kompetent zur Seite. Wir verstehen, dass die Kostenfrage oft eine große Rolle spielt und legen daher großen Wert auf transparente Kommunikation und faire Honorare. Ob Pauschalhonorar, Stundenhonorar oder Abrechnung nach dem RVG – wir finden gemeinsam mit Ihnen das passende Modell.

Unser Ziel ist es, Ihnen von Anfang an Klarheit über die anfallenden Kosten zu geben, damit Sie sich voll und ganz auf Ihre Verteidigung konzentrieren können. Vertrauen Sie auf unsere langjährige Erfahrung und unser Engagement, Ihre Rechte zu verteidigen.

Kontaktieren Sie uns noch heute für eine unverbindliche Erstberatung und erfahren Sie, wie wir Ihnen helfen können. Unser Team in Hamburg steht bereit, um Sie kompetent und engagiert zu vertreten.

In einer rechtlichen Notlage ist es von entscheidender Bedeutung, den richtigen Strafverteidiger an Ihrer Seite zu haben. Ob Sie wegen eines spezifischen Delikts beschuldigt werden, dringende Hilfe benötigen oder nach einem erfahrenen Anwalt suchen – die Wahl des richtigen Strafverteidigers kann den Unterschied machen. In diesem Blogbeitrag erfahren Sie, wie Sie den besten Anwalt für Ihre Verteidigung finden, welche spezifischen Dienstleistungen angeboten werden und warum die Wahl eines Fachanwalts für Strafrecht entscheidend sein kann.

Warum einen Strafverteidiger wählen?

Ein Strafverteidiger ist ein spezialisierter Anwalt, der Sie in allen Phasen eines Strafverfahrens verteidigt. Von der Beratung im Ermittlungsverfahren bis zur Verteidigung vor Gericht – ein erfahrener Strafverteidiger kennt die Feinheiten des Strafrechts und kann Sie effektiv vor Anschuldigungen schützen.

Suche nach einem Strafverteidiger in Ihrer Nähe

Wenn Sie nach einem Anwalt suchen, ist der Standort oft entscheidend. Es ist sinnvoll, einen Strafverteidiger in [Stadt] zu wählen, der mit den lokalen Gerichten und den Gegebenheiten vor Ort vertraut ist. Begriffe wie „Strafverteidiger in meiner Nähe“ oder „Anwalt Strafrecht [Postleitzahl]“ sind häufige Suchanfragen, die Ihnen helfen können, einen lokalen Experten zu finden.

Spezifische Delikte und die richtige Verteidigung

  • Drogenbesitz: Wenn Sie wegen Drogenbesitzes angeklagt sind, suchen Sie nach einem „Anwalt für Drogenbesitz“, der Erfahrung in der Verteidigung solcher Fälle hat.
  • Körperverletzung: Bei einer Anklage wegen Körperverletzung benötigen Sie einen „Verteidiger bei Körperverletzung“, der Ihre Rechte schützt.
  • Betrug: Bei Betrugsvorwürfen ist es wichtig, einen „Anwalt für Betrug“ zu konsultieren, der die rechtlichen Feinheiten kennt.
  • Diebstahl: Suchen Sie nach einem „Verteidiger bei Diebstahl“, wenn Sie wegen Diebstahls beschuldigt werden.
  • Sexualdelikte: Bei besonders sensiblen Fällen wie Sexualdelikten ist ein „Strafverteidiger bei Sexualdelikten“ unerlässlich.
  • Jugendstrafrecht: Für jüngere Angeklagte ist ein „Anwalt für Jugendstrafrecht“ der richtige Ansprechpartner.
  • Verkehrsstraftaten: Wenn Sie wegen Verkehrsdelikten angeklagt sind, suchen Sie nach einem „Verteidigung bei Verkehrsstraftaten“.

Dringende Hilfe und Notfallverteidigung

Manchmal ist schnelle Hilfe gefragt. In solchen Situationen ist es wichtig, einen Anwalt zu finden, der sofort reagieren kann. Suchbegriffe wie „Dringend Strafverteidiger suchen“„Soforthilfe Anwalt Strafrecht“ oder „Notfall Strafverteidiger“ helfen Ihnen, einen Verteidiger zu finden, der rund um die Uhr erreichbar ist.

Erfahrung und Kompetenz

Die Erfahrung des Strafverteidigers spielt eine große Rolle in der Qualität der Verteidigung. Mandanten suchen oft nach einem „Erfahrenen Strafverteidiger“ oder möchten den „Besten Anwalt für Strafrecht in [Stadt]“ finden. Es ist auch wichtig, auf Bewertungen und Empfehlungen zu achten. Suchen Sie nach „Strafverteidiger mit guter Erfolgsquote“ oder „Empfehlung Strafverteidiger“, um die richtige Wahl zu treffen.

Rechtliche und technische Aspekte der Verteidigung

Ein Strafverfahren ist komplex, und es ist wichtig, einen Anwalt zu finden, der sowohl die rechtlichen als auch die technischen Aspekte versteht. Suchbegriffe wie „Rechtsanwalt Strafverteidigung“„Verteidigung im Ermittlungsverfahren“ oder „Anwalt für Strafverfahren“ geben Ihnen Zugang zu spezialisierten Anwälten, die Sie umfassend beraten können.

