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Ablauf eines Strafverfahrens – verständlich erklärt

Der Ablauf eines Strafverfahrens ist für Betroffene oft schwer durchschaubar. Umso wichtiger ist es, die einzelnen Schritte zu kennen. Dieser Beitrag zeigt Ihnen die wichtigsten Phasen – von der ersten Vorladung bis zur möglichen Revision. Wer frühzeitig handelt, kann gravierende Fehler vermeiden.

Phasen im Ablauf eines Strafverfahrens

  • Ermittlungsverfahren
  • Zwischenverfahren
  • Hauptverfahren
  • Berufung und Revision
  • Strafvollstreckungsverfahren

Das Ermittlungsverfahren – der erste Schritt

Das Strafverfahren beginnt mit dem Ermittlungsverfahren. Meist erfährt die Polizei durch eine Anzeige vom Verdacht einer Straftat. Ein sogenannter Anfangsverdacht nach § 152 II StPO liegt vor.

Wichtig: Die Polizei und Staatsanwaltschaft müssen auch entlastende Hinweise prüfen (§ 160 II StPO). In der Praxis zeigt sich jedoch oft ein einseitiges Vorgehen zugunsten belastender Indizien. Deshalb ist anwaltliche Unterstützung bereits in diesem Stadium entscheidend.

Als Beschuldigter erhalten Sie eine polizeiliche Vorladung. Folgen Sie dieser niemals ohne anwaltlichen Beistand. Ein unbedachtes Gespräch kann Ihre Situation erheblich verschlechtern!

Ein erfahrener Strafverteidiger beantragt Akteneinsicht und entwickelt auf dieser Basis eine Verteidigungsstrategie. Ziel ist es oft, eine Anklage oder gar eine Hauptverhandlung zu vermeiden.

Zwischenverfahren: Der Moment der Entscheidung

Reicht die Beweislage aus, erhebt die Staatsanwaltschaft Anklage – und das Zwischenverfahren beginnt. Das Gericht prüft nun, ob ein hinreichender Tatverdacht besteht und ob es zur Hauptverhandlung kommt (§ 203 StPO).

Ihr Verteidiger kann jetzt entscheidend eingreifen: Mit einem Antrag auf Nichteröffnung (§ 204 StPO) oder Einwänden gegen die Anklage lässt sich das Verfahren stoppen. Alternativ kann eine Einstellung beantragt werden.

Einstellung des Verfahrens – Ihre Chance

Eine Einstellung kann erfolgen, wenn:

  • kein hinreichender Tatverdacht besteht (§ 170 Abs. 2 StPO)
  • eine geringe Schuld vorliegt (§ 153 Abs. 1 StPO)
  • eine Einstellung gegen Auflage in Betracht kommt (§ 153a StPO)

Die Vorteile: Kein Eintrag im Führungszeugnis, keine Auflagen bei § 153, und auch bei § 153a kein Schuldeingeständnis notwendig. Voraussetzung ist lediglich, dass die Auflage erfüllt wird – z. B. eine Geldzahlung oder Sozialstunden.

Hauptverfahren: So läuft der Gerichtstermin ab

Wird das Hauptverfahren eröffnet, folgen eine oder mehrere Verhandlungstermine. Die Rollen von Staatsanwaltschaft, Gericht und Verteidigung sind klar definiert:

Typischer Ablauf einer Hauptverhandlung

  1. Aufruf der Sache
  2. Vernehmung zur Person
  3. Verlesung der Anklage
  4. Vernehmung zur Sache
  5. Beweisaufnahme (Zeugen, Gutachten etc.)
  6. Schlussvorträge von Staatsanwaltschaft und Verteidigung
  7. Letztes Wort des Angeklagten (§ 258 II StPO)
  8. Urteilsberatung und -verkündung

Ein guter Strafverteidiger kennt das Verfahren, bereitet Sie vor und agiert aktiv in der Hauptverhandlung. Ziel bleibt: Die bestmögliche Lösung für Sie zu erreichen.

Berufung im Strafrecht – neue Chance nutzen

Gegen ein Urteil des Amtsgerichts ist Berufung nach § 312 StPO möglich. Die Frist zur Einlegung beträgt eine Woche ab Urteilsverkündung.

Gründe für eine Berufung

  • Neue Beweise (z. B. nicht vernommene Zeugen)
  • Fehlinterpretation der Beweislage
  • Unangemessenes Strafmaß

Wichtig: Nach Einlegung der Berufung findet eine neue Hauptverhandlung am Landgericht statt. Achtung – wurde Berufung von der Staatsanwaltschaft eingelegt, kann sich das Urteil verschärfen (§ 331 Abs. 1 StPO)!

Revision: Nur noch Rechtsfragen zählen

Die Revision unterscheidet sich von der Berufung. Sie prüft nur noch rechtliche Fehler des Urteils – keine neuen Tatsachen. Eine sogenannte Sprungrevision ist direkt gegen Urteile des Amtsgerichts möglich, wenn klare Rechtsfehler vorliegen.

Fazit: Ablauf eines Strafverfahrens – mit Verteidigung besser durchstehen

Ein Strafverfahren ist komplex – aber mit der richtigen Verteidigung nicht unkontrollierbar. Je früher ein Strafverteidiger hinzugezogen wird, desto größer sind die Chancen, das Verfahren noch im Keim zu stoppen oder positiv zu beeinflussen.

Externer Link zum Strafverfahrensrecht

Mehr über Rechte im Strafverfahren erfahren Sie auf bmj.de – Bundesministerium der Justiz.

Interner Link zur Kanzlei

Weitere Informationen zur anwaltlichen Vertretung finden Sie auch auf unserer Seite Fachanwältin Ariana Taher.

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