Als erfahrener Strafverteidiger unterstütze ich Sie, wenn der Verdacht der Volksverhetzung nach § 130 StGB im Raum steht. Diese Vorschrift zählt zu den besonders sensiblen Bereichen des Strafrechts. Betroffene sehen sich nicht nur strafrechtlichen Konsequenzen, sondern auch öffentlichem Druck und gesellschaftlicher Stigmatisierung ausgesetzt. Eine rechtzeitige und professionelle Verteidigung ist daher entscheidend.

Was ist Volksverhetzung gemäß § 130 StGB?

Der Tatbestand der Volksverhetzung schützt den gesellschaftlichen Frieden und die Menschenwürde. Er stellt das gezielte Aufstacheln zum Hass gegen bestimmte Bevölkerungsgruppen oder das Aufrufen zu Gewalt unter Strafe. Die Taten können durch Worte, Schriften oder über digitale Medien erfolgen. Besonders Online-Veröffentlichungen stehen zunehmend im Fokus der Strafverfolgung.

Strafbare Handlungen laut § 130 StGB sind z. B.:

  • Hassaufrufe gegen ethnische, nationale, religiöse oder rassische Gruppen
  • Verherrlichung oder Verharmlosung nationalsozialistischer Verbrechen
  • Verbreitung volksverhetzender Inhalte im Internet

Die Strafen reichen von Geldstrafen bis zu Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren.

Warum ist ein spezialisierter Anwalt bei Volksverhetzung unerlässlich?

Ein Vorwurf nach § 130 StGB hat oft gravierende Auswirkungen – beruflich, persönlich und öffentlich. Umso wichtiger ist eine fundierte Verteidigung. Als Strafverteidiger analysiere ich die Beweislage, prüfe die Zulässigkeit der Ermittlungen und entwickle eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie – abgestimmt auf Ihren konkreten Fall.

Typische Verteidigungsansätze:

  • Tatbestandsprüfung: Fällt die Aussage überhaupt unter Volksverhetzung oder ist sie durch Meinungsfreiheit gedeckt?
  • Subjektiver Vorsatz: Lag eine bewusste Absicht vor oder war es eine missverständliche Formulierung?
  • Beweisanalyse: Sind die vorliegenden Beweise belastbar oder bestehen Zweifel an ihrer Aussagekraft?

Fazit: Sichern Sie sich rechtzeitig anwaltliche Unterstützung

Wenn Sie mit dem Vorwurf der Volksverhetzung gemäß § 130 StGB konfrontiert sind, sollten Sie keine Zeit verlieren. Ich biete Ihnen eine diskrete, engagierte und individuell abgestimmte Verteidigung – mit dem Ziel, Ihre Rechte zu schützen und Ihre Position zu stärken.

Kontaktieren Sie mich für eine unverbindliche Erstberatung – Ihre Verteidigung beginnt jetzt.

Die Auslieferung in die Türkei zählt zu den rechtlich und politisch sensibelsten Verfahren im deutschen Auslieferungsrecht. Für Betroffene stellt sich schnell die Frage: Unter welchen Voraussetzungen liefert Deutschland überhaupt aus? Und welche Verteidigungsstrategien bestehen? In diesem Beitrag erfahren Sie, wie ein Auslieferungsverfahren in die Türkei abläuft und wie Sie sich bestmöglich verteidigen können.

Auslieferung Türkei – Wann ist sie möglich?

Deutschland liefert Personen nur dann an die Türkei aus, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Nicht jede Anfrage aus der Türkei führt zu einer Auslieferung. Eine Auslieferung scheidet insbesondere aus, wenn:

  • die Tat in Deutschland nicht strafbar ist (Grundsatz der beiderseitigen Strafbarkeit),
  • politische Verfolgung droht,
  • Folter oder menschenrechtswidrige Haftbedingungen in türkischen Gefängnissen zu erwarten sind,
  • eine Doppelbestrafung (ne bis in idem) vorliegt, also bereits ein Urteil in Deutschland oder einem EU-Staat existiert.

Ablauf des Auslieferungsverfahrens in die Türkei

Schritt 1: Internationaler Haftbefehl und erste Festnahme

Die Türkei leitet meist über eine Interpol Red Notice oder ein bilaterales Rechtshilfeersuchen die Fahndung ein. Wird die betroffene Person in Deutschland angetroffen, erfolgt die Festnahme durch die Polizei.

Schritt 2: Prüfung durch die Generalstaatsanwaltschaft im Auslieferungsverfahren Türkei

Die zuständige Generalstaatsanwaltschaft prüft anschließend, ob die rechtlichen Voraussetzungen für eine Auslieferung in die Türkei vorliegen.