Standortbezogene und lokale Suchanfragen

Die Wahl eines Strafverteidigers in Ihrer Nähe kann viele Vorteile bieten. Anwälte, die sich gut in der lokalen Gerichtsbarkeit auskennen, können effektiver agieren. Suchen Sie gezielt nach „Strafverteidiger [Stadt]“ oder „Lokaler Strafverteidiger“, um den passenden Anwalt zu finden.

Zusatzleistungen und besondere Anforderungen

Einige Mandanten benötigen spezielle Dienstleistungen oder haben besondere Anforderungen. Zum Beispiel könnte ein „Deutschsprachiger Strafverteidiger“ oder ein „Strafverteidiger für Ausländer“ wichtig sein. Auch finanzielle Aspekte spielen eine Rolle – viele suchen nach „Kostenlose Erstberatung Strafverteidiger“ oder „Anwalt Strafrecht mit Ratenzahlung“, um die Kosten zu bewältigen.

Spezielle Verteidigungsstrategien

Jeder Fall ist einzigartig, und manchmal sind spezielle Verteidigungsstrategien erforderlich. Suchen Sie nach Begriffen wie „Verteidigung gegen falsche Anschuldigungen“„Strafverteidiger für Aussageverweigerung“„Anwalt für Berufung im Strafrecht“ oder „Strafverteidiger für Revision“, um einen Anwalt zu finden, der auf diese speziellen Bereiche spezialisiert ist.

Die Wahl des richtigen Strafverteidigers ist entscheidend für den Ausgang eines Strafverfahrens. Indem Sie gezielt nach den oben genannten Begriffen suchen, können Sie den Anwalt finden, der am besten zu Ihren Bedürfnissen passt. Ob Sie einen erfahrenen Verteidiger, einen Notfallanwalt oder einen spezialisierten Strafrechtsanwalt suchen – die richtigen Suchbegriffe führen Sie zu der Hilfe, die Sie benötigen.

Unsere Kanzlei Taher gehört zu den Top-Kanzleien für strafrechtliche Belange in Hamburg, Lübeck, Hannover und Kiel. Mit unserer Expertise und unserem Engagement stehen wir Ihnen in jeder Phase des Strafverfahrens kompetent zur Seite. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung und lassen Sie uns gemeinsam Ihre Rechte verteidigen.

Insolvenzverschleppung ist ein ernstzunehmendes Thema, das vielen Unternehmern und Geschäftsführern erhebliche rechtliche Probleme bereiten kann. In diesem Beitrag möchten wir Ihnen einen umfassenden Überblick über die Insolvenzverschleppung geben und wertvolle Rechtstipps bieten, um rechtzeitig und korrekt zu handeln. Dieser Artikel ist darauf optimiert, Ihnen als Unternehmer und Geschäftsführer wichtige Informationen zu liefern und gleichzeitig in Suchmaschinen gut auffindbar zu sein.

Was ist Insolvenzverschleppung?

Insolvenzverschleppung liegt vor, wenn ein Unternehmen zahlungsunfähig ist und der Geschäftsführer es unterlässt, rechtzeitig einen Insolvenzantrag zu stellen. Nach deutschem Recht muss ein Insolvenzantrag spätestens drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung gestellt werden. Die rechtzeitige Antragstellung ist entscheidend, um strafrechtliche Konsequenzen und zivilrechtliche Haftungsrisiken zu vermeiden.

Gesetzliche Grundlagen

Die Pflicht zur Stellung eines Insolvenzantrags ist in § 15a der Insolvenzordnung (InsO) geregelt. Verstößt ein Geschäftsführer gegen diese Pflicht, drohen ihm strafrechtliche Sanktionen gemäß § 15a Abs. 4 InsO, die bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe umfassen können. Zudem können zivilrechtliche Ansprüche von Gläubigern und auch von Gesellschaftern gegen den Geschäftsführer geltend gemacht werden.

Rechtstipps zur Vermeidung von Insolvenzverschleppung

  • Regelmäßige Liquiditätsprüfung: Führen Sie regelmäßige Liquiditätsprüfungen durch, um frühzeitig Anzeichen einer drohenden Zahlungsunfähigkeit zu erkennen. Eine professionelle Buchführung und eine fortlaufende Liquiditätsplanung sind hierbei unerlässlich.
  • Frühzeitige Beratung: Suchen Sie frühzeitig Rat bei einem spezialisierten Anwalt für Insolvenzrecht oder einem Insolvenzverwalter. Eine frühzeitige rechtliche Beratung kann helfen, die richtigen Schritte zu unternehmen und eine Insolvenzverschleppung zu vermeiden.
  • Transparente Kommunikation: Stellen Sie sicher, dass Sie gegenüber Ihren Gesellschaftern und Gläubigern transparent kommunizieren. Offene Kommunikation schafft Vertrauen und kann in Krisenzeiten helfen, gemeinsam Lösungen zu finden.
  • Sorgfaltspflicht und Eigenverantwortung: Als Geschäftsführer tragen Sie die Verantwortung für die wirtschaftliche Lage des Unternehmens. Handeln Sie stets mit der gebotenen Sorgfalt und treffen Sie keine Entscheidungen, die das Unternehmen in eine Krise führen könnten.
  • Dokumentation und Nachweis: Dokumentieren Sie alle Entscheidungen und Maßnahmen, die Sie im Zusammenhang mit der Liquidität des Unternehmens treffen. Dies kann im Ernstfall als Nachweis dienen, dass Sie Ihre Pflichten ordnungsgemäß erfüllt haben.

