Wiedererlangung der Fahrerlaubnis in Deutschland
Wiedererlangung der Fahrerlaubnis in Deutschland: Das müssen Sie wissen
Die Wiedererlangung der Fahrerlaubnis ist in Deutschland ein klar geregelter, aber oft komplexer Prozess. Wer seinen Führerschein verloren hat – sei es durch Alkohol, Drogen, zu viele Punkte oder Straftaten – muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen, bevor er wieder ein Kraftfahrzeug führen darf.
In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Schritte im Regelfall notwendig sind, wie eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) abläuft, wann ein Abstinenznachweis erforderlich ist und wie Sie den Antrag auf Wiedererteilung korrekt stellen.
Wann spricht man von Entzug der Fahrerlaubnis?
Ein Fahrverbot ist zeitlich befristet – meist ein bis drei Monate – und endet automatisch. Ein Fahrerlaubnisentzug hingegen bedeutet, dass die Fahrerlaubnis vollständig erlischt. Das Fahren ist dann ohne erneute Genehmigung illegal. Die Wiedererlangung ist nur über ein behördliches Verfahren möglich.
1. Abstinenznachweis bei Alkohol oder Drogen
Wurde der Führerschein wegen Alkohol- oder Drogenmissbrauchs entzogen, verlangen die Behörden einen Abstinenznachweis. In der Regel muss eine Abstinenzzeit von mindestens sechs bis zwölf Monaten dokumentiert werden.
Der Nachweis erfolgt durch:
- Regelmäßige Urin- oder Haaranalysen
- Ärztliche Atteste
- Laborgestützte Screeningverfahren
Die Gültigkeit der Nachweise hängt davon ab, ob sie unter Aufsicht und dokumentierter Methodik durchgeführt wurden. Je glaubwürdiger der Nachweis, desto besser die Chancen auf eine positive Beurteilung.
2. Die Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU)
Oft Voraussetzung für die Wiedererlangung der Fahrerlaubnis ist die sogenannte MPU – umgangssprachlich als „Idiotentest“ bekannt. Sie besteht aus mehreren Elementen:
- Medizinischer Teil: Untersuchung auf gesundheitliche Eignung
- Psychologisches Gespräch: Analyse von Einsicht, Motivation & Verhaltensänderung
- Leistungstest: Reaktionsfähigkeit, Konzentration, Belastbarkeit
Die Vorbereitung auf die MPU ist entscheidend. Empfehlenswert sind verkehrspsychologische Beratungen oder spezielle Vorbereitungskurse, die helfen, typische Fehler zu vermeiden.
3. Nachschulung oder verkehrspsychologische Maßnahmen
Abhängig vom Einzelfall kann auch eine verkehrspsychologische Nachschulung angeordnet werden. Diese wird oft dann verlangt, wenn Zweifel an der charakterlichen Eignung bestehen – etwa nach Straftaten oder aggressivem Verhalten im Straßenverkehr.
Auch hier gilt: Eine frühzeitige Auseinandersetzung mit dem eigenen Verhalten wirkt sich positiv auf die Beurteilung aus.
4. Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis
Erst wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, kann bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde ein Antrag auf Wiedererteilung gestellt werden. Dieser Antrag sollte frühzeitig – idealerweise drei Monate vor Ablauf einer Sperrfrist – erfolgen.
Erforderliche Unterlagen können je nach Behörde variieren, typischerweise werden verlangt:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Nachweis über die absolvierte MPU (falls gefordert)
- Abstinenznachweise (bei Alkohol/Drogen)
- Passfoto (biometrisch)
- ggf. Teilnahmebescheinigungen von Kursen
5. Fahrprüfung bei Wiedererlangung der Fahrerlaubnis?
In manchen Fällen verlangt die Behörde eine erneute Theorie- und/oder Praxisprüfung. Das betrifft vor allem Fälle mit sehr langer Entzugsdauer oder bei erheblichen Zweifeln an der Fahrkompetenz.
Eine erneute Fahrschulausbildung ist nicht immer Pflicht – kann aber freiwillig zur Auffrischung sinnvoll sein.
Wie lange dauert die Wiedererlangung der Fahrerlaubnis?
Die Dauer hängt von vielen Faktoren ab – darunter Sperrfrist, MPU-Vorbereitung, ärztliche Nachweise und Bearbeitungszeit der Behörde. In der Praxis sollten Sie mit mindestens 6 bis 12 Monaten rechnen – idealerweise mit juristischer Begleitung.
Wann lohnt sich anwaltliche Hilfe?
Gerade bei komplexen Sachverhalten (z. B. Drogen, Alkohol, Vorstrafen, lange Entzugszeit) ist anwaltliche Unterstützung empfehlenswert. Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht kann Sie nicht nur beraten, sondern auch Akteneinsicht nehmen, Fristen überwachen und Ihre Chancen optimieren.
Fachanwältin Ariana Taher steht Ihnen mit Erfahrung, Klarheit und Durchsetzungskraft zur Seite. Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Beratung zur Wiedererlangung Ihrer Fahrerlaubnis.
Externer Link zur Vertiefung
Offizielle Infos bietet auch bundesverkehrsportal.de – Wiedererteilung der Fahrerlaubnis.
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