Schritt 3: Entscheidung über die Auslieferung durch das Oberlandesgericht

Sofern die Generalstaatsanwaltschaft die Auslieferung befürwortet, entscheidet das Oberlandesgericht (OLG) über die Zulässigkeit der Überstellung.

Schritt 4: Endgültige Entscheidung zur Auslieferung Türkei durch das Justizministerium

Selbst wenn das OLG die Auslieferung für zulässig erklärt, kann das Justizministerium Hamburg (bzw. das jeweils zuständige Landesjustizministerium) die Auslieferung aus politischen oder humanitären Gründen ablehnen.

Rechtsmittel gegen eine drohende Auslieferung

Gegen eine drohende Auslieferung Türkei können Betroffene verschiedene Rechtsmittel einsetzen:

  • Beschwerde zum Bundesverfassungsgericht
  • Beschwerde zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR)
  • Rüge von Menschenrechtsverletzungen in der Türkei (Folter, politische Haft, faire Verfahrensgarantien)
  • Berufung auf ne bis in idem (Schutz vor Doppelbestrafung)

Wie lange dauert eine Auslieferung in die Türkei?

Die Dauer eines Auslieferungsverfahrens hängt vom konkreten Fall ab:

  • Ohne Rechtsmittel: meist 3 bis 6 Monate
  • Mit Rechtsmitteln: oft 6 bis 18 Monate oder länger

In Fällen der Auslieferungshaft drängen die Behörden auf Beschleunigung, dennoch lässt sich das Verfahren durch gut begründete Anträge oft verzögern.

Verteidigungsstrategien im Auslieferungsverfahren Türkei

Eine drohende Auslieferung in die Türkei verlangt eine gezielte Verteidigungsstrategie. Folgende Maßnahmen sind in der Praxis besonders wirksam:

  • Frühzeitige Beauftragung einer erfahrenen Strafverteidigerin mit Auslieferungsexpertise
  • Prüfung, ob bereits in Deutschland oder einem EU-Staat über die Tat entschieden wurde
  • Dokumentation drohender Menschenrechtsverletzungen in der Türkei
  • Einlegung nationaler und internationaler Rechtsmittel

Ihre Anwältin für Auslieferung Türkei – So hilft Kanzlei Taher

Strafverteidigerin Ariana Taher verfügt über mehr als 14 Jahre Erfahrung im Auslieferungs- und internationalen Strafrecht. Unsere Kanzlei kämpft engagiert gegen unrechtmäßige Auslieferungen und berät Sie umfassend zu allen Verteidigungsmöglichkeiten. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung und Diskretion.

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Weitere Informationen zur Auslieferung im Strafrecht finden Sie auf unserer Themenseite.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat ein viel beachtetes Urteil aufgehoben: Ein ehemaliger Lübecker Staatsanwalt wurde wegen Vergewaltigung und schwerem sexuellen Missbrauch verurteilt, doch der BGH verlangt eine neue Verhandlung. Im Mittelpunkt steht die seltene Schlafstörung Sexsomnia – und damit die Frage, wie Schuldfähigkeit im Schlaf juristisch zu bewerten ist.

Sexsomnia als Verteidigungsstrategie im Strafrecht

Das Landgericht Lübeck hatte den Angeklagten Anfang 2024 zu sieben Jahren Haft verurteilt. Laut Anklage missbrauchte er 2021 seinen 13-jährigen Sohn. Der Mann erklärte, er habe unter Sexsomnia gelitten – einer seltenen Schlafstörung, bei der Betroffene im Schlaf sexuelle Handlungen ausführen, ohne es zu merken. Er betonte, dass ihm die Tat nicht bewusst gewesen sei.

BGH kritisiert Lücken in der Beweiswürdigung

Der BGH bemängelte insbesondere die Bewertung einer Schlüsselaussage. Die damalige Partnerin des Angeklagten, ebenfalls Juristin, schilderte, dass er auch bei ihr im Schlaf sexuelle Handlungen vorgenommen habe. Diese Aussage stütze die These einer eingeschränkten Schuldfähigkeit. Laut BGH habe das Landgericht die Aussage dieser Zeugin nicht sorgfältig genug geprüft.

Neue Verhandlung in Lübeck: Schuldfähigkeit im Fokus

Das Verfahren geht zurück an das Landgericht Lübeck. Dort muss das Gericht neu bewerten, ob die Sexsomnia die Schuldfähigkeit zum Tatzeitpunkt ausschloss. Die Aussage der Zeugin rückt dabei in den Mittelpunkt. Juristen und Strafverteidiger beobachten den Fall aufmerksam.

