Führerscheinentzug wegen Drogen: Was Sie wissen müssen

Ein Führerscheinentzug wegen Drogen hat für Betroffene oft weitreichende Konsequenzen. Wer unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln am Steuer erwischt wird, riskiert nicht nur Bußgelder und Punkte in Flensburg, sondern auch die vollständige Entziehung der Fahrerlaubnis – unabhängig davon, ob man sich zum Zeitpunkt der Kontrolle noch im Rausch befindet.

In diesem Beitrag erfahren Sie alles über Fahrverbot, Fahrerlaubnisentzug, Promillegrenzen, die Rolle von Cannabis und harten Drogen sowie über Ihre Rechte und Handlungsmöglichkeiten bei Verkehrskontrollen.

Führerscheinentzug vs. Fahrverbot – der Unterschied

Bei einem Fahrverbot wird das Führen von Fahrzeugen nur zeitlich befristet untersagt – meist für 1 bis 3 Monate. Nach Ablauf dürfen Sie automatisch wieder fahren.

Ein Führerscheinentzug hingegen bedeutet: Die Fahrerlaubnis ist vollständig entzogen. Sie erlischt rechtlich – das Dokument wird entweder eingezogen oder entwertet. Es folgt eine Sperrfrist von mindestens sechs Monaten. Danach müssen Betroffene einen Antrag auf Neuerteilung stellen, häufig inklusive MPU oder Abstinenznachweis.

Führerscheinentzug wegen Drogen – die rechtliche Lage

Während bei Alkohol klare Grenzwerte existieren, fehlt es bei anderen Drogen oft an gesetzlichen Grenzen. Dennoch gilt: Bereits der bloße Nachweis eines Konsums kann zur Entziehung der Fahrerlaubnis führen – insbesondere bei harten Drogen wie Kokain, Heroin oder Amphetaminen.

Rechtsgrundlage:

  • § 24a StVG – Ordnungswidrigkeit bei Drogen am Steuer
  • § 316 StGB – Trunkenheit im Verkehr
  • § 69 StGB – Entziehung der Fahrerlaubnis

Alkohol am Steuer – Promillegrenzen & Konsequenzen

Beim Alkohol unterscheidet man zwischen relativer und absoluter Fahruntüchtigkeit:

  • Relative Fahruntüchtigkeit: 0,3 – 1,1 Promille + Fahrfehler
  • Absolute Fahruntüchtigkeit: ab 1,1 Promille → Strafbarkeit automatisch

Bereits ab 0,5 Promille kann eine Ordnungswidrigkeit vorliegen – unabhängig von Ausfallerscheinungen. Es drohen:

  • 500 € Bußgeld (beim ersten Mal)
  • 2 Punkte in Flensburg
  • 1 Monat Fahrverbot

Mehr zu den gesetzlichen Alkoholgrenzen lesen Sie in diesem Beitrag.

Führerscheinentzug wegen Cannabis – was gilt?

Bei weichen Drogen wie Cannabis kommt es auf die Trennung zwischen Konsum und Fahren an. Folgende Szenarien sind möglich:

  • Einmaliger Konsum + Fahren mit THC → Ordnungswidrigkeit
  • Regelmäßiger Konsum → Führerscheinentzug möglich, auch ohne Fahrt

Die Nachweise erfolgen über Blut- oder Urinanalysen. Bei wiederholtem Konsum ist auch ein Haartest zur Feststellung eines Langzeitkonsums möglich.

Harte Drogen am Steuer – Führerschein sofort weg

Der Konsum von harten Drogen wie Heroin, Kokain, Amphetamin oder Ecstasy hat schwerwiegende Folgen:

  • Die Fahrerlaubnisbehörde entzieht in der Regel sofort die Fahrerlaubnis
  • Dies gilt auch ohne Fahrt – allein der nachgewiesene Konsum reicht
  • Eine MPU mit Abstinenznachweis ist fast immer Voraussetzung für eine Neuerteilung

Gerichte gehen bei Konsum harter Drogen von einer generellen Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen aus.

Neuerteilung nach Führerscheinentzug wegen Drogen

Nach Ablauf der Sperrfrist muss ein Antrag auf Neuerteilung gestellt werden. Voraussetzung dafür ist oft:

  • MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung)
  • Abstinenznachweis über 6 oder 12 Monate
  • ggf. verkehrspsychologische Schulung

Achtung: Nicht jede Anordnung einer MPU ist rechtmäßig. Eine anwaltliche Prüfung lohnt sich immer.

Praxistipp: So verhalten Sie sich bei einer Kontrolle richtig

  • Schweigen Sie! Keine Angaben zum Drogenkonsum machen
  • Schnelltests (Urin/Schweiß) dürfen Sie verweigern
  • Blutentnahme: Gerichtlich angeordnet? → Pflicht!
  • Keine Aussagen ohne anwaltliche Beratung

Wird Ihr Führerschein vorläufig beschlagnahmt, nehmen Sie umgehend Kontakt zu einem Fachanwalt für Verkehrsrecht auf.

Rechtsmittel bei Führerscheinentzug – das können Sie tun

  • Beschwerde gegen vorläufige Entziehung
  • Widerspruch gegen den Bescheid der Behörde
  • Klage beim Verwaltungsgericht – wenn Widerspruch scheitert

Für alle Verfahren gelten Fristen. Eine rechtzeitige anwaltliche Unterstützung ist daher essenziell.

Fazit: Führerscheinentzug wegen Drogen ist ernst – aber nicht endgültig

Ein Führerscheinentzug wegen Drogen bedeutet nicht, dass Sie auf Dauer nicht mehr fahren dürfen. Mit dem richtigen Verhalten, der notwendigen Einsicht und gegebenenfalls anwaltlicher Hilfe bestehen gute Chancen auf eine Wiedererteilung.

Fachanwältin Ariana Taher berät Sie umfassend zu Ihren Rechten und Pflichten und begleitet Sie kompetent durch das Verfahren – vom Einspruch bis zur MPU-Vorbereitung.

Externer Link zur Gesetzesgrundlage

Details zu § 24a StVG finden Sie auf gesetze-im-internet.de – § 24a StVG.

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