Wie aus Sex ohne Kondom Vergewaltigung wird

Sexueller Missbrauch

Der BGH entscheidet: Wer beim Geschlechtsakt heimlich das Kondom weglässt, macht sich strafbar. 

Damit äußerst sich der BGH zum ersten Mal zum sogenannten „Stealthing“. 

Wenn das Kondom gegen den Willen des Partners oder der Partnerin heimlich abgezogen oder weggelassen wird, kann aus einvernehmlichem Sex ein Verbrechen werden. Das hat nun der BGH in einem aktuellen Beschluss ausgeführt. Beim Stealthing täuschen Männer ihrer Sexpartnerin oder ihrem Sexpartnerin vor, ein Kondom zu nutzen, das in Wirklichkeit nicht vorhanden ist. 

Im streitgegenständlichen Fall hatte ein IT Mann in seinem Zimmer ein Kondom aus der Verpackung geholt und so getan, als würde er es aufsetzen. Die Frau hat gedacht, dass er es sich übergestreift hatte. Ungeschützten Verkehr wollte sie nicht haben. 

Das Landgericht Düsseldorf habe dies zurecht als sexuellen Übergriff gewertet entschied der BGH- Dabei spiele es auch keine Rolle, dass die Frau unmittelbar davor ungeschützten Oralverkehr mit dem Mann hatte. Der BGH Sprecher erläuterte, dass sogar eine Verurteilung wegen Vergewaltigung in Betracht gekommen wäre.

Das Urteil wurde nur deshalb vom BGH aufgehoben, weil das Landgericht es versäumt habe, dem Mann einen notwendigen rechtlichen Hinweis zu erteilen. Das Landgericht Düsseldorf hatte den Mann wegen mehrerer Delikte aus dem Sexualbereich zu mehreren Jahren Haft verurteilt. Der Fall muss nun in Düsseldorf neu verhandelt werden.

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