Verdacht auf Insolvenzverschleppung? Was tun?

Wenn gegen Sie der Verdacht auf Insolvenzverschleppung erhoben wird, ist es unerlässlich, schnell zu handeln und sich professionelle Hilfe zu suchen. Ein versierter Strafverteidiger kann Ihre Rechte schützen und Ihnen helfen, eine angemessene Verteidigungsstrategie zu entwickeln.

Unsere Kanzlei Taher steht Ihnen in solchen Fällen zur Seite. Als erfahrene Rechtsanwälte im Bereich Insolvenzverschleppung und Strafverteidigung bieten wir Ihnen umfassende Beratung und Unterstützung. Wir helfen Ihnen dabei, die notwendigen rechtlichen Schritte zu gehen und Ihre Interessen bestmöglich zu vertreten.

Fazit

Insolvenzverschleppung ist ein Risiko, das nicht unterschätzt werden sollte. Durch frühzeitige Maßnahmen, regelmäßige Liquiditätsprüfungen und eine professionelle Beratung können Sie als Geschäftsführer das Risiko minimieren und rechtzeitig die notwendigen Schritte einleiten. Zögern Sie nicht, einen spezialisierten Strafverteidiger hinzuzuziehen, um sich und Ihr Unternehmen zu schützen.

Bei Verdacht auf Insolvenzverschleppung und weiteren rechtlichen Fragen stehen wir Ihnen zur Verfügung. Kontaktieren Sie unsere Kanzlei Taher noch heute, um einen Termin zu vereinbaren und die Weichen für sicheres Handeln zu stellen.

Bundestag beschließt:

Ab dem 01.04.2024 soll der Besitz von 25 g Cannabis straffrei sein. Nachdem der Bundestag für eine kontrollierte Freigabe von Cannabis in Deutschland gestimmt hat, sollen Besitz und Anbau ab dem 01.04.2024 für Volljährige mit Vorgaben legal werden. Das Gesetz sieht dann vor, dass Konsumenten Cannabis künftig über nicht-kommerzielle Anbauvereinigungen beziehen können. Außerdem soll der Besitz und Konsum für Erwachsene mit Einschränkungen straffrei sein.

  • Bis zu 25 Gramm dürfen Erwachsene (über 18 Jahren) zum eigenen Verbrauch in der Öffentlichkeit bei sich haben.
  • Bis zu 50 Gramm dürfen sogar in der eigenen Wohnung gelagert werden sowie drei lebende Cannabis-Pflanzen.
  • Von 20:00 bis 7:00 Uhr ist Kiffen in der Öffentlichkeit erlaubt (von 7:00 bis 20:00 Uhr verboten!)
  • Der Konsum in Anwesenheit von Minderjährigen ist jedoch auch im privaten Umfeld verboten!

Achtung! Der Konsum von Cannabis ist nicht überall erlaubt
Der öffentliche Konsum soll u. a. in Schulen, Sportstätten und in Sichtweite davon verboten werden – konkret in 100 Metern Luftlinie um den Eingangsbereich.

Schutz von Minderjährigen
Minderjährige, die beim Konsum von Cannabis erwischt werden, müssen an Interventions- und Präventionsprogrammen teilnehmen. Nach spätestens 18 Monaten sollen die Auswirkungen der Teillegalisierung auf den Jugendschutz überprüft werden.

Was bedeutet das neue Gesetz für laufende Strafverfahren?


Laufende Strafverfahren müssen mit dem neuen Gesetz eingestellt werden. Noch nicht vollstreckte Strafen werden erlasen. Auf Antrag müssen auch frühere Strafen aus dem Bundeszentralregister gelöscht werden.

Was ist Cannabis eigentlich?
Cannabis ist eine Hanfpflanze, die den psychoaktiven Wirkstoff Tetrahydrocannabinol (THC) enthält. Dieser Wirkstoff verursacht einen Rauschzustand.

So wirkt Cannabis
Der Hauptwirkstoff THC dockt an körpereigene Cannabinoid-Rezeptoren der Nervenzellen an. Im Gehirn entsteht so der Rausch. Möglich sind intensivere Wahrnehmungen, ein entspanntes und beruhigtes Gefühl, Euphorie und mehr Kreativität. Aber auch möglich sind Ängste, verändertes Empfinden von Farben, Raum und Zeit, Beeinträchtigung von Konzentration und Kurzzeitgedächtnis.