Sexsomnia im Strafrecht: Medizin trifft Justiz

Fälle wie dieser zeigen, wie komplex die Schnittstelle zwischen Medizin und Strafrecht sein kann. Wer im Zustand der Bewusstlosigkeit handelt, kann laut § 20 StGB schuldunfähig sein. Doch ob und wie Sexsomnia im Strafrecht zu berücksichtigen ist, bleibt eine juristische Herausforderung.

Fazit: Neue Maßstäbe für die Bewertung von Schuldfähigkeit

Der BGH macht deutlich: Auch seltene medizinische Zustände wie Sexsomnia verdienen eine gründliche Prüfung im Strafprozess. Strafverteidiger sollten medizinische Gutachten ernst nehmen und frühzeitig in die Verteidigungsstrategie einbeziehen. Die Neuverhandlung wird zeigen, wie deutsche Gerichte künftig mit Sexsomnia im Strafrecht umgehen.

Jetzt Kontakt aufnehmen – wir beraten Sie zur Strafverteidigung bei medizinischen Ausnahmezuständen

Eine Anzeige wegen Beleidigung kann schneller im Briefkasten landen, als man denkt – ob im privaten Streit, im Straßenverkehr oder im Internet. Auch üble Nachrede und Verleumdung gehören zu den häufigsten Gründen für Strafanzeigen in Deutschland. Wer andere Personen herabwürdigt, falsche Tatsachen behauptet oder gezielt Lügen verbreitet, riskiert eine Strafverfolgung. Doch was ist wirklich strafbar? Welche Strafen drohen? Und welche Verteidigungsstrategien gibt es?

Anzeige wegen Beleidigung – Was ist eine Beleidigung nach § 185 StGB?

Eine Beleidigung liegt vor, wenn jemand die Ehre einer anderen Person verletzt – sei es durch Worte, Gesten oder schriftliche Aussagen. Beispiele sind:

  • Beschimpfungen wie „Idiot“ oder „Dummkopf“
  • Beleidigende Gesten wie der ausgestreckte Mittelfinger
  • Diffamierende Kommentare in sozialen Netzwerken
  • Herabwürdigende Aussagen im Straßenverkehr („Blindgänger“)

Die Strafe für eine Beleidigung kann eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr betragen. Bei öffentlicher Demütigung sind bis zu zwei Jahre Haft möglich.

Üble Nachrede und Verleumdung – die Unterschiede

Üble Nachrede (§ 186 StGB) bedeutet, über jemanden ehrenrührige Behauptungen aufzustellen, ohne deren Wahrheit beweisen zu können. Beispiele:

  • „Der Kollege ist ein Betrüger“ – ohne Nachweis
  • „Sie hat ihr Examen gekauft“ – ohne Beweise

Verleumdung (§ 187 StGB) geht einen Schritt weiter: Hier wird bewusst eine Lüge verbreitet, um dem anderen zu schaden. Etwa:

  • „Mein Konkurrent verkauft Fälschungen“, obwohl das nicht stimmt

Für üble Nachrede drohen Geldstrafen oder Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr. Bei öffentlicher Verbreitung sind bis zu zwei Jahre möglich. Verleumdung kann mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden, wenn sie öffentlich erfolgt.

Digitale Gefahren: Beleidigung und Verleumdung im Internet

Im Internet verbreiten sich Beleidigungen und Verleumdungen schnell – oft anonym. Dazu gehören:

  • Hasskommentare in sozialen Medien
  • Falsche Google-Bewertungen
  • Cybermobbing in Foren und WhatsApp-Gruppen

Einmal gepostete Inhalte bleiben oft lange sichtbar und führen schnell zu strafrechtlichen Konsequenzen.

Was tun bei einer Anzeige wegen Beleidigung?

Wer eine Anzeige wegen Beleidigung, übler Nachrede oder Verleumdung erhält, sollte keine übereilten Aussagen machen. Unsere erfahrenen Strafverteidiger prüfen Ihren Fall gründlich und erarbeiten eine individuelle Strategie. Möglichkeiten sind:

  • Nachweis, dass es sich um eine Meinungsäußerung handelt
  • Wahrheitsbeweis bei Tatsachenbehauptungen
  • Antrag auf Verfahrenseinstellung

Fazit: Eine Anzeige wegen Beleidigung ist ernst zu nehmen. Unsere Kanzlei verteidigt Sie diskret und professionell.

