Cannabis im Straßenverkehr

Cannabis im Strassenverkehr

Kommt nun endlich die Änderung der THC-Grenzwerte?

Die Legalisierung von Cannabis steht unmittelbar bevor. Warum sich im Umgang mit Cannabis im Straßenverkehrsrecht dringend etwas ändern muss:

Wie es derzeit zahlreichen deutschen Cannabis-Konsumenten geht

Neulich einen Feierabend-Joint geraucht. Wer dann viele Tage oder manchmal sogar auch Wochen später in eine Polizeikontrolle gerät, hat oft sein böses Erwachen: Denn trotz unberauschtem Zustand kann plötzlich der Führerschein entzogen werden. Oftmals müssen Betroffene dann eine kostspielige Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU, auch „Idiotentest“ genannt) ablegen, um wieder fahren zu können.

Der aktuelle Grenzwert und seine Folgen

Cannabis enthält den psychoaktiven Stoff Tetrahydrocannabinol – kurz THC. Und genau um diesen Stoff geht es bei den sogenannten Grenzwerten. Betroffene haben bereits ab einer Nachweisbarkeit des Grenzwertes von 1,0 Nanogramm (ng) THC pro ml Blutserum mit erheblichen Folgen zu rechnen:

So erwartet sie gemäß § 24a StVG (Straßenverkehrsgesetz) ein hohes Bußgeld sowie ein Fahrverbot inklusive Punkte in Flensburg. Auch die Entziehung der Fahrerlaubnis kann die Folge sein. Insbesondere für Personen, die beruflich auf ihren Führerschein angewiesen sind, ist eine solche Folge existenzbedrohend.

Eines vorweg: Natürlich haben Personen, die berauscht sind, nichts im Straßenverkehr zu suchen. Denn in einem solchen Zustand stellen sie ein erhebliches Risiko für den Straßenverkehr dar. Der momentane THC-Grenzwert ist jedoch so niedrig angesetzt, dass Autofahrern fatale Strafen drohen, obwohl der Cannabis-Konsum bereits solange zurückliegt, dass überhaupt kein Rauschzustand mehr vorliegen kann.

Ein Vergleich mit der Volksdroge Alkohol zeigt die Absurdität des aktuellen THC-Grenzwertes: Alkohol gilt bekanntlich als die tödlichste und legalste Droge. So verstirbt statistisch weltweit alle zwölf Sekunden ein Mensch an den Folgen von Alkoholkonsum, in Deutschland sind es allein 20.000 Tote pro Jahr. Aber Niemand würde einer Person den Führerschein entziehen, die 1-2 Biere konsumiert hat und sich einige Tage später im absolut nüchternen Zustand hinter das Steuer setzt.

Die Anhebung des Grenzwertes in der Diskussion

Bislang drehte sich trotz Kritik von Verkehrsrechtlichern und Rechtsmedizinern alles nur um die Legalisierung des Besitzes von Cannabis. Die Situation rund um den Straßenverkehr wurde dabei stets ausgeblendet. Hier sollte sich nichts ändern.

Nun zeigt aber offensichtlich der starke Gegenwind aus den Fachkreisen Wirkung. Denn das zuständige Verkehrsministerium (BMDV) unter Leitung von Verkehrsminister Volker Wissing plant die THC-Grenzwerte zeitnah zu überprüfen und möchte eine Korrektur nach oben vornehmen. Konkret steht eine Anhebung auf 3,5 ng/ml im Raum.

Ob Cannabis-Konsumenten also endlich aufatmen können, bleibt abzuwarten. Es ist bislang noch ungewiss. ob und welche konkrete Anpassung in Zukunft vorgenommen werden soll. Es ist aber zumindest zu hoffen, dass durch die geplante Änderung der jetzige Zustand endlich beseitigt wird.

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Heidi FinAblauf eines Strafverfahrens