Cannabis kann vor allem jungen Menschen schaden
Da sich das Gehirn bis zum Alter von etwa 25 Jahren entwickelt, kann ein Konsum von Cannabis in der Jugend diese Entwicklung stören und vor allem Aufmerksamkeit und Gedächtnis längerfristig schaden.

Wie wird Cannabis-Konsum im Straßenverkehr geahndet?
Für Alkohol gilt bekanntlich ein Grenzwert von 0,5 Promille. Einen solchen Grenzwert soll das Bundesverkehrsministerium für den Cannabis-Wirkstoff THC zeitnah vorschlagen, um eine entsprechende Regelung festzulegen. Bisher ist es strikt verboten, unter dem Einfluss von Cannabis Auto oder Motorrad zu fahren. Es drohen bislang mindestens 500,00 € Bußgeld, ein monatelanges Fahrverbot, zwei Punkte in Flensburg und – im schlimmsten Fall – der Entzug der Fahrerlaubnis.

Welche Gesetze gelten bislang in Deutschland?
Cannabis gehört bislang zu den verbotenen Substanzen, welches auf der Liste des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) steht. Somit ist jeglicher Besitz von Cannabis und Cannabisprodukten (Haschisch, Marihuana) bislang noch strafbar. Lediglich bei einer geringen Menge, die zum Eigengebrauch bestimmt ist, kann die Staatsanwaltschaft von einer Strafverfolgung absehen. Die Grenzen, bis zu wie viel Gramm eine Menge als gering eingestuft wird, variieren jedoch je nach Bundesland.

Was ist mit früheren und laufenden Strafverfahren?
Frühere Strafen werden erlassen. Frühere Verurteilungen wegen Besitzes oder Eigenanbaus bis 25 Gramm oder maximal drei Pflanzen können auf Antrag aus dem Bundeszentralregister gelöscht werden. Laufende Straf- und Ermittlungsverfahren werden beendet. Das bedeutet, dass Gerichte ausgesprochene Gesamtstrafen, bei denen auch Verstöße gegen das BtMG einbezogen wurden, nochmals überprüfen und gegebenenfalls neu fassen müssen.

Gegen Sie läuft ein Strafverfahren oder ist bereits abgeschlossen? Wir beraten und verteidigen Sie sofort. Nehmen Sie gern Kontakt zu uns auf und vereinbaren einen Termin.

10 Tipps für Rechtsanwälte und Strafverteidiger

Die fortschreitende Digitalisierung hat auch vor der Rechtsbranche nicht halt gemacht, und Künstliche Intelligenz (KI) eröffnet neue Möglichkeiten für Rechtsanwälte und Strafverteidiger. Die Integration von KI kann die Effizienz steigern und die Qualität der Rechtsberatung verbessern. In diesem Blogbeitrag präsentieren wir Ihnen zehn Tipps zur effektiven Nutzung von KI in der Anwaltsarbeit.

1. Automatisierung der Dokumentenanalyse
Die Analyse großer Mengen juristischer Dokumente war noch nie so effizient. KI-Tools ermöglichen es Rechtsanwälten und Strafverteidigern, Verträge, Verordnungen und andere Dokumente schnell und präzise zu durchsuchen. Diese Tools können relevante Informationen extrahieren und sogar Unstimmigkeiten aufdecken, was die Vorbereitung von Fällen erheblich erleichtert.

2. Vorhersage von Rechtsfällen
KI-gesteuerte Machine-Learning-Algorithmen haben die Fähigkeit, potenzielle Rechtsfälle und Streitigkeiten vorherzusagen. Dies ermöglicht es Anwälten, proaktiv auf Probleme zu reagieren, strategische Entscheidungen zu treffen und ihre Mandanten besser zu beraten.

3. Chatbots für die Kundenbetreuung
KI-gesteuerte Chatbots sind eine unschätzbare Unterstützung für die Kundenbetreuung. Sie können auf Ihrer Website implementiert werden, um häufig gestellte Fragen zu beantworten, Termine zu vereinbaren und grundlegende rechtliche Ratschläge zu geben. Dies entlastet Ihr Team und sorgt für zufriedenere Mandanten.

4. Beschleunigung von Due-Diligence-Prüfungen
Dank KI können Due-Diligence-Prüfungen erheblich beschleunigt werden. Die Technologie identifiziert relevante Informationen in Verträgen und Unterlagen und automatisiert die Risikobewertung. Das spart nicht nur Zeit, sondern minimiert auch Fehler.

5. Vereinfachte Rechtsrecherche
KI-basierte Suchmaschinen und Datenbanken sind unverzichtbare Werkzeuge für die Rechtsrecherche. Sie ermöglichen es Rechtsanwälten, relevante juristische Präzedenzfälle, Gesetze und Urteile schneller zu finden und zu analysieren.

6. Optimiertes Vertragsmanagement
Das Vertragsmanagement wird durch KI erheblich optimiert. Die Technologie überwacht Fristen, verfolgt Vertragsänderungen und erkennt Vertragsverletzungen. Dadurch werden Risiken minimiert und Compliance sichergestellt.