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Eine Anklage wegen Steuerhinterziehung ist kein Kavaliersdelikt. Steuerhinterziehung zählt zu den häufigsten Wirtschaftsdelikten in Deutschland und wird nach § 370 der Abgabenordnung (AO) bestraft. Doch nicht jede fehlerhafte Steuererklärung ist automatisch strafbar. Wenn Ihnen eine Vorladung vom Finanzamt, eine Maßnahme der Steuerfahndung oder eine Anklage wegen Steuerhinterziehung droht, ist schnelles, aber überlegtes Handeln gefragt. Unsere erfahrenen Strafverteidiger stehen Ihnen diskret und kompetent zur Seite.

Was gilt als Steuerhinterziehung?

Laut § 370 AO macht sich strafbar, wer dem Finanzamt Steuern verkürzt oder falsche Angaben macht, um Steuervorteile zu erlangen. Typische Fälle einer Steuerhinterziehung sind unter anderem:

  • Nicht deklarierte Einkünfte, z. B. Schwarzgeld oder unversteuerte Nebeneinnahmen
  • Unrichtige Steuererklärungen durch manipulierte Buchführung oder falsche Angaben
  • Nicht abgeführte Umsatzsteuer, besonders im E-Commerce oder bei Scheinfirmen
  • Verstöße gegen die Pflicht zur Steueranmeldung, etwa verspätete oder unterlassene Meldungen
  • Cum-Ex- oder Cum-Cum-Geschäfte zur Steuervermeidung durch komplexe Finanztransaktionen

Strafen und Konsequenzen bei Steuerhinterziehung

Die Höhe der Strafen bei einer Anklage wegen Steuerhinterziehung richtet sich nach dem hinterzogenen Betrag:

Hinterziehungsbetrag Strafe
Bis 50.000 € Geldstrafe möglich
50.000 € – 100.000 € Hohe Geldstrafe, in Einzelfällen Freiheitsstrafe
Über 100.000 € Freiheitsstrafe möglich (Bewährung denkbar)
Über 1.000.000 € Freiheitsstrafe ohne Bewährung wahrscheinlich

Zusätzlich drohen hohe Nachzahlungen, Zinsen sowie ein Eintrag ins Strafregister. Besonders gravierend: Das Finanzamt kann eine Vermögensabschöpfung anordnen oder Bankkonten einfrieren.

Steuerfahndung, Vorladung, Hausdurchsuchung – was tun?

Wenn gegen Sie ein Ermittlungsverfahren läuft oder Sie eine Vorladung wegen Steuerhinterziehung erhalten haben, beachten Sie diese Grundregeln:

  • Keine Aussagen ohne Anwalt! Selbst vermeintlich harmlose Angaben können Ihre Lage verschärfen.
  • Akteneinsicht beantragen: Erst nach vollständiger Akteneinsicht lässt sich eine fundierte Verteidigungsstrategie entwickeln.
  • Hausdurchsuchung? Bleiben Sie ruhig! Fordern Sie ein Durchsuchungsprotokoll und rufen Sie sofort Ihren Strafverteidiger an.

Verteidigungsstrategien bei einer Anklage wegen Steuerhinterziehung

Unsere Kanzlei bietet Ihnen individuelle Verteidigungsstrategien, um die bestmöglichen Ergebnisse zu erzielen:

  1. Anfechtung der Steuerforderung: Viele Verfahren beruhen auf Schätzungen oder fehlerhaften Berechnungen der Finanzbehörden. Eine genaue Prüfung kann den Vorwurf widerlegen oder die Forderung reduzieren.
  2. Nachweis von Irrtum oder Fahrlässigkeit: Wer glaubhaft erklären kann, dass es sich um ein Versehen handelt, kann auf eine milde Strafe oder die Einstellung des Verfahrens hoffen.
  3. Selbstanzeige als letzter Ausweg: Ist die Tat noch nicht entdeckt, ermöglicht eine wirksame Selbstanzeige nach § 371 AO eine strafbefreiende Lösung. Die Selbstanzeige muss allerdings fehlerfrei und vollständig erfolgen.

Fazit: Professionelle Hilfe bei Anklage wegen Steuerhinterziehung

Eine Anklage wegen Steuerhinterziehung kann drastische Folgen haben. Doch mit der richtigen Verteidigung lassen sich Strafen häufig mindern oder Verfahren sogar einstellen. Unsere erfahrenen Strafverteidiger sind spezialisiert auf Wirtschaftsstrafrecht und vertreten Sie engagiert und diskret.

Wenn Sie eine Vorladung, eine Anklage wegen Steuerhinterziehung oder eine Maßnahme der Steuerfahndung erhalten haben, zögern Sie nicht: Jetzt kostenlose Ersteinschätzung anfordern.