7. Predictive Analytics für Fallausgänge
KI hilft bei der Vorhersage von Fallausgängen, indem sie historische Daten und Fallanalysen verwendet. Dies ermöglicht eine bessere Strategieentwicklung und Mandantenberatung.

8. Automatisierte Dokumentenerstellung
KI-basierte Textgeneratoren automatisieren die Erstellung rechtlicher Dokumente und Schriftsätze. Dies spart Zeit und minimiert menschliche Fehler.

9. Verbesserte Compliance-Überwachung
KI-Systeme überwachen die Einhaltung von Vorschriften und Gesetzen in Echtzeit. Sie erkennen Verstöße frühzeitig, was die rechtliche Sicherheit Ihrer Mandanten erhöht.

10. Fortlaufende Schulung und Anpassung
Bleiben Sie über die neuesten Entwicklungen im Bereich KI auf dem Laufenden. Passen Sie Ihre Strategie kontinuierlich an, um die besten Ergebnisse zu erzielen.
Die Integration von KI in die Anwaltsarbeit bietet unbestreitbare Vorteile, darunter gesteigerte Effizienz, Kostenersparnisse und eine höhere Dienstleistungsqualität. Es ist jedoch wichtig zu betonen, dass die menschliche Expertise nach wie vor unersetzlich ist. KI-Systeme sollten als leistungsstarke Werkzeuge zur Unterstützung und Verbesserung der Arbeit von Rechtsanwälten und Strafverteidigern betrachtet werden. Mit der richtigen Nutzung von KI können Sie Ihre Kanzlei auf die nächste Stufe heben und Ihren Mandanten noch besser gerecht werden.

Fachanwältin für Strafrecht – Ariana Taher

Rechtsanwältin Ariana Taher ist Strafverteidigerin aus Leidenschaft.

Seit Gründung hat die Kanzlei mehr als 5.000 Mandate bearbeitet. Die Erfolge der Kanzlei waren bereits mehrfach im Fokus der Presse. Die Kanzlei steht Menschen in allen strafrechtlichen Belangen als zuverlässiger Partner mit Rechtsrat zur Seite. Die Kanzlei ist dafür bekannt, umfassend, fächerübergreifend und ganzheitlich zu beraten und zu verteidigen. 

Fachanwältin Ariana Taher steht Ihnen mit ihrer gesamten Kompetenz engagiert zur Seite. 

Was macht einen guten Strafverteidiger aus?
Eine ausgezeichnete Strafverteidigung ist nicht selbstverständlich. Die nachfolgend aufgeführten Punkte geben Aufschluss darüber, was u.a. einen guten Strafverteidiger ausmacht:

Ein guter Strafverteidiger sollte in erster Linie kompetent sein. Diese Eigenschaft zeichnet sich u. a. durch ein Prädikatsabschluss im ersten/zweiten Staatsexamen, durch einen Fachanwaltstitel, durch Veröffentlichungen in Fachzeitschriften, durch Dozententätigkeiten im Strafrecht oder durch einen Doktortitel aus.

Der Strafverteidiger sollte spezialisiert tätig sein, d.h. ausschließlich in einem bestimmten Rechtsgebiet (hier: Strafrecht
Ein guter Strafverteidiger sollte eine starke Persönlichkeit haben. Er sollte über Verhandlungsgeschick, Kampfgeist, Empathie und Souveränität verfügen. Er sollte ebenso seinen Beruf aus Überzeugung und Leidenschaft ausüben.
…und natürlich höchste Motivation für Ihren Fall!

Alle wichtigen Informationen im Überblick
Werden Sie einer Straftat verdächtigt, nehmen Sie frühzeitig Kontakt mit mir auf. Lassen Sie sich über ihre Rechte und Möglichkeiten beraten.

Es kann ratsam sein, die Staatsanwaltschaft mit dem Ziel der Verfahrenseinstellung anzuschreiben. Das sollten Sie nur über einen Strafverteidiger tun, der zuvor Akteneinsicht genommen hat.
Sollten Sie Beschuldigter einer Straftat sein, ist es aus meiner Sicht ratsam, den Ablauf eines Strafverfahrens zu kennen.

Ermittlungsverfahren – Zwischenverfahren – Hauptverfahren – Berufung/Revision

Ausführliche Informationen zum Ablauf eines Strafverfahrens finden Sie hier.

Der Ablauf eines Strafverfahrens

Das Strafverfahren dient zur Feststellung einer Straftat und zur Festsetzung von Sanktionen und Strafen. Das Strafverfahren ist wie folgt aufgebaut:

  • Ermittlungsverfahren
  • Zwischenverfahren
  • Hauptverfahren
  • Rechtsmittel (Berufung/Revision)
  • Strafvollstreckungsverfahren

Ermittlungsverfahren

Jedes Strafverfahren beginnt mit dem Ermittlungsverfahren. Das bedeutet, dass die Ermittlungsbehörden beispielsweise durch eine Anzeige Kenntnis vom Verdacht einer Straftat erlangen und ein sogenannter Anfangsverdacht gem. §152 II StPO vorliegt. Die Ermittlungsbehörden sind in solchen Fällen verpflichtet, dem Sachverhalt nachzugehen.