Eine Anklage wegen Geldwäsche kann schwerwiegende Konsequenzen haben. Wer sich diesem Vorwurf ausgesetzt sieht, muss schnell und strategisch handeln. Haben Sie eine Vorladung erhalten oder droht Ihnen ein Ermittlungsverfahren? Dann sollten Sie unverzüglich einen erfahrenen Strafverteidiger einschalten. Unsere Kanzlei bietet Ihnen professionelle, diskrete und konsequente Unterstützung in solchen Verfahren.

Geldwäsche-Anklage – was bedeutet das?

Eine strafrechtliche Verfolgung wegen Geldwäsche basiert auf dem Verdacht, dass Vermögenswerte aus illegalen Quellen stammen und verschleiert wurden. Die rechtliche Grundlage ist in § 261 StGB geregelt. Schon ein Verdacht kann zu Ermittlungsmaßnahmen führen, darunter Hausdurchsuchungen, Beschlagnahmen oder die Sperrung von Bankkonten. In solchen Fällen ist eine professionelle Verteidigung entscheidend.

Vorladung erhalten – wie verhalte ich mich richtig?

Wenn Sie eine Vorladung von der Polizei oder der Staatsanwaltschaft erhalten haben, sollten Sie sich bewusst machen, dass jede Aussage gegen Sie verwendet werden kann. Machen Sie daher keine unüberlegten Angaben, bevor Sie einen spezialisierten Strafverteidiger kontaktieren. Erst nach Einsicht in die Ermittlungsakte lässt sich eine geeignete Verteidigungsstrategie entwickeln.

Welche Strafen drohen bei einem Strafverfahren?

Eine Verurteilung kann zu hohen Strafen führen. Im schlimmsten Fall drohen Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren, in besonders schweren Fällen sogar bis zu zehn Jahren. Zusätzlich können Vermögenswerte beschlagnahmt und Bankkonten eingefroren werden. Ein Eintrag im Bundeszentralregister kann zudem berufliche Einschränkungen nach sich ziehen.

So verteidigen wir Sie im Geldwäsche-Strafrecht

Unsere erfahrenen Strafverteidiger analysieren die Vorwürfe sorgfältig und prüfen, ob Beweise tatsächlich ausreichen, um eine Verurteilung zu rechtfertigen. Ermittlungsfehler oder schwache Indizien können dazu führen, dass ein Verfahren eingestellt wird oder ein Freispruch möglich ist.

Was kostet ein Strafverteidiger in solchen Fällen?

Die Kosten für eine Verteidigung hängen von der Komplexität des Falls ab. Nach einer ersten kostenlosen Einschätzung erhalten Sie eine transparente Übersicht über alle Gebühren. In bestimmten Fällen sind flexible Zahlungsmodelle möglich.

Jetzt handeln – Ihre Verteidigung beginnt hier!

Wenn Ihnen eine Geldwäsche-Anklage oder ein Ermittlungsverfahren droht, sollten Sie sofort handeln. Unsere Kanzlei bietet Ihnen diskrete und engagierte Unterstützung. Je früher Sie professionelle Hilfe in Anspruch nehmen, desto besser können wir Ihre Verteidigung aufbauen.

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Anzeige Nötigung oder Erpressung: So handeln Sie richtig bei einer Vorladung!

Sie haben eine Anzeige wegen Nötigung oder Anzeige wegen Erpressung erhalten? Vielleicht liegt bereits eine Vorladung der Polizei in Ihrem Briefkasten? In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Konsequenzen drohen, welche rechtlichen Grundlagen gelten und was Sie unbedingt beachten sollten!

Was bedeutet eine Anzeige wegen Nötigung?

Die Anzeige Nötigung bezieht sich auf den Straftatbestand der Nötigung nach § 240 StGB. Wer einen anderen mit Gewalt oder Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung zwingt, macht sich strafbar.

Typische Situationen für eine Anzeige Nötigung:

  • Ein Vermieter zwingt den Mieter mit Gewaltandrohung, die Wohnung zu verlassen.
  • Ein Autofahrer blockiert absichtlich einen anderen Verkehrsteilnehmer.
  • Ein Arbeitgeber droht einem Mitarbeiter mit Kündigung, um ihn zu einer unzumutbaren Aufgabe zu drängen.

Wenn Ihnen eine Vorladung wegen Nötigung zugestellt wird, sollten Sie die Situation keinesfalls unterschätzen.

Anzeige Erpressung: Wann wird es ernst?

Eine Anzeige wegen Erpressung bezieht sich auf § 253 StGB. Hierbei geht es um das Erzwingen eines Vermögensvorteils durch Drohung oder Gewalt. Besonders heikel: Oft überschneiden sich die Straftatbestände von Nötigung und Erpressung.