Bei den Untersuchungen müssen nicht nur belastende, sondern auch den Beschuldigten entlastende Umstände ermittelt werden (§160 II StPO). In der Praxis sieht das allerdings anders aus, hier fehlt es häufig an der Objektivität der Ermittlungen. Denn Ermittlungsbeamte haben oftmals ein gefährliches Interesse, Ermittlungen schnell und „erfolgreich“ abzuschließen. Dann bleiben entlastende Umstände häufig auf der Strecke. 

Da die Staatsanwaltschaft den weiteren Ablauf der Ermittlungen lenkt, erhält diese dann den Sachverhalt von der Polizei – und damit oftmals erstmalig überhaupt Kenntnis von den tatsächlichen Ermittlungen. 

Die Staatsanwaltschaft prüft nun, ob ein hinreichender Tatverdacht, der zur Anklageerhebung oder einem Strafbefehl führt, vorliegt. Wird dem zuständigen Staatsanwalt ein nur einseitig beleuchteter Sachverhalt präsentiert, wird er dazu neigen, Anklage zu erheben. 

Hier können Gefahren für den Beschuldigten lauern. Denn der anwaltlich nicht vertretene Beschuldigte ist dem einseitigen Vorgehen der Ermittlungsbehörden schutzlos ausgeliefert.

Als Beschuldigter erhalten Sie über eine Vorladung darüber Kenntnis, dass gegen Sie ein Ermittlungsverfahren eingeleitet worden ist.

Wichtig: Einer polizeilichen Vorladung als Beschuldigter müssen und sollten Sie niemals ohne vorherige anwaltliche Beratung folgen.
Ein Gespräch mit der Polizei kann u.U. sogar – ohne dass Sie es merken – den Tatverdacht gegen Sie erhärten!

Demnach ist es ratsam, dass ein Strafverteidiger zunächst Akteneinsicht beantragt, um die Akte intensiv studieren zu können. Danach kann ein Strafverteidiger mit Ihnen eine Strategie ausarbeiten, wobei eine Einlassung hier immer noch erfolgen kann, sofern dies sinnvoll ist. Je früher Sie einen versierten Strafverteidiger beauftragen, umso höher sind die Chancen eine Hauptverhandlung zu verhindern.

Sollten Sie Beschuldigter eines Strafverfahrens sein, zögern Sie nicht und kommen Sie auf mich zu. Als Fachanwältin für Strafrecht stehe ich Ihnen mit jahrelanger Expertise mit Rat und Tat zur Seite. Vereinbaren Sie gerne online oder telefonisch einen Termin.

Anklage – Zwischenverfahren

Sollten ausreichend Beweise für die Begehung der Straftat vorliegen, wird die Staatsanwaltschaft Anklage erheben. Mit Eingang der Anklageschrift bei Gericht ist das Zwischenverfahren eröffnet.

Jetzt gilt es, die Hauptverhandlung zu verhindern.

Sinn und Zweck des Zwischenverfahrens ist die nochmalige Überprüfung der Frage, ob ein hinreichender Tatverdacht vorliegt und ob ein Hauptverfahren durchgeführt wird.
Die Prüfung erfolgt durch das Gericht. Das Gericht ist dabei dasselbe Gericht, welches später eine etwaige Hauptverhandlung durchführt. Sollte es also zu einer Hauptverhandlung kommen, hat dasselbe Gericht vorab bereits einen hinreichenden Tatverdacht und damit „die Wahrscheinlichkeit der Verurteilung“ festgestellt (§ 203 StPO). 

Die Nichteröffnung des Hauptverfahrens ist noch möglich!

Lassen Sie es im besten Fall erst gar nicht so weit kommen und zögern Sie nicht, einen Strafverteidiger zu kontaktieren. Dieser kann vor allem rechtliche Einwände gegen die Anklage erheben.
Ihr Strafverteidiger kann einen Antrag auf Nichteröffnung der Hauptverhandlung bei Gericht stellen. So kann oftmals ganz oder teilweise die Eröffnung des Hauptverfahrens verhindert werden (§ 204 StPO). 
Im Zwischenverfahren gibt es daneben noch die Möglichkeiten der Einstellung des Verfahrens. 

Einstellung des Verfahrens

Sollten aus Sicht der Verteidigung keine hinreichenden Beweise vorliegen, welche die Erhebung einer Anklage rechtfertigen, wird sie die Einstellung des Verfahrens mangels hinreichenden Tatverdachts nach § 170 Abs. 2 StPO beantragen.