Beispiele für eine Anzeige Erpressung:

  • Eine Person droht mit der Veröffentlichung privater Fotos, wenn kein Geld gezahlt wird.
  • Ein Geschäftspartner verlangt Zahlungen unter Androhung geschäftsschädigender Äußerungen.

Eine Vorladung wegen Erpressung führt oft zu einer intensiven strafrechtlichen Überprüfung. Hier sollten Sie sich unbedingt frühzeitig rechtlich beraten lassen.

Vorladung erhalten: So verhalten Sie sich richtig!

Ob Anzeige Nötigung oder Anzeige Erpressung: Die Vorladung bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft bedeutet, dass gegen Sie ein Ermittlungsverfahren läuft. Folgende Schritte sind ratsam:

  • Machen Sie keine Angaben zur Sache ohne einen Strafverteidiger!
  • Nehmen Sie die Vorladung ernst, aber lassen Sie sich nicht einschüchtern.
  • Kontaktieren Sie umgehend einen spezialisierten Anwalt für Strafrecht.

Mehr Infos zum Verhalten bei einer polizeilichen Vorladung finden Sie hier.

Welche Strafen drohen bei Nötigung und Erpressung?

  • Nötigung (§ 240 StGB): Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.
  • Erpressung (§ 253 StGB): Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren, in schweren Fällen bis zu zehn Jahren.

Eine Anzeige Erpressung kann bei schwerwiegenden Fällen sehr hohe Strafen nach sich ziehen.

Unterschied zwischen Anzeige Nötigung und Anzeige Erpressung

Bei der Anzeige Nötigung steht die Anwendung oder Androhung von Zwang im Fokus, um eine Person zu einer Handlung zu bewegen. Die Anzeige Erpressung betrifft zusätzlich die Bereicherung auf Kosten des Opfers. Beide Delikte werden streng geahndet.

Wie läuft das Ermittlungsverfahren ab?

Nach einer Anzeige wegen Nötigung oder Anzeige wegen Erpressung leitet die Polizei ein Ermittlungsverfahren ein. Im Rahmen dieses Verfahrens erhalten Sie oft eine Vorladung, bei der Sie als Beschuldigter Stellung nehmen sollen.

Was tun, wenn Sie unschuldig angezeigt wurden?

Falsche Beschuldigungen sind keine Seltenheit. Wenn Sie unschuldig eine Anzeige Nötigung oder Anzeige Erpressung erhalten haben:

  • Sammeln Sie Beweise, die Ihre Unschuld belegen.
  • Gehen Sie nicht ohne Anwalt zur Vorladung.
  • Wahren Sie Ruhe und lassen Sie sich nicht unter Druck setzen.

Fazit: Anzeige Nötigung und Anzeige Erpressung – handeln Sie besonnen!

Ob Anzeige Nötigung oder Anzeige Erpressung: Beide Straftatbestände sind ernst zu nehmen. Ignorieren Sie keine Vorladung! Nur mit professioneller Rechtsberatung schützen Sie Ihre Rechte und verhindern mögliche Fehlentscheidungen im Verfahren.

Bei Fragen oder Unsicherheiten steht Ihnen unsere Kanzlei jederzeit zur Verfügung!

Was ist Steuerhinterziehung durch Umsatzsteuervoranmeldung?

Steuerhinterziehung durch Umsatzsteuervoranmeldung geschieht oft unbewusst oder fahrlässig. Als Strafrechtskanzlei in Hamburg erleben wir regelmäßig, dass Unternehmer, Selbstständige und Freiberufler in Konflikt mit dem Steuerstrafrecht geraten, weil sie falsche Angaben machen oder die Voranmeldungen versäumen. Häufig erkennen Betroffene erst dann die Schwere der Situation, wenn das Finanzamt oder die Steuerfahndung bereits ermittelt.

Warum die korrekte Umsatzsteuervoranmeldung Steuerhinterziehung verhindert

Unternehmer und Selbstständige müssen in Deutschland regelmäßig ihre Umsatzsteuer melden und abführen – monatlich oder vierteljährlich. Die rechtzeitige und korrekte Abgabe verhindert, dass Fehler entstehen, die als Steuerhinterziehung bewertet werden könnten.

Typische Fehler bei der Umsatzsteuervoranmeldung, die zur Steuerhinterziehung führen:

  • Fehlende oder verspätete Abgabe der Voranmeldung
  • Bewusste oder versehentliche Falschangaben zur Steuerhöhe
  • Nichtabführung der angemeldeten Umsatzsteuer
  • Fehlende Rücklagen für Umsatzsteuerzahlungen

Strafrechtliche Konsequenzen bei Steuerhinterziehung durch Umsatzsteuerbetrug

Erkennt das Finanzamt Unregelmäßigkeiten in der Umsatzsteuer, folgen häufig Ermittlungen durch die Steuerfahndung oder das Hauptzollamt. Je nach Schwere des Falls drohen empfindliche Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren (§ 370 AO). In besonders schweren Fällen können Strafen von bis zu zehn Jahren verhängt werden.