Häufig kommt auch eine Einstellung aufgrund geringer Schuld nach § 153 Abs. 1 StPO in Betracht (z. B. bei Ersttätern oder weniger schwerwiegenden Vergehen wie Diebstahl). Wenn dem Antrag stattgegeben wird, ist das Verfahren ohne Schuldspruch und ohne Auflagen abgeschlossen.
Es besteht auch die Möglichkeit einer Einstellung gegen eine Auflage gemäß § 153 a Abs. 2 StPO (z.B. Zahlung eines Geldbetrages, Ableisten von Sozialstunden). Eine solche Einstellung setzt die Zustimmung des Beschuldigten voraus, welche jedoch nicht als Schuldeingeständnis zu verstehen ist. Der Beschuldigte kann sich also gemäß der Unschuldsvermutung weiterhin als unschuldig bezeichnen. Erfüllt der Beschuldigten die Auflagen, wird das Verfahren endgültig eingestellt. Das bedeutet, dass die Tat auch später nicht verfolgt werden kann, es sei denn, es stellt sich heraus, dass der Sachverhalt ein Verbrechen und nicht nur ein Vergehen begründet. Vorteil dieser Einstellung ist, dass keine Eintragung im polizeilichen Führungszeugnis oder im Bundeszentralregister erfolgt.

Kommt eine der o.g. Einstellung nicht in Betracht oder hat ein Antrag auf Nichteröffnung der Hauptverhandlung keine Aussicht auf Erfolg, ist die Hauptverhandlung vorzubereiten.

Ihre Verteidigung trägt alle Argumente zur Einstellung/Nichteröffnung der Hauptverhandlung vor.
Nutzen Sie also die Verteidigung bereits im Ermittlungsverfahren, um auszuloten, ob eine der genannten Einstellungsmöglichkeiten in Betracht kommt und eine Hauptverhandlung verhindert werden kann.

Hauptverfahren

Sofern das Gericht die Anklage zulässt, also das Hauptverfahren eröffnet, werden ein oder mehrere Termine anberaumt. 
Ein guter Strafverteidiger wird die Akte durcharbeiten, die Hauptverhandlung aktiv mitgestalten und Sie durchgehend über Ihre Chancen und Möglichkeiten beraten und aufklären.

  • Ablauf einer Hauptverhandlung – kurz und verständlich:
  • Aufruf der Sache
  • Vernehmung des Angeklagten zur Person
  • Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt
  • Vernehmung des Angeklagten zur Sache
  • Beweisaufnahme (Zeugenvernehmung, Inaugenscheinnahme,…)
  • Schlussvorträge: Die Staatsanwaltschaft hält Ihren Schlussvortrag. In der Regel beantragt sie eine Strafe. Anschließend folgt das Plädoyer der Verteidigung. Der Angeklagte erhält das letzte Wort, § 258 II StPO. 
  • Anschließend zieht sich das Gericht zur geheimen Beratung zurück
  • Urteilsverkündung
  • Berufung im Strafrecht
  • Jedes Urteil eines Amtsgerichts ist grundsätzlich mit dem Rechtsmittel der Berufung anfechtbar, § 312 StPO.
  • Oft gibt es gute Gründe, Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil einzulegen. Zum Einen ist es möglich, dass sich neue Beweise finden, die zur Entlastung beitragen. Zum Anderen ist der Verurteilte mit der Auswertung der Beweise seitens des Gerichts oder mit der Art und Höhe der Strafe nicht zufrieden.

Das Verschlechterungsverbot

Gemäß § 331 Abs. 1 StPO gilt das sogenannte Verschlechterungsverbot. Sofern der Angeklagte Berufung eingelegt hat, darf das Urteil danach grundsätzlich nicht zu seinem Nachteil geändert werden.
Achtung: Das Rechtsmittel der Berufung kann auch durch die Staatsanwaltschaft eingelegt werden. Sollte dies der Fall sein, (z.B. weil sie das Urteil für den Angeklagten zu milde hält), ist eine Verschlechterung möglich!

Frist für die Einlegung der Berufung

Die Frist zur Einlegung der Berufung beträgt eine Woche. Die Frist beginnt bereits ab der Urteilsverkündung, also in der Regel dem letzten Tag der Hauptverhandlung. Sollten Sie gegen ein erstinstanzliches Urteil Berufung einlegen wollen, ist Eile geboten.
Kontaktieren Sie dann sofort einen Strafverteidiger!

Berufung – letzte Chance

Die Berufung ist mitunter die letzte Chance! Nach Einlegung der Berufung erfolgt die Berufungshauptverhandlung am Landgericht. Sofern Sie vom Landgericht wieder verurteilt werden, steht Ihnen das Rechtsmittel der Berufung nicht mehr zur Verfügung! Es kann dann nur noch Revision eingelegt werden.

Sprungrevision – Alternative zur Berufung
Gegen ein amtsgerichtliches Urteil kann auch Revision eingelegt werden, die sogenannte Sprungrevision. Dieses Rechtsmittel ist ratsam, wenn das Urteil offensichtliche Rechtsfehler erhält. Im Erfolgsfalle wird dann eine neue Verhandlung am Amtsgericht stattfinden. Bei erneuter Verurteilung durch das Amtsgericht steht dann auch „im zweiten Anlauf“ erneut das Rechtsmittel der Berufung zur Verfügung.