Diese Faktoren verschärfen die Strafen bei Steuerhinterziehung:

  • Hohe Summen hinterzogener Umsatzsteuer
  • Wiederholte Verstöße bei der Voranmeldung
  • Täuschung der Steuerbehörden mit falschen Dokumenten

Steuerhinterziehung vermeiden – so schützen Sie sich

  • Korrekte und fristgerechte Umsatzsteuervoranmeldung einreichen
  • Professionelle Steuerberatung zur Fehlervermeidung
  • Transparenz gegenüber dem Finanzamt bei Zahlungsproblemen
  • Rechtzeitige Selbstanzeige bei entdeckten Steuerfehlern

Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung durch Umsatzsteuervoranmeldung – eine Lösung?

Eine vollständige, korrekte Selbstanzeige kann strafbefreiend wirken, wenn Sie alle nicht gemeldeten Einkünfte vollständig nachmelden und die fälligen Steuern umgehend zahlen. Wichtig ist hierbei, dass die Selbstanzeige fachgerecht eingereicht wird. Als erfahrene Strafverteidiger im Steuerstrafrecht unterstützen wir Sie dabei kompetent und diskret.

Fazit: Hilfe bei Steuerhinterziehung durch versäumte Umsatzsteuervoranmeldungen

Sollten Sie bereits Schwierigkeiten mit dem Finanzamt haben oder ein Ermittlungsverfahren wegen Steuerhinterziehung droht, kontaktieren Sie uns für eine diskrete Erstberatung durch die Kanzlei Taher in Hamburg. Wir unterstützen Sie bei der Klärung Ihrer Situation, beraten Sie diskret und vertreten Sie professionell.

In unserer Kanzlei Taher, Ihrer spezialisierten Strafrechtskanzlei für Selbstanzeige Steuerhinterziehung, vertreten wir zahlreiche Mandanten, die mit einem Steuerstrafverfahren konfrontiert sind. Ein besonders häufiges Problem, das zu Ermittlungen und Anklagen im Bereich des Steuerstrafrechts führt, ist die fehlerhafte oder unvollständige Steuererklärung.

Wann liegt eine Steuerhinterziehung vor?

Gemäß § 370 Abgabenordnung (AO) begeht Steuerhinterziehung, wer gegenüber den Finanzbehörden unrichtige oder unvollständige Angaben macht oder steuerlich erhebliche Tatsachen verschweigt, wodurch Steuern verkürzt werden oder unrechtmäßig Steuervorteile erlangt werden. Dies kann bewusst oder auch aufgrund von Fahrlässigkeit geschehen, wobei Letzteres in der Regel nur als leichtfertige Steuerverkürzung geahndet wird.

Häufige Fehler in der Steuererklärung

Viele Mandanten machen sich oft gar nicht bewusst, dass sie durch scheinbar harmlose Fehler in ihrer Steuererklärung eine Steuerstraftat begehen können. Besonders typische Fälle sind:

  • Nicht deklarierte Nebeneinkünfte: Viele Steuerpflichtige vergessen, Einkünfte aus Vermietung, Kapitalerträge oder aus selbständiger Tätigkeit korrekt anzugeben.
  • Fehlende oder falsche Angaben bei Betriebsprüfungen: Unternehmer und Freiberufler sind häufig von Steuerstrafverfahren betroffen, wenn Betriebsprüfungen Unregelmäßigkeiten aufdecken.
  • Nicht oder falsch geltend gemachte Betriebsausgaben: Hierunter fallen z. B. private Kosten, die unzulässigerweise als Betriebsausgaben angesetzt werden.
  • Steuerhinterziehung durch Scheinrechnungen: Die Nutzung von Fake-Rechnungen, um Vorsteuererstattungen oder unrechtmäßige Betriebsausgaben zu erlangen, kann schnell zu strafrechtlichen Konsequenzen führen.

Folgen einer Steuerhinterziehung in Hamburg

Das Finanzamt Hamburg geht entschlossen gegen Steuerhinterziehung vor. Je nach Schwere des Falls drohen:

  • Geldstrafen oder
  • Freiheitsstrafen bis zu 5 Jahren (in schweren Fällen bis zu 10 Jahren),
  • Steuernachzahlungen inklusive Zinsen,
  • Zusätzliche Strafzuschläge und erhebliche finanzielle Belastungen.

Insbesondere Unternehmer und Selbstständige sollten sich der Risiken bewusst sein, da bei einer Steuerprüfung schnell Verdachtsmomente entstehen können.

Wie kann eine Selbstanzeige helfen?

Falls bereits Fehler in der Steuererklärung unterlaufen sind, kann eine strafbefreiende Selbstanzeige nach § 371 AO eine sinnvolle Lösung sein. Eine solche muss jedoch vollständig, rechtzeitig und korrekt erfolgen. Unsere Kanzlei in Hamburg unterstützt Mandanten dabei, eine wirksame Selbstanzeige zu erstellen und so eine strafrechtliche Verfolgung zu vermeiden.

Ihr Ansprechpartner für Steuerstrafrecht in Hamburg

Unsere erfahrenen Strafverteidiger stehen Ihnen zur Seite, wenn Sie eine Selbstanzeige Steuerhinterziehung Hamburg in Betracht ziehen. Wir unterstützen Sie dabei, alle gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen, um eine strafbefreiende Wirkung zu erzielen.

Kontaktieren Sie uns noch heute für eine Erstberatung!

Die Revision im Strafrecht ist ein bedeutendes Rechtsmittel, mit dem Sie gerichtliche Urteile durch ein höheres Gericht auf Rechtsfehler prüfen lassen können. Im Gegensatz zur Berufung geht es hier nicht um eine neue Tatsachenbewertung, sondern ausschließlich um die rechtliche Richtigkeit des Urteils. Deshalb ist eine fundierte Prüfung durch einen erfahrenen Strafverteidiger unerlässlich.

Was bedeutet Revision im Strafverfahren genau?

Die Revision dient dazu, ein Urteil daraufhin zu überprüfen, ob das Gericht die Gesetze korrekt angewendet hat. Dabei wird das Urteil nicht inhaltlich hinterfragt – es geht rein um rechtliche Aspekte. Zuständig ist entweder das Oberlandesgericht oder der Bundesgerichtshof, abhängig von der Instanz. Weil das Revisionsgericht keine Beweise neu bewertet, kommt es auf eine überzeugende rechtliche Argumentation an.

Wann ist eine Revision im Strafrecht möglich?

Damit Sie Revision einlegen können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Das Urteil stammt vom Amts- oder Landgericht.
  • Die Revision muss binnen einer Woche nach Verkündung eingelegt werden.
  • Innerhalb eines Monats ist eine schriftliche Begründung nötig.
  • Die Begründung muss konkrete Rechtsfehler enthalten – rein sachliche Kritik reicht nicht aus.

Der Ablauf eines Revisionsverfahrens

Das Verfahren beginnt mit der Einlegung der Revision. Danach folgt die Begründung. In dieser Phase analysieren wir das Urteil und formulieren die rechtlichen Beanstandungen. Das Revisionsgericht prüft dann ausschließlich, ob das Urteil rechtsfehlerfrei ergangen ist. Stellt es einen Fehler fest, hebt es das Urteil auf und verweist den Fall zurück oder entscheidet selbst neu. Deshalb ist eine präzise und überzeugende Revisionsschrift entscheidend.

Typische Fehler, die eine Revision rechtfertigen können

Eine Revision bietet sich an, wenn z. B.:

  • Verfahrensrechte verletzt wurden (z. B. unzulässige Vernehmung ohne Anwalt)
  • Beweise falsch verwertet wurden (z. B. aus rechtswidrigen Durchsuchungen)
  • Das Gericht Strafnormen falsch angewendet hat

Warum anwaltliche Hilfe entscheidend ist

Die Revision ist kein einfaches Rechtsmittel. Denn sie setzt detaillierte Kenntnisse der Strafprozessordnung und der aktuellen Rechtsprechung voraus. Als erfahrene Strafverteidiger prüfen wir sorgfältig, ob eine Revision Aussicht auf Erfolg hat. Außerdem formulieren wir die Begründung rechtlich stichhaltig und vertreten Sie vor dem Revisionsgericht. So erhöhen wir Ihre Chancen auf ein faires Urteil erheblich.

Fazit: Revision im Strafrecht – Ihre Chance zur Korrektur

Ein fehlerhaftes Urteil muss nicht das letzte Wort sein. Die Revision kann die Tür für ein neues Verfahren öffnen – aber nur, wenn sie professionell vorbereitet wird. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung im Revisionsrecht. Wir stehen an Ihrer Seite, kämpfen für Ihre Rechte und begleiten Sie durch alle Verfahrensschritte.

Vereinbaren Sie jetzt eine unverbindliche Erstberatung zur Revision im Strafrecht.

Strafrecht Taher