Revision
Im Gegensatz zum Revisionsverfahren handelt es sich bei dem Berufungsverfahren um eine sogenannte Tatsacheninstanz. Das bedeutet, dass hier neue Tatsachen vorgebracht werden können (z.B. ein Zeuge ist beim letzten Mal nicht gehört worden). Im Berufungsverfahren findet eine komplett neue Beweisaufnahme statt. Das Verfahren geht sozusagen „einmal von vorne wieder los“.

All dies ist im Revisionsverfahren nicht mehr möglich. Hier kann das Urteil nur noch in rechtlicher, nicht aber in tatsächlicher Hinsicht überprüft werden. Neue Tatsachen spielen hier also überhaupt keine Rolle. Sollten Sie z.B. mit Ihrem bisherigen Verteidiger in erster Instanz unzufrieden gewesen sein, ist die Einlegung der Berufung also der beste Zeitpunkt, den Anwalt zu wechseln.

Kommt nun endlich die Änderung der THC-Grenzwerte?

Die Legalisierung von Cannabis steht unmittelbar bevor. Warum sich im Umgang mit Cannabis im Straßenverkehrsrecht dringend etwas ändern muss:

Wie es derzeit zahlreichen deutschen Cannabis-Konsumenten geht

Neulich einen Feierabend-Joint geraucht. Wer dann viele Tage oder manchmal sogar auch Wochen später in eine Polizeikontrolle gerät, hat oft sein böses Erwachen: Denn trotz unberauschtem Zustand kann plötzlich der Führerschein entzogen werden. Oftmals müssen Betroffene dann eine kostspielige Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU, auch „Idiotentest“ genannt) ablegen, um wieder fahren zu können.

Der aktuelle Grenzwert und seine Folgen

Cannabis enthält den psychoaktiven Stoff Tetrahydrocannabinol – kurz THC. Und genau um diesen Stoff geht es bei den sogenannten Grenzwerten. Betroffene haben bereits ab einer Nachweisbarkeit des Grenzwertes von 1,0 Nanogramm (ng) THC pro ml Blutserum mit erheblichen Folgen zu rechnen:

So erwartet sie gemäß § 24a StVG (Straßenverkehrsgesetz) ein hohes Bußgeld sowie ein Fahrverbot inklusive Punkte in Flensburg. Auch die Entziehung der Fahrerlaubnis kann die Folge sein. Insbesondere für Personen, die beruflich auf ihren Führerschein angewiesen sind, ist eine solche Folge existenzbedrohend.

Eines vorweg: Natürlich haben Personen, die berauscht sind, nichts im Straßenverkehr zu suchen. Denn in einem solchen Zustand stellen sie ein erhebliches Risiko für den Straßenverkehr dar. Der momentane THC-Grenzwert ist jedoch so niedrig angesetzt, dass Autofahrern fatale Strafen drohen, obwohl der Cannabis-Konsum bereits solange zurückliegt, dass überhaupt kein Rauschzustand mehr vorliegen kann.

Ein Vergleich mit der Volksdroge Alkohol zeigt die Absurdität des aktuellen THC-Grenzwertes: Alkohol gilt bekanntlich als die tödlichste und legalste Droge. So verstirbt statistisch weltweit alle zwölf Sekunden ein Mensch an den Folgen von Alkoholkonsum, in Deutschland sind es allein 20.000 Tote pro Jahr. Aber Niemand würde einer Person den Führerschein entziehen, die 1-2 Biere konsumiert hat und sich einige Tage später im absolut nüchternen Zustand hinter das Steuer setzt.

Die Anhebung des Grenzwertes in der Diskussion

Bislang drehte sich trotz Kritik von Verkehrsrechtlichern und Rechtsmedizinern alles nur um die Legalisierung des Besitzes von Cannabis. Die Situation rund um den Straßenverkehr wurde dabei stets ausgeblendet. Hier sollte sich nichts ändern.

Nun zeigt aber offensichtlich der starke Gegenwind aus den Fachkreisen Wirkung. Denn das zuständige Verkehrsministerium (BMDV) unter Leitung von Verkehrsminister Volker Wissing plant die THC-Grenzwerte zeitnah zu überprüfen und möchte eine Korrektur nach oben vornehmen. Konkret steht eine Anhebung auf 3,5 ng/ml im Raum.

Ob Cannabis-Konsumenten also endlich aufatmen können, bleibt abzuwarten. Es ist bislang noch ungewiss. ob und welche konkrete Anpassung in Zukunft vorgenommen werden soll. Es ist aber zumindest zu hoffen, dass durch die geplante Änderung der jetzige Zustand endlich beseitigt wird.

Gegen Sie läuft ein strafrechtliches Verfahren im Zusammenhang mit Cannabis oder anderen Betäubungsmitteln?
Zögern Sie nicht und kommen Sie auf mich zu. Als Fachanwältin für Strafrecht stehe ich Ihnen mit jahrelanger Expertise mit Rat und Tat zur Seite. Vereinbaren Sie gerne online oder telefonisch einen